Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei meinen Strom-Vertrag zu optimieren. und dabei über etwas gestolpert, das für euch evtl auch interessant sein könnte.
Seit nicht all zu langer Zeit existiert ja der §14a EnWG.
Darin sollen (vereinfacht ausgedrückt) Anreize zur netzdienlichen Steuerung von Verbrauchern gesetzt werden.
Ich fasse das mal so zusammen:
Modul 1 gibt dir eine Pauschale, so etwa 150 € pro Jahr.
Modul 2 braucht einen zweiten Zähler, damit genau erfasst werden kann, wie viel die steuerbaren Verbraucher aus dem Netz ziehen. Für diese Verbraucher sind die Netzentgelte etwa 4 ct/kWh niedriger. Aber nur für die, nicht für den gesamten Haushalt. Die beiden Zähler werden hintereinander gehängt, so dass der Überschuss von PV erstmal im Haushalt verbraucht wird, dann durch den zweiten Zähler geht, von da kann der verbleibende Überschuss von den steuerbaren Verbrauchern genutzt werden und was dann noch über bleibt geht durch den ersten Zähler ins Netz. (Vorsicht - der zusätzliche Zähler kostet!)
Dann kann man Modul 1 noch mit Modul 3 kombinieren. Da gibt es dann Zeitfenster mit unterschiedlich hohen Netzentgelten. Gibt die normalen, hohe und niedrige.
Nach Möglichkeit würdest du dann die Autos zu den niedrigen Zeiten laden.
Nebeneffekt hier: Da es über einen Zähler läuft, gilt das für alles im Haus.
Es reicht hierfür eine Wallbox als SteuVE zu melden.
(Quelle: https://www.netze-bw.de/neuregelung-14a-enwg )
Hier mal exemplarisch das entsprechende Preisblatt für das Bayernwerk:
https://www.bayernwerk-netz.de/cont...nwerk-preisblaetter-strom-2025-vorlaeufig.pdf
Aus Seite 9:
Modul 3:
Dies ist ein zeitvariables Netzentgelt mit insgesamt drei Tarifstufen (Arbeitspreisstufen). Ausgehend vom Arbeits-
preis für die Entnahme ohne Leistungsmessung, der Standardtarifstufe (ST), hat der Netzbetreiber eine Hoch-
lasttarifstufe (HT) und eine Niedriglasttarifstufe (NT) zu bilden und in mindestens zwei Quartalen eines Jahres
abzurechnen. Im übrigen Zeitraum gilt die Standardtarifstufe. Die Hochlasttarifstufe muss in mindestens 2 Stun-
den eines Tages abgerechnet werden und darf die Standardtarifstufe um maximal 100% übersteigen. Die Nied-
riglasttarifstufe ist im Korridor zwischen 10 und 40% der Standardtarifstufe zu bilden.
Für das Verhältnis HT zu NT gilt: Ein hypothetischer Verbraucher mit einem dem Standardlastprofil für Haushalts-
kunden (H0) identischen Verbrauchsprofil wäre bei einer existierenden Wahlmöglichkeit indifferent zwischen dem
Arbeitspreis für Entnahme ohne Leistungsmessung und dem Modul 3.
Die Tabelle auf Seite 14 sagt dann:
ST: 8,75ct/kWh (brutto)
HT: 11,58ct/kWh
NT: 0,88ct/kWh
Den NT-Tarif gibt es nur zwischen 1.10. und 31.03. zwischen 0:00 und 5:00 - ebenso wie den HT-Tarif (17:00-21:00).
Dazwischen ist alles ST-Tarif.
Wer also seinen Verbrauch (in Teilen) aus den HT-Zeiten in NT-Zeiten verlagern kann, der kann hier richtig profitieren.
Das geht entweder manuell, oder durch Helferprogramme wie z.B. EVCC oder Homeassistant.
Das sollte für uns E-Mobilisten eine sehr leichte Übung sein: Einfach das Fahrzeug zu NT-Zeiten laden.
Da hier aber der gesamte Hausverbrauch zählt kann man da auch andere verschiebbare Verbraucher nutzen (z.B. Waschmaschine, Spülmaschine, Wärmepumpenheizung, oä.)
Noch "lustiger" wird das ganze, wenn man die HT-Zeiten mit einer Batterie "überbrücken" kann - also sich während dieser Zeiten den Netzbezug weitgehend sparen kann.
So könnte man sich fast 8ct/kWh gegenüber dem Standard-Tarif, und mehr als 10ct/kWh gegenüber dem Hochpreis-Tarif sparen.
Ganz generell sind die Strompreise in den letzten paar Jahren stark gefallen.
Es kann sich also insgesamt lohnen den eigenen Tarif mal mit aktuellen Angeboten zu vergleichen und ggf. zu wechseln.
www.verivox.de
www.check24.de
wechselpiraten.de
Hoffe das hilft dem Einen oder Anderen hier weiter.
ich bin gerade dabei meinen Strom-Vertrag zu optimieren. und dabei über etwas gestolpert, das für euch evtl auch interessant sein könnte.
Seit nicht all zu langer Zeit existiert ja der §14a EnWG.
Darin sollen (vereinfacht ausgedrückt) Anreize zur netzdienlichen Steuerung von Verbrauchern gesetzt werden.
Ich fasse das mal so zusammen:
Modul 1 gibt dir eine Pauschale, so etwa 150 € pro Jahr.
Modul 2 braucht einen zweiten Zähler, damit genau erfasst werden kann, wie viel die steuerbaren Verbraucher aus dem Netz ziehen. Für diese Verbraucher sind die Netzentgelte etwa 4 ct/kWh niedriger. Aber nur für die, nicht für den gesamten Haushalt. Die beiden Zähler werden hintereinander gehängt, so dass der Überschuss von PV erstmal im Haushalt verbraucht wird, dann durch den zweiten Zähler geht, von da kann der verbleibende Überschuss von den steuerbaren Verbrauchern genutzt werden und was dann noch über bleibt geht durch den ersten Zähler ins Netz. (Vorsicht - der zusätzliche Zähler kostet!)
Dann kann man Modul 1 noch mit Modul 3 kombinieren. Da gibt es dann Zeitfenster mit unterschiedlich hohen Netzentgelten. Gibt die normalen, hohe und niedrige.
Nach Möglichkeit würdest du dann die Autos zu den niedrigen Zeiten laden.
Nebeneffekt hier: Da es über einen Zähler läuft, gilt das für alles im Haus.
Es reicht hierfür eine Wallbox als SteuVE zu melden.
(Quelle: https://www.netze-bw.de/neuregelung-14a-enwg )
Hier mal exemplarisch das entsprechende Preisblatt für das Bayernwerk:
https://www.bayernwerk-netz.de/cont...nwerk-preisblaetter-strom-2025-vorlaeufig.pdf
Aus Seite 9:
Modul 3:
Dies ist ein zeitvariables Netzentgelt mit insgesamt drei Tarifstufen (Arbeitspreisstufen). Ausgehend vom Arbeits-
preis für die Entnahme ohne Leistungsmessung, der Standardtarifstufe (ST), hat der Netzbetreiber eine Hoch-
lasttarifstufe (HT) und eine Niedriglasttarifstufe (NT) zu bilden und in mindestens zwei Quartalen eines Jahres
abzurechnen. Im übrigen Zeitraum gilt die Standardtarifstufe. Die Hochlasttarifstufe muss in mindestens 2 Stun-
den eines Tages abgerechnet werden und darf die Standardtarifstufe um maximal 100% übersteigen. Die Nied-
riglasttarifstufe ist im Korridor zwischen 10 und 40% der Standardtarifstufe zu bilden.
Für das Verhältnis HT zu NT gilt: Ein hypothetischer Verbraucher mit einem dem Standardlastprofil für Haushalts-
kunden (H0) identischen Verbrauchsprofil wäre bei einer existierenden Wahlmöglichkeit indifferent zwischen dem
Arbeitspreis für Entnahme ohne Leistungsmessung und dem Modul 3.
Die Tabelle auf Seite 14 sagt dann:
ST: 8,75ct/kWh (brutto)
HT: 11,58ct/kWh
NT: 0,88ct/kWh
Den NT-Tarif gibt es nur zwischen 1.10. und 31.03. zwischen 0:00 und 5:00 - ebenso wie den HT-Tarif (17:00-21:00).
Dazwischen ist alles ST-Tarif.
Wer also seinen Verbrauch (in Teilen) aus den HT-Zeiten in NT-Zeiten verlagern kann, der kann hier richtig profitieren.
Das geht entweder manuell, oder durch Helferprogramme wie z.B. EVCC oder Homeassistant.
Das sollte für uns E-Mobilisten eine sehr leichte Übung sein: Einfach das Fahrzeug zu NT-Zeiten laden.
Da hier aber der gesamte Hausverbrauch zählt kann man da auch andere verschiebbare Verbraucher nutzen (z.B. Waschmaschine, Spülmaschine, Wärmepumpenheizung, oä.)
Noch "lustiger" wird das ganze, wenn man die HT-Zeiten mit einer Batterie "überbrücken" kann - also sich während dieser Zeiten den Netzbezug weitgehend sparen kann.
So könnte man sich fast 8ct/kWh gegenüber dem Standard-Tarif, und mehr als 10ct/kWh gegenüber dem Hochpreis-Tarif sparen.
Ganz generell sind die Strompreise in den letzten paar Jahren stark gefallen.
Es kann sich also insgesamt lohnen den eigenen Tarif mal mit aktuellen Angeboten zu vergleichen und ggf. zu wechseln.
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