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Reinhard
Guest
Moin Moin,
da hab ich mich vor vier Jahren auf der Zulassungsstelle SL/FL bis zum Dienststellenleiter rumgestritten,derweil die mir vorn ein Schild in Normallänge verord net hatten. Jetzt lese ich zufällig das laut EWG. Verordnung 93/94 EWG 1.2 Dreirädrige Fahrzeuge: Fahrzeuge mit 3 Räder und weniger als 15Kw nur ein Kennzeichen benötigen. Ohne Gewähr,bin kein Rechtsverdreher.
Das heisst wenn die Euch vorne ein Schild ans EL verordnen, verklagt die §Reiter bei der EG .
sonnige Grüsse Reinhard
da hab ich mich vor vier Jahren auf der Zulassungsstelle SL/FL bis zum Dienststellenleiter rumgestritten,derweil die mir vorn ein Schild in Normallänge verord net hatten. Jetzt lese ich zufällig das laut EWG. Verordnung 93/94 EWG 1.2 Dreirädrige Fahrzeuge: Fahrzeuge mit 3 Räder und weniger als 15Kw nur ein Kennzeichen benötigen. Ohne Gewähr,bin kein Rechtsverdreher.
Das heisst wenn die Euch vorne ein Schild ans EL verordnen, verklagt die §Reiter bei der EG .
sonnige Grüsse Reinhard