Hallo,
am 12. Mai 2021 wurde von der Bundesregierung eine Novelle der Ladesäulenverordnung beschlossen.
Das ist die Vorlage für den Bundesrat.
In dieser Novelle gibt es einen kritischen Punkt, der meiner Meinung nach die weitere Entwicklung der Elektromobilität stark behindern, und zu einem erheblichen Nachteil für die Bürger führen wird.
Damit ist die Ladeinfrastruktur, die ja teilweise auch öffentlich gefördert wird, nicht mehr diskriminierungsfrei verfügbar, und der Willkür der Ladestromanbieter Tür und Tor geöffnet. Im Extremfall hat jeder Autohersteller, oder eine Gruppe von Autoherstellern, sein eigenes Ladenetz, lässt wie Tesla nur noch Fahrzeuge des eigenen Fabrikats daran laden, und kann damit den Preiswettbewerb aus hebeln. Die ersten deutschen OEMs wollen ja schon wie Tesla ein eigenes Ladenetz aufbauen.
Ich halte diese Änderung in der Novelle kartellrechtlich für sehr bedenklich, da es dazu führt dass die E-Fahrzeugnutzer nur noch an einem Teil der Ladesäulen laden können, und so der Wettbewerb noch mehr ausgehebelt wird. Das wäre gerade so als wenn man mit dem Verbrennerauto einer bestimmten Marke nur noch bei Shell tanken könnte. Damit wird auch die Situation, die Tesla heute noch illegaler-weise nutzt, nachträglich legalisiert.
Dies umfasst nicht nur den hier genannten Punkt, sondern auch letztlich auch die aktuell von Ionity genutzte Praxis, dass nur die Kunden der Gesellschafter von Ionity günstige Preise zum Schnellladen erhalten, während Kunden anderer Fabrikate durch überhöhte Preise extrem benachteiligt werden. Dies ist nur eine andere Form der Diskriminierung.
Ich hoffe dass ihr die Brisanz dieser Änderung auch erkennt, und bitte euch vorhandene Kontakte zu nutzen um diesen Punkt im Gesetzgebungsverfahren spätestens im Bundesrat zu verhindern, damit alle öffentlich zugänglichen Ladesäulen weiterhin allen E-Fahrzeugnutzern diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen.
Ich selbst habe Emails an das Bundeskartellamt, an das bayerische Wirtschaftsministerium und an den BEM geschrieben. Je mehr protestieren desto höher ist die Chance diese Änderung zu behindern.
Elektrische Grüße
Emil
am 12. Mai 2021 wurde von der Bundesregierung eine Novelle der Ladesäulenverordnung beschlossen.
Das ist die Vorlage für den Bundesrat.
In dieser Novelle gibt es einen kritischen Punkt, der meiner Meinung nach die weitere Entwicklung der Elektromobilität stark behindern, und zu einem erheblichen Nachteil für die Bürger führen wird.
5. ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn der zum Ladepunkt gehörende Park-platz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann, es sei denn, der Betreiber hat am Ladepunkt oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Ladepunkt durch eine deutlich sichtbare Kennzeichnung oder Beschilderung die Nutzung auf einen individuell bestimmten Personenkreis beschränkt;der Personenkreis wird nicht allein dadurch bestimmt, dass die Nutzung des Ladepunktes von einer Anmeldung oder Registrierung abhängig gemacht wird;“.
Damit ist die Ladeinfrastruktur, die ja teilweise auch öffentlich gefördert wird, nicht mehr diskriminierungsfrei verfügbar, und der Willkür der Ladestromanbieter Tür und Tor geöffnet. Im Extremfall hat jeder Autohersteller, oder eine Gruppe von Autoherstellern, sein eigenes Ladenetz, lässt wie Tesla nur noch Fahrzeuge des eigenen Fabrikats daran laden, und kann damit den Preiswettbewerb aus hebeln. Die ersten deutschen OEMs wollen ja schon wie Tesla ein eigenes Ladenetz aufbauen.
Ich halte diese Änderung in der Novelle kartellrechtlich für sehr bedenklich, da es dazu führt dass die E-Fahrzeugnutzer nur noch an einem Teil der Ladesäulen laden können, und so der Wettbewerb noch mehr ausgehebelt wird. Das wäre gerade so als wenn man mit dem Verbrennerauto einer bestimmten Marke nur noch bei Shell tanken könnte. Damit wird auch die Situation, die Tesla heute noch illegaler-weise nutzt, nachträglich legalisiert.
Dies umfasst nicht nur den hier genannten Punkt, sondern auch letztlich auch die aktuell von Ionity genutzte Praxis, dass nur die Kunden der Gesellschafter von Ionity günstige Preise zum Schnellladen erhalten, während Kunden anderer Fabrikate durch überhöhte Preise extrem benachteiligt werden. Dies ist nur eine andere Form der Diskriminierung.
Ich hoffe dass ihr die Brisanz dieser Änderung auch erkennt, und bitte euch vorhandene Kontakte zu nutzen um diesen Punkt im Gesetzgebungsverfahren spätestens im Bundesrat zu verhindern, damit alle öffentlich zugänglichen Ladesäulen weiterhin allen E-Fahrzeugnutzern diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen.
Ich selbst habe Emails an das Bundeskartellamt, an das bayerische Wirtschaftsministerium und an den BEM geschrieben. Je mehr protestieren desto höher ist die Chance diese Änderung zu behindern.
Elektrische Grüße
Emil
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