Laß Dich nicht erwischen : Das wird als Steuerbetrug geahndet , technisch gesehen 
Das stimmt so nicht. Man darf per Genehmigung durch den Zoll stationäre Stromaggregate mit steuerfreiem Heizöl betreiben.
www.wa-stromerzeuger.de
Das stimmt so nicht. Man darf per Genehmigung durch den Zoll stationäre Stromaggregate mit steuerfreiem Heizöl betreiben.

Heizöl zum Betrieb einer Notstromanlage gemäß EnergieStG ist steuerrechtlich erlaubt
Darf ein Notstromaggregat oder auch ein Dauerbetriebsaggregat mit steuerbegünstigtem Heizöl gefahren werden? Antwort: Ja, der Betrieb ist eindeutig zur reinen Stromerzeugung in einer ortsfesten Anlage gemäß EnergieStG erlaubt.
