Schubanhänger mal andersherum



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Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
http://www.mrsharkey.com/pusher.htm

Auch nicht schlecht. Gegen solch einen Anhänger könnte doch nun wirklich niemand etwas einzuwenden haben. Selbst eingefleischteste Stinktierfetischisten kann man mit solch einem Bunny hinten dran bekehren. Wer dann Freude an der neuen Art von Fortbewegung gefunden hat, steigt einfach um ins hintere Gefährt.
 
B

bsm

Guest
Hallo Bernd,
die langjährigen Leser der Solarmobil Mitteilungen kennen das schon lange:
Vor einigen Jahren hat in Köln ein Kollege an seinen damaligen Fiat Panda einen Schubanhänger gebaut, der mit einem kleinen Benzinmotor schob. Hintergrund: er wollte auf eigener Achse von Köln zu Veranstaltungen nach Dortmund, z.B. zur Tour de Ruhr. Das hat er auch einige Male so gemacht. Der Clou: nach einem alten Gesetz aus den 50er Jahren (wegen der 34 PS VW) ist ein solcher Anhänger, wenn er fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, sogar steuerfrei. Nur TÜV abgenommen muss er sein.
Der Kölner Schubanhänger wurde dann nach Hamburg verkauft. Der Hamburger Kollege hat für seinen Daihatsu Cuore später allerdings einen eigenen Schubanhänger gebaut aus dem abgesägten Hinterteil eines Rollers. Habs gesehen, hat gut funktioniert. Die Anekdote geht, dass der TÜV Prüfer bei der Abnahme auf dem hinteren Rollerteil gesessen hat.
Das Kölner Teil wurde dann nach Nürnberg verkauft und tut oder tat an einem Kewet seinen Dienst.

Alle Schubanhänger hatten übrigens nur ein Rad und waren mehr oder weniger fest mit dem vorderen Fahrzeug verbunden. Nach diesen Vorgaben - so steht es in der Straßenverkehrszulassungsordnung - sind die Dinger steuerfrei.

Mir ist nicht bekannt, dass jemand so etwas für ein TWIKE oder CityEl gemacht hat. Allerdings habe ich schon einen CityEl Anhänger gesehen. Der El hat kleines Kennzeichen, der Anhänger ist wohl eine Art Mopedanhänger. Auf dem Anhänger konnte ich bei genauem Hinsehen ein Honda Notstromaggregat nicht übersehen. Der Kollege ist damit von Finsterwalde z.B. nach Berlin Köpenick gekommen (dort haben wir uns getroffen), und von Finsterwalde ist er damit auch schon mal mehr oder weniger in einem Zuge nach Dortmund zur Tour de Ruhr gefahren.

Also: es gibt mehr in dieser schönen Welt der solar-elektrischen Mobilität, als einige wissen oder ahnen. Vieles ist bereits da und muss nicht immer wieder neu erfunden werden.

Gruss, Roland, bsm, www.solarmobil.net
 
R

Rainer Partikel

Guest
Hallo zusammen,

warum in die Ferne schweifen. Schaut mal in der Rubrik Projekt....
Zinneke
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Ich hatte nicht richtig gelesen und gedacht, das Elektroteil stecke im Hänger. Das hätte ich dann schon bemerkenswert gefunden. Das war leider nicht so. Aber, wenn jemand einen Unfall hat und ehe er dann sein E-Mobil verschrottet, nachdenken, ob es nicht einmal die umgekehrte Lösung sein darf! Niemand wollte mit dem E-teil nach Spanien fahren und der Standardumbausatz zum Hybrid ist imer noch nicht erhältlich. Schade, in der Stadt ist ein Anhänger hinderlich, sonst wäre die umgekehrte Lösung, Verbrennerauto mit elektrischem Schubhänger, die sinnvollere Lösung.
 

Bernd Rische

Mitglied
18.12.2003
225
Hallöchen,

ich bin halt mal über diesen alten Thread gestolpert, da ich angespornt durch einen Anhänger für Motorräder auf der Euromold, nun am überlegen bin, ob sowas nicht auch für meinen SAM ist ;-)

Ich sehe nur ein paar Probleme mit dem TÜV bzw. mit der Betriebserlaubnis.
In den Papieren für meinen SAM stehen keine Daten für Anhängelast usw., daher gehe ich mal davon aus, daß ich keinen Anhänger dran machen darf.
Wenn ich den Anhänger fest verbinde / verschraube verändere ich doch die Abmasse meines Fahrzeuges.

In dem Projekt Schubanhänger vom Herby, wurde was erwähnt von Zulässigen Abmassen. Kennt jemand da Nähere Daten bzw. evtl die Paragraphen die für so einen Einachsigen Anhänger gelten?

Vielleicht habt ihr ja ein paar Tips, die meine Bedenken ausräumen ;-)

Bis denne

Berny
 

Torsten Wernecke

Neues Mitglied
23.11.2004
48
Hallo,

wenn ich das richtig verstehe meint ihr sog " nachläufer" also Einradanhänger.
diese gab es ua für Motoräder aber auch für PKWs.
Für Nachläufer die bis ( glaube ich ) 1972 das erste mal im verkehr waren , war ( ist ß ) weder TÜV noch Zulassung noch ABE erforderlich !
Muß den § mal raussuchen.
Also nach alten Hängern
Dann wäre da noch das Problem mit der Kupplung und deren Eintragung

Grüße Torsten
 

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