TÜV

  • Themenstarter martin wünsch
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M

martin wünsch

Guest
Hallo !

Es ist geschafft. Mein EL ist durch den TÜV und damit wieder für 2 Jahre legal im Straßenverkehr.
Wie durch ein kleines Wunder haben der Microschalter der Bremse (der bleibt eigentlich immer hängen), die Blinker (die stellen nach 10 Sek. Dauerblinken ihren Dienst immer ein) und die Hupe (die war über Winter eingerostet) funktioniert.
Das fehlende vordere Kennzeichen und die fehlenden "50"-Aufkleber wurden vom Prüfer nicht bemängelt (oder nicht bemerkt??).
ABER..... "Wo ist denn die Nebelschlußleuchte ?"
Fahrzeuge ab Baujahr 91 müssen mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein (so der Prüfer). Er hats mir sogar in seinem dicken "Prüferbuch" gezeigt.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder sein EL mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet? Oder gibts da irgendeine Ausnahmegenehmigung ?
Nicht, daß ich mir da jetzt Gedanken machen würde..... würd mich nur interessieren.

Gruß an alle, Martin (und sein 04.2004-EL)
 
M

martin wünsch

Guest
Hallo Ralf !

Hab ich nicht gewußt...... bin doch einer von von den Zivilen, von "K".

Wie auch immer....dann brauch ich ja doch eine......(mein EL läuft so knapp 70, wenn ich den kleinen Schalter (E2) von "Igel" auf "Hase" schalte).......

Aber..... psssst...... von der Funktion hinter diesem Schalter habe ich dem Prüfer natürlich nichts erzählt.

Gruß, Martin (mit seinem doch etwas illegalen 04.2004-EL)
 
B

Bernd Degwer

Guest
.... wo soll das nur enden, jetzt tunen auch unsere Freunde und Helfer schon ihre Fahrzeuge!

Kommst Du denn jetzt mit dem Hasen im"Igelkleid" zum E-Mobil-Cup, bzw. vorher zu mir?!... oder wird es doch eher der Kewet?

Gruß
Bernd
 
M

martin wünsch

Guest
Hallo Bernd !

Eigentlich wollte ich zum E-Mobil-Cup mit meinem EL anreisen.
Wenn Du von wegen der "Produktpalette" lieber einen Kewet unter den teilnehmenden Fahrzeugen hättest, könnte ich auch mit dem kommen.
Schreib mir mal, was Dir lieber wäre.
Das Angebot mit der Übernachtung von Fr./Sa. bei Dir würde ich auf jeden Fall gern in Anspruch nehmen.
Dazu würde ich Dir aber nochmal gesondert schreiben.

Gruß, Martin
 

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