Reduzierte Netzentgelte im Zusammenhang mit einer Wallbox



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Lefty

Neues Mitglied
06.12.2021
3
Hallo zusammen,

ich möchte kurz meine Situation schildern. Ich wohne in einer Mietwohnung und mein Vermieter hat mir einen Parkplatz mit Wallbox zur Verfügung gestellt. Die Wallbox ist über einem separaten Stromzähler angeschlossen. Gemäß dem §14 ENWG ist es ja möglich in solchen Fällen reduzierte Netztentgelte durch den Stromprovider zu erhalten. Nun hat der Netzbetreiber (NRW - Rhein Main) die Anfrage des Stromanbieter (Green Planet) abgelehnt. Warum? Weiß ich nicht.

Ich habe bei der NRM versucht herauszufinden, wo das Problem liegt, ohne jedoch eine wirklich fachkundige Auskunft zu bekommen. Mir wurde nur mitgeteilt, dass dies im Netz der NRM grundsätzlich nicht möglich sei, weil das Netz bzw. der Zähler nicht diese Intelligenz hätte, die Stromversorgung zu unterbrechen. Naja, dann frage ich mich, wie das mit Tag und Nachstrom funktionieren soll.

Lange Rede kurzer Sinn. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. kann mir hier irgendeinen Rat geben, wie hier vorzugehen ist. Bei meinem Elektriker habe ich bisher nur die Standard-Anmeldung des Zählers erhalten - ohne B3 Formular :(

Vielen Dank für eure Antworten.

Viele Grüße
 

Emil

Bekanntes Mitglied
04.04.2006
2.876
Ich habe bei meinem Bayernwerk als Netzbetreiber angerufen, dass für eine "steuerbare Verbrauchseinrichtung nach EnWG § 14a" nur ein getrennter Zähler und ein separater fester Anschluß vorhanden sein muss. Dafür zahlt man dann ein geringeres Netzentgelt und eine geringere Konzessionsabgabe. Diesen zusätzlichen Zähler muss man halt installieren. Ist nichts anderes als die Installation für eine Wärmepumpen.

Dies ist übrigens auch eine Voraussetzung für die KfW Förderung.

Im Preisblatt der NRM ist die Vergütung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen explizit enthalten.

Im Datenblatt B.3 sind auch entsprechende Angaben möglich.

Insofern ist es unverständlich dass die Anfrage abgelehnt wird. Ich kann mir nicht vorstellen dass in deren Netz keine Wärmepumpen oder andere steuerbare Verbraucher angeschlossen sind.

Man muss dann aber auch noch nach einem Stromversorger suchen der dies unterstützt. Nicht alle machen dies. Aber man kann auch verschiedene Versorger für den normalen Anschluß und die steuerbare Verbrauchseinrichtung haben.

Ich habe diesen aber doch nicht installieren lassen, weil ich nicht mehr so lange hier wohne, und es sich dann kaum gelohnt hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:

saxobernd

Aktives Mitglied
23.07.2020
962
Bisher wurde die Möglichkeit der Abschaltung durch Rundsteuerschalter verwirklicht, die vielleicht nicht der Vielzahl von Fluktuationen an den Ladesäulen folgen können. Dabei kann durch eine einfache Datenleitung der Stromfluss an jeder Ladestelle beliebig gesteuert werden. Was der Strombauer nicht kennt, mag er nicht.
Die Wallboxen sollen das Netz bei Bedarf entlasten können.
Die Rundsteuerfrequenzen von 216 2/3 Hz und 316 2/3 Hz sollten wir eigentlich als antiquiert betrachten. Aber die Energie wächter schwören darauf. Erlaubt sind Frequenzen von 110 bis 2000 Hz.
So wird es nichts mit den dezentralen und "smarten" Netzen. Es geht dabei auch um das Geldverdienen. Jedes Solardach ist eine potentielle Gefahr. Bisher genügten die geworfenen Knüppel, um die steuerfreie Solarenergienutzung abzuwehren.
Die Sonne schickt zwar keine Rechnung, aber das Elektrizitätswerk und der Netzbetreiber.
Jede Wallbox sollte aber wenigstens die Anpassung der Ladeleistung an die eines Solardachs ermöglichen.
 

Emil

Bekanntes Mitglied
04.04.2006
2.876
Bei mir ist mittlerweile ein SmartMeter installiert.

Dieser ist auch für Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen gem. EnWG §14a geeignet. Empfang ist über LTE. Es gibt auch eine Ethernet-Schnittstelle zur Steuerung von Verbrauchern.
 

Lefty

Neues Mitglied
06.12.2021
3
Vielen lieben Dank für eure Kommentare.

Ich weiß aktuell leider gar nicht an wen ich mich jetzt wenden soll. Der Kontakt vom Netzbetreiber (NRM) geht nicht ans Telefon und sonst weiß da keiner Bescheid, mein Elektriker ist im Urlaub, aber auch der machte mir den Eindruck als ob er vom Thema §14 ENWG noch nix gehört hat.

Mein Stromanbieter hat mir angeboten die Ablehung beim Netzbetreiber zu reklamieren, falls ich die Anmeldung des Zählers durch den Elektriker zur Verfügung stellen kann. Das habe ich nun gemacht, jedoch ohne B3-Formular :(

Ich hoffe, dass das was wird. Ich habe euch mal ein Bild von meinem Zähler angefügt. Ist das ein Smartmeter?
 

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Emil

Bekanntes Mitglied
04.04.2006
2.876
Ja, ich habe fast den Gleichen. Es muss aber ein 2. Zähler nur für die steuerbare Verbrauchseinrichtung installiert werden. Dazu muss dann natürlich ein freier Zählerplatz im Zählerkasten vorhanden sein.

Da hängt dann nur die Wallbox mit Absicherung dran. Der Stromversorger muss dann mit der neuen Zählernummer beim Netzbetreiber die Versorgung melden. Du bekommst dann also dann zwei Stromabrechnungen.
 

Lefty

Neues Mitglied
06.12.2021
3
Ja, ich habe fast den Gleichen. Es muss aber ein 2. Zähler nur für die steuerbare Verbrauchseinrichtung installiert werden. Dazu muss dann natürlich ein freier Zählerplatz im Zählerkasten vorhanden sein.

Da hängt dann nur die Wallbox mit Absicherung dran. Der Stromversorger muss dann mit der neuen Zählernummer beim Netzbetreiber die Versorgung melden. Du bekommst dann also dann zwei Stromabrechnungen.

Ja genau so ist das bei mir. Ich wohne zur Miete und habe einen Zähler für die Wohnung und einen für die Wallbox. Also eigentlich alles entsprechend deiner Beschreibung.
 

Berlingo-98

Administrator
23.11.2004
4.173
91365 Reifenberg
Ich habe bei meinem Bayernwerk als Netzbetreiber angerufen, dass für eine "steuerbare Verbrauchseinrichtung nach EnWG § 14a" nur ein getrennter Zähler und ein separater fester Anschluß vorhanden sein muss. Dafür zahlt man dann ein geringeres Netzentgelt und eine geringere Konzessionsabgabe. Diesen zusätzlichen Zähler muss man halt installieren. Ist nichts anderes als die Installation für eine Wärmepumpen.

Man muss dann aber auch noch nach einem Stromversorger suchen der dies unterstützt. Nicht alle machen dies. Aber man kann auch verschiedene Versorger für den normalen Anschluß und die steuerbare Verbrauchseinrichtung haben.

Ich habe diesen aber doch nicht installieren lassen, weil ich nicht mehr so lange hier wohne, und es sich dann kaum gelohnt hätte.

Ich habe diesen Tarif bei meinem Anbieter gefunden mit diesen Bedingungen:
Voraussetzung für diesen Tarif ist ein separater Stromzähler....
Ihr Vorteil: Durch vermiedene Netznutzungsentgelte wird der E-Ladetarif günstiger.


Sieht gut auch, dachte ich jedenfalls. Es kommt aber eine zusätzliche Grundgebühr dazu. Habs für mich durchgerechnet und bisher noch nicht gemacht. Hier die Preise:
POWER regio Öko Mobil – unterbrechbar
Arbeitspreis HT 20,42 Cent/kWh netto (24,30 Cent/kWh brutto)
Arbeitspreis NT 17,24 Cent/kWh netto (20,52 Cent/kWh brutto)
Grundpreis 6,03 Euro monatlich netto (7,18 Euro monatlich brutto)

Ich habe dann für mich mal rund 1000 mögliche kWh p.a. zum NT-Preis als Ladestrom angenommen.
Also 205,52 Euro Arbeitspreis plus 86,16 Euro Grundgebühr machen 291,68 Euro. Also mehr als 29 Cent pro kWh. Diesen Preis bekomme ich auch mit meinem normalen Tarif. Lohnt sich der Aufwand also nicht.


Ich muss durch meine eigene Solaranlage einfach zu wenig Strom zukaufen. Und außerdem habe ich mehrere noch kostenfreie Ladestationen in passender Umgebung bei Einkaufszentren. Und ich benötige außerdem zu wenig Strom für mein Auto, da ich einfach nicht genug fahre. Aufgrund der Messung meines Fahrstroms in den ersten drei Monaten mit meinem neuen Kia e-Soul schätze ich mal den jährlichen Bedarf auf rund 1500 kWh ein. Mindestes drei Viertel kann ich wohl über solaren Überschussstrom zum Nulltarif laden, und schätzungsweise einige 100 kWh beim Einkaufen an Null-Tarif Ladesäulen. Ich kann nur hoffen, dass es vielen ähnlich (gut) geht.

Und ja, es gibt diese Tarife. Leider nicht immer und nicht bei allen Anbietern. Im Einzelfall muss man durchrechnen, ob sich ein solcher Tarif lohnt. Dabei sind auch mögliche Umbaukosten zu berücksichtigen.


Gruss, Roland
 
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Wertungen: Emil

Emil

Bekanntes Mitglied
04.04.2006
2.876
Ähnlich war auch meine Rechnung. Das hätte sich inklusive Zählereinbau nur über viele Jahre amortisiert.

Den neuen Zähler haben sie mir auch nur aufgedrückt, weil ich vor Corona wegen 25.000 km Tesla/Jahr einen Verbrauch deutlich über 6000 kWh hatte.

Hätte ich die Umstellung gemacht, könnte es sich jetzt mit etwa 10.000 km/Jahr mit dem PHEV gar nicht mehr amortisieren.

Solche Investitionskosten sind die Hürden, die noch der Energiewende mit variablen Preisen entgegenstehen.
 

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