Suche Infos über den Kewet El Jet 2



Bis zu 350 € für alle Fahrer von Elektroautos!
» Jetzt die höchste Quote am Markt sichern
» Oder direkt FIX 85 € erhalten.

Bereits jetzt THG-Quote für 2024 beantragen! Sichere dir deinen Quoten-Anspruch bevor die Prämie sinkt!
(Werbung)

el_thomas

Neues Mitglied
12.02.2006
17
Hallo

Ich möchte mir evtl. einen Kewet zulegen,aber im Web sind recht wenig Informationen zu finden .
Kann mir vielleicht jemand eine Serviceanleitung,Schaltpläne oder Betriebsanleitung senden?
Welche Batterien sind dort verbaut worden(Hersteller,Größe,Säure oder Gel usw.)?
Welches Ladegerät ist orginal verbaut worden?
Bei der 48 V Version- Was ist die angegebene Höchstgeschwindigkeit?
usw.
Falls jemand seinen Kewet 2 verkaufen möchte ,würde mich das auch intressieren.
Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen!

MfG Thomas
 

Heinzz

Mitglied
30.09.2005
76
Hallo Thomas,

hab Dir mal eine kleine Auswahl an Infos zum Kewet gemailt. Hab noch einiges mehr, doch nicht virtuell.
Welches Ladegerät Orginal verbaut wurde kann ich nicht sagen, in der einen Beschreibung des Kewets sind zummindest einige Technische Daten hierzu angegeben.
Höchstgeschwindigkeit auf der Ebene (nach PKW-Tacho) ca. 68Km/h.

Da ich mir gerade einen Peugeot 106 electric zugelegt habe, werde ich in ca. zwei Wochen meinen Kewet 2 bei eBay veräußern.

Gruß

Heinz
 

el_thomas

Neues Mitglied
12.02.2006
17
Hallo Heinz

Danke für deine Bemühungen.
Leider habe ich keine Mail erhalten.
Bitte sende sie mir an thomas_walt@web.de.
Mich wundert es das noch niemand Benutzerhandbücher bzw. Schaltpläne von E-Autos als download anbietet .Oder gibt es da einen rechtlichen Einwand?!
Das wäre doch eine gute Grundlage für alle ,die sich ein E-Auto zulegen und erstmal informieren wollen.

MfG Thomas
 
G

Gunther Diehl

Guest
Hallo Thomas,

im Loginbereich gibt es solche Sachen.

Gruß
Gunther
 

Peter Kewet 2

Neues Mitglied
02.04.2006
5
Bei Schlatplänen und Handbchern
sehe ich da keine Probleme ;-))))


@thomas

Wenn du was brauchst mail mich kurz an und sag was du haben willst, ich hab sehr viel über den 2`er.
 

el_thomas

Neues Mitglied
12.02.2006
17
Hallo

Ich glaube nicht das man ein Urheberrechtsstreit vom Zaun bricht , wenn man ein Handbuch bzw.die Schaltpläne vom Kewet 2 (BJ.ca 91) zum Download anbietet ,solange man es nicht als eigenes ausgibt !
Mir geht es nur darum ,dass durch Veröffentlichung solcher Dokumente bei Leuten ,die sich damit gerne auseinandersetzen würden,aber einfach zu wenig Informationen bekommen können, mehr Klarheit über die Funtionsweise eines E-Autos und seine Einsatzmöglichkeiten geben würde.
Ich würde gern mehr E-Autos auf der Strasse sehen (sehe ich teilweise auch schon !)
Warum?
Damit die Entwicklung in diesem Bereich endlich vorangetrieben wird .
Denkst du nicht auch so?

MfG Thomas
 

Heinzz

Mitglied
30.09.2005
76
Hallo Thomas,

hm.., merkwürdig das Du nix bekommen hast. Denke nun bist Du aber wohl schon versorgt mit infos.

Gruß

Heinz
 

Bernd Rische

Mitglied
18.12.2003
225
Hallöchen,

also eigentlich ist diese Diskussion doch völlig daneben.
Schaltpläne bzw. Handbücher oder Anleitungen unterliegen genauso dem Copyright Recht wie jedes andere Buch
wie z.B. die der Reihe "Jetzt mach ich mir selbst" oder so ;-) egal wie alt das Fahrzeug ist.
Bittet tauscht doch die Dinge untereinander ohne das jeder es mitbekommt oder daran Anstoss nehmen kann.

Desweiteren wird es keinem Klarheit über die Einsatzmöglichkeiten eines E-Autos bringen wenn er den Schaltplan eines Fahrzeuges sieht....

Bis denne

Berny
 

Berlingo-98

Administrator
23.11.2004
4.173
91365 Reifenberg
Hallo Berny,
recht haste mit dem Hinweis aufs copyright.
Rechtlich geschützt ist die sogenannte schöpferische Leistung. Die gilt auch für Schaltpläne und für Handbücher. Soviel ich weiss, sieht es z.B. CityCom gar nicht gerne, wenn man ihr Handbuch kopiert und weitergibt.

Bei CityCom ist es also eindeutig, da die deutsche CityCom die Rechte aus Dänemark gekauft hat und damit der Inhaber des Copyrights ist.

Bei Kewet (jetzt in Oslo) könnten wir ja mal anfragen, was die dazu meinen. Immerhin könnten die ja ein Interesse dran haben, dass auf diese Art die alten Kewets am Leben erhalten werden und evtl. auch wieder Interesse an den neuen Kewets auch in Deutschland entsteht. Aber ohne schriftlich erklärte Einwilligung würde ich nicht so öffentlich greifbar die KEWET Unterlagen, Pläne und Handbücher anbieten. Wie Berny schon schreibt: privat hilft man sich ja gerne mal, und leiht seine eigenen privaten Unterlagen auch schon aus, aber es muss ja nicht per Internet aller Welt kundgetan werden.

Die ehemalige Kewet-Dänemark existiert nach Konkurs nicht mehr, auch KEWET Deutschland, die mal mit vollmundigen Versprechen von 30.000 Autos p.a. in Nordhausen produzieren wollten, gibt es nicht mehr. Viel Fördergelder mitgenommen, trotzdem Konkurs.

 

Heinzz

Mitglied
30.09.2005
76
Hallo,

ich möchte keine Diskussion über das weitergebeben von "schöpferischer Leistung" anzetteln. Ich akzeptiere auch die Regeln diesbezüglich hier, da ich das Forum wirklich einzigartig empfinde!
Doch ist die Aussage von Bernd Rische, ohne ihn Persönlich angehen zu wollen, in jenem Fall nicht "ein wenig" übertrieben?!? Ich Frage mich halt wem ich einen Schaden zufüge, wenn ich eine Bedienungsanleitung oder einen Schaltplan weitergebe, zu einem Gerät welches so seit Jahren nicht mehr Hergestellt wird.

Gruß
Heinz
 
R

reinhold

Guest
Hallo Kewetfahrer!
Also ich habe vom Hans (Fa Elbil /Kewetproduzent) einen Link bekommen,
den ich gerne weitergebe:
kewet.elbilforum.dk
das hilft schon viel...
Tschau
Reinhold
 

Berlingo-98

Administrator
23.11.2004
4.173
91365 Reifenberg
Hallo Heinzz,
um die Frage ums copyright noch mal zu beleuchten:

Es geht weniger darum, was Berny oder ich darüber denken. Es geht schlicht und einfach um geltendes Recht. Leider fragt das Recht nicht nach Deiner Einschätzung, wie oder ob Du jemand schädigst.
Wer Rechteinhaber für die Handbücher ist, kann Dich ohne weiteres abmahnen oder auf Schadenersatz verklagen, wenn ein Verstoß ruchbar wird. Sorry, so ist es, und das hat nur sehr eingeschränkt mit den EL-WEB Foren zu tun.
Nur: es gibt mittlerweile allzu schlaue Rechtsanwälte, die sich auf sowas spezialisieren. So an die 600 bis 800 Euro Kostenpauschale wollen die dann für ihre Standard-Abmahnschreiben kassieren. Die Gegenwehr gegen solche Praktiken ist lästig bis fast unmöglich.

Glaub ja nicht, dass das alles nur theoretisch ist. Ich selbst mußte schon eine Klageandrohung abweisen, weil man mir bzw. dem Solarmobil Verein Erlangen die Verwendung des Namens "Solarmobil" für die Zeitschrift verbieten wollte, wegen Eintragung einer Marke (also nach Markenrecht). War nur durch einen 10-seitigen Schriftsatz eines Rechtsanwaltes abzuwehren, was auch gelungen ist. Hat aber Kosten gemacht.
Und Ralf hat klar gesagt, dass er als Betreiber und Anmelder die Foren abmelden wird, wenn es zu solchen lästigen Abmahnungen oder Klageandrohungen kommen wird.
Daher ist eine gewisse Selbstbeschränkung in diesen Foren auf rechtlich einwandfreies Verhalten auch ein Beitrag zum Erhalt dieser Foren.

Nochmal: Das Gesetz ist die eine Sache, die persönliche Einschätzung eine andere. Nur darauf hat Berny versucht hinzuweisen (meine ich jedenfalls), und ich versuche hiermit nochmal, dies auch klarzumachen.

Im übrigen ist in der aktuellen CT-Zeitschrift ein langer Artikel über menschliche persönliche Beleidigungen in Foren. In den USA haben das schlaue Rechtsanwälte auch schon für sich entdeckt. Zur Kasse gebeten werden hier nicht nur die Schreiber der beleidigenden Texte, sondern auch die Forenbetreiber. So versucht man es jedenfalls. Hoffentlich schwappt diese Welle nicht nach Deutschland..
Ich hoffe für uns und den Erhalt dieser Foren, dass wir hier respektvoll und mit einer gewissen Höflichkeit mit uns selber umgehen - und/oder es jedenfalls nach Kräften versuchen. Dann sollte nichts schiefgehen.

 

Heinzz

Mitglied
30.09.2005
76
Hallo Roland,

jo, ich weiß, ist ne heikle Angelegenheit......

Dann muß ich meine Nachfrage bezüglich einer deutschen Bedienungsanleitung für einen 106 electric wohl korrigieren.
Ich suche natürlich KEINE, und möchte jeden welcher eine haben sollte, dringend davon ABHALTEN sie an mich weiterzugeben, obgleich ich selbige in Französisch besitze!!! ;-)

Die Sonne scheint...

Gruß
Heinz
 

Eurolore

Mitglied
17.02.2006
228
Ja auch wenn ich mich in Juristen-Kaufmanns-Fragen nicht so auskenne,
Deshalb hier die Frage: Darf ich etwas erfinden zum Beispiel eine Eurolore wenn ich nicht vorhabe da irgend welche Copyrights zu beanspruchen?
mir geht es da um ein energieeffizientes Transportsystem und einen Beruf den ich mir ausgesucht habe, als ALG2-Empfänger würde ich gerne bei einer Firma als Eurolorenkonstrukteur arbeiten. Falls ich zum Beispiel bei einer Transportfirma eine Anstellung bekäme würden meine schöpferischen Entwicklungen + Erfindungen dann auch automatisch in das Eigentum der Firma übergehen.
Derzeit hat eigentlich allein die Arbeitsagentur welche mir das Hartz 4 - Geld zahlt einen Anspruch auf die Rechte der Eurolore. (so mein Rechtsverständniss)
Da meine Euroloren Europaletten als Chassis verwenden, habe ich da vielleicht schon irgendwelche Rechte verletzt?

PS. Auf einer Hannovermesse gestalteten mal ein paar Patentanwälte einen Stand, auf dem es darum ging Leuten bei Patentanmeldungen zu helfen.
Ich fragte diese Anwälte : "Seit wann gibte es eigentlich solche Möglichkeiten Erfindungen juristisch zu schützen? und wer hat so etwas das erste mal auf den Weg gebracht? " Darauf konnten die mir keine Antwort geben.

Ich vermisse bei diesem Berufsbild Patentanwalt den Historischen Hintergrund.

Ich weiss zum Beispiel als gelernter Fernmeldehandwerker das Phillip Reis das Telefon erfunden hat und 10 Jahre später Graham Bell das auch tat.
Die Architekten haben irgendwo den Ehrenkodex des Hamurabi u.s.w.

Ein schönes wochenende eure Eurolore

 

Bernd Rische

Mitglied
18.12.2003
225
Hallöchen Wolfgang,

du hast nicht ganz recht. Das Copyright liegt in deinen Händen solange du die Idee und ausarbeitung in deiner Freizeit machst und nicht von deinem Arbeitgeber dazu beauftragt wurdest. So ist es zumindestens in der Software-Branche.
Ich kenne das Recht eben aus der anderen Seite. Software selber geschrieben in der Freizeit aber der Ursprungsauftrag gab der Arbeitgeber. Damit war das Copyright bei ihm......;-(
Wenn du es aber bereits publizierst hast du schon kein Anrecht mehr es zum Patent anzumelden.

Das war zu deinem Beitrag und ich hoffe du findest auch einen neuen Arbeitsplatz.

Nun noch zu dem Stein des Anstosses vom Heinz, ich möchte hier nicht übertreiben oder jemanden an den Pranger stellen. Nur haben wir doch schon oft genug von Roland die Stellungnahme von Ralf zu Roland gehört. Zum anderen sind solche Aussagen die dann vom Thomas gekommen sind leider falsch:

Ich glaube nicht das man ein Urheberrechtsstreit vom Zaun bricht , wenn man ein Handbuch bzw.die Schaltpläne vom Kewet 2 (BJ.ca 91) zum Download anbietet ,solange man es nicht als eigenes ausgibt !

Und das wollte ich ganz einfach gerade rücken. Um die Anfeindungen vorzubeugen, ich bin auch nicht der der alles richtig macht. Aber ich stifte nicht die anderen öffentlich an ;-)

Bis denne

Berny
 

Eurolore

Mitglied
17.02.2006
228
Danke Berny,

Dann kann ich ja in Ruhe Weiterforschen, hast Du Dir schon meinen Webkatalog
angesehen? auf der Provisorischen Webseite vom Solarmobil Rhein-Main e.V.
kurzadresse: http://solarmobil.beep.de Da ist für alle Solaraktivitäten ein Linkverzeichnis ohne zurücklinkpflicht.

Gruß
Wolfgang

 

el_thomas

Neues Mitglied
12.02.2006
17
Hallo

Danke für die Information .
Diese Seite vermittelt schon einen ersten Eindruck vom Aufbau des Kewet ,wenngleich es auch der "Neue" ist .
Ähm.....Zum Thema -Copyright- ich möchte hier keinen zu irgendetwas Anstiften-das war nicht mein Anliegen. Ich bin froh , dass es dieses Forum gibt.

MfG Thomas
 

Anmelden

Neue Themen

Neueste Beiträge