steuerküppel

  • Themenstarter Werner Weiß
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ypqvlreba

Neues Mitglied
14.08.2013
26
in diesem forum wurde leztens mal was wegen "steuerküppel" erwähnt und dazu hab ich natürlich auch noch ne meinung :) allesdings denk ich da schon an was anderes- zu sehen unter: http://www.meyra-online.de/start.html :) .
wobei es mir nicht um die gesamte funktionen geht wie bei dem abgebildeten joystick. mir würde die beschleunigung, bremsen sowie die lenkung dafür völlig ausreichen. die funktion "rückwärts fahren" müsste wie jetzt auch über einen schalter geschehen.
da ich beruflich mit den rollstühlen zu tun hatte (service, programierung) konnte ich einige modelle auch probefahren und bin gleich zu haben für einen joystick:) . damit hat man einige vorteile: kein lenkrad, kürzere reaktionszeit, einfache bedienung... . die joystick´s sind dazu noch frei programierbar das heisst:
die verzögerung beim betätigen des joystick( langsames bis schnelles beschleunigen beim lenken und "gas geben" und
die ansprechgeschwindigkeit auf die handbewegungen können eingestellt werden.
einfach mal ausprobieren(das beschränkt sich nur auf die "kleinen bewegungen" die beim überfahren von "kanaldeckeln" zu ungewolltem lenkenbewegungen führen kann
euer el- flitzer weiss:D
 
R

Roland Heumesser

Guest
Tja nur leider ist "drive by wire" in Deutschland bis jetzt noch nicht zulaessig.

Gurß Roland
 
04.09.2007
115
Irgendeiner muss ja mal den Anfang wagen! Das Thema wurde ursprünglich im Zusammenhang mit dem TWIKE angesprochen. Der mechanische Steuerknüppel vom Twike ist eigentlich ein Lenkhebel, heisst im Fahrzeugschein "Stockhebel-Lenkung" und hat zwei Knöpfe für Beschleunigen und Rekuperation. In dieser Form ist das also schon zulässig. Vorteilhaft war hier vor allem das geringere Verletzungsrisiko durch die nicht vorhandene Lenksäule.

Gruss
SternFuchs
 
S

Stefan Schaefer

Guest
Hallo,
nein, mit >drive-by-wire<, oder in diesem Fall besser >steere-by-wire< (also lenken über Kabel) ist gemeint, dass es KEINE direkte Koppelung zwischen Lenkrad und den gelenkten Rädern gibt.
In Deutschland ist es im Moment noch Vorgeschrieben, dass die gelenkten Räder mechanisch mit der Lenkeinrichtung verbunden sein müssen.
Das ist ja beim Twike der Fall, dass das Lenkrad ein Stock ist, interessiert hier nicht.
Theoretisch soll man dadurch die Möglichkeit haben, im Falle eines Defektes trotzdem noch buchstäblich das Steuer herumreissen zu können. (Wie das dann bei ner S-Klasse mit defekter Servolenkung aussieht möchte ich sehen! Aber das ist was anderes)

Das Problem ist klar: Wenn die Elektronik spinnt (da reicht ja schon ein "Wackler"), sieht man ohne Lenkung halt sehr alt aus.
Soviel ich weiss, betrifft dieses Verbot auch hydraulisch gelenkte Fahrzeuge wie schwere Baumaschinen wie Bagger, Kranwägen, Strassenwalzen usw.
Bis zu einer Geschwindigkeit von 80 km/h (oder waren es 60??) sind nicht-mechanisch gekoppelte Lenkungen aber erlaubt!
Also im Falle eines Elektromobils wäre eine Ausnahmegenehmigung nicht völlig aussichtslos.

Gruß
Stefan S.
 
W

Wolfgang Klievering

Guest
Gott sei Dank, ab und zu würde wahrscheinlich die Frage: Wolle Sie wirklich abbiegen? Drücken Sie ja oder nein! im Display erscheinen. Und während wir noch auf Bill G. fluchen fahren wir gerade in den Graben; wo wir dann neu booten dürfen :))

Wolfgang
 

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