Parkieren - Elektroauto Forum

Parkieren

  • Themenstarter Stefan Burri
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Stefan Burri

Guest
Hallo zäme

hat jemand von euch eine Ahnung ob das Parkieren auf Zweiradparkplätzen in der Schweiz erlaubt ist oder nicht ? Habe mein El jetzt seit 1.5 Jahren und parkieren täglich (Arbeit) auf einem Zweiradparkplatz. Vor zwei Wochen habe ich eine Parkbusse erhalten und beim nachfragen bei der Polizei hiess es, dass das Parkieren nicht erlaubt sei aber bis jetzt geduldet wurde.

Weiss jemand über die Rechtslage bescheid ?

Gruss Stefan
 
J

Jürgen Thiesen

Guest
Hallo Stefan,
wie es in der Schweiz geregelt ist, weiss ich nicht.
Fuer Europa gilt, dass Fahrzeuge mit einer Spurbreite unter 1m und weniger als 400kg als einspurig gelten (wenn jemand genauere Infos hat, bitte hier melden!).
Soweit die Theorie :-(
In Deutschland ist diese Verordnung meines Wissens nie! umgesetzt worden... die Jungs haben schon seit einem Jahrzehnt wichtigeres zu tun... (Bimbes, fliegen usw.)
Das heisst letztendlich, dass mit dem Cityel nicht auf Zweiradparkplaetzen (einspurige Fahrzeuge!) geparkt werden darf, folglich auch nicht auf Gehwegen :-(

juergen
 
B

Beat ^Hadorn

Guest
Hallo Stefan
Ich hab dich heute morgen unterwegs gesehen. Das wegen dem Parkieren ist eigentlich eine klare Sache, gemäss Fahrzeugausweis ist das EL ein Motorrad, also darf es auf es auf einen Zweiradparkplatz abgestellt werden. Die dreirädrigen Behindertenmofas dürfen es ja auch. Dies würde ich nicht auf mir sitzen lassen, solange dir keiner einen Gesetzestext vorgelegt hat wo das drin steht. Abgesehen davon ist z.B. ein Honda Goldwing sogar noch grösser als ein EL.
Also viel Glück.
Gruss Beat
 
S

Stefan Burri

Guest
Besten Dank für die Antworten, ich habe noch ein wenig herumtelefoniert und jetzt habe ich zwei Ausssagen:

1. Aussage vom Bundesamt für Strassen:

Wenn im Fahrzeugausweis "Motorrad" steht und das Fahrzeug Platz hat darf es auf Motorradparkplätzen abgestellt werden.

2. Aussage von der Stadtpolizei Bern:

Da das Farhzeug nicht ein Einspuriges (Zweirad) Fahrzeug ist, darf es nicht auf Zweiradparkplätzen abgestellt werden.


Jetzt bin ich wieder genau so schlau wie vorher :rolleyes:, ich versuche nun die Aussage 1 noch schriftlich zu erhalten.


Stefan
 
J

Jürgen Thiesen

Guest
Hallo Stefan,
wenn bei euch die Verordnung gilt, dass Fahrzeuge mit einer Spurweite unter einem Meter als einspurig angesehen werden, hast Du ein einspuriges Fahrzeug!
Dies koennte durchaus sein, da ja in Deinem Fahrausweis "Motorad" steht. Die Parkflaechen sind definiert: fuer einspurige Fahrzeuge und fuer mehrspurige Fahrzeuge. Die Aussage fuer Zweiraeder ist falsch, ausser es steht definitiv dran. Hab ich sogar damals in der Fahrschule so gelernt.

msG
juergen
 
25.06.2003
138
Und was ist mit Deutschland?
Ich habe mal während meiner Findunhsphase - El kaufen oder nicht -ein ganz klein wenig im Internet gestöbert. Als ich dann nach ca. 5 Stunden und 2 Flaschen Cola ins Bett viel, hatte ich viel Infos zu diesem Fahrezug und es mir / meiner Frau ja nun auch gekauft. Während dieses"kleinen" Surftripps bin ich auch auf Infos zum freien Parken auf KFZ-Stellplätzen gestoßen - wenn die maximale Parkzeit nicht überschritten wird - also mit Parkscheibe parken - ist dies mit Sondergenehmigung erlaubt.
Schade - diese Seiten finde ich jetzt nicht mehr wieder. Ich habe gestern bei der Stadt nachgefragt, aber keine wußte Bescheid - Typisch.
Am Ende hieß es, ich soll einen Antrag - natürlich schriftlich - an den Bürgermeister stellen.
Und nun kommt Ihr - wer hat sowas schonmal mit Erfolg gemacht? Auf welche Gemeinden / Städte kann ich Hinweisen? Wo steht das mit dem Parken auf Fahrradplätzen / Gehwegen?
Na, wer ist heir ein Paragraphenhengst und kann mir helfen?

Rüdiger

P.S.: Um verwechselungen mit dem anderen Rüdiger aus dem Forum zu verhindern, werde ich ab sofort mit Rudi unterschreiben.

Rudi
 
25.06.2003
138
Halloooooo,
bin ich der einzige Geizhals im Forum, der keine Parkgebühren berappen will?
Es hat doch bestimmt der eine oder andere Fahrer schon mal den versuch der Gebührenersparnis unternommen - oder?

Wer kann weiterhelfen?
 

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