NewMotion mit Eichrechtskonformen Ladestationen



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Seit 1.April 2019 darf Energie nur noch Eichrechtskonform, abgerechnet nach Kilowattstunden verkauft werden. Die Abrechnungseinheit kWh darf noch mit weiteren Kosten, z.B. einer zeitabhängigen Abrechnung kombiniert werden. Alternativ ist auch eine Flatrate möglich.

Leider sind bisher nur wenige eichrechtskonforme Ladestationen verfügbar. Dies liegt nicht zuletzt an der Zertifizierungsstelle die zwischenzeitlich wohl verstärkt wurde, um die Schlange der Firmen mit Zertifizierungswünschen kleiner werden zu lassen.

NewMotion hat angekündigt voraussichtlich ab Juli 2019 mit einer neuen eichrechtskonformen Version ihrer Ladestationen an den Markt zu kommen. Ladestationen die seit August 2018 gekauft wurden, können auch nachgerüstet werden.

Eine Abrechnung von Energie gegenüber Dritten ist zukünftig nur noch mit der eichrechtskonformen Version möglich. Für private Nutzung sind weiterhin die bisherigen Versionen verfügbar ohne externe Verrechnung.

Bereits ab dem 15.5.2019, gibt es die Version 2.1 die zusätzlich einige Verbesserungen enthält.

Ein großer Kostenvorteil ist der integrierte DC Schutz, damit muss vor der Ladestation lediglich ein kostengünstiger RCD (Fi) Schutzschalter installiert werden. Den Mehrkosten der Ladestation von 100 € Steht beim vorgeschalteten RCD eine Kosteneinsparung zwischen 220 und 400€ gegenüber. Zusätzlich lassen sich große Querschnitte bis 10 mm² leichter anschliessen. Weitere Verbesserungen betreffen den internen Aufbau der Ladestationen.

Wie bisher auch ist bei den Ladestationen ein Lastmanagement möglich, sowohl über mehrere Stationen hinweg, wie auch in Kombination mit PV Anlagen.


rw
 

Kommentare

Ralf Wagner

Administrator
15.03.2007
4.709
Filderstadt
www.elweb.info
Seit 1.April 2019 darf Energie nur noch Eichrechtskonform, abgerechnet nach Kilowattstunden verkauft werden. Die Abrechnungseinheit kWh darf noch mit weiteren Kosten, z.B. einer zeitabhängigen Abrechnung kombiniert werden. Alternativ ist auch eine Flatrate möglich.

Leider sind bisher nur wenige eichrechtskonforme Ladestationen verfügbar. Dies liegt nicht zuletzt an der Zertifizierungsstelle die zwischenzeitlich wohl verstärkt wurde, um die Schlange der Firmen mit Zertifizierungswünschen kleiner werden zu lassen.

NewMotion hat angekündigt voraussichtlich ab Juli 2019 mit einer neuen eichrechtskonformen Version ihrer Ladestationen an den Markt zu kommen. Ladestationen die seit August 2018 gekauft wurden, können auch nachgerüstet werden.

Eine Abrechnung von Energie gegenüber Dritten ist zukünftig nur noch mit der eichrechtskonformen Version möglich. Für private Nutzung sind weiterhin die bisherigen Versionen verfügbar ohne externe Verrechnung.

Bereits ab dem 15.5.2019, gibt es die Version 2.1 die zusätzlich einige Verbesserungen enthält.

Ein großer Kostenvorteil ist der integrierte DC Schutz, damit muss vor der Ladestation lediglich ein kostengünstiger RCD (Fi) Schutzschalter installiert werden. Den Mehrkosten der Ladestation von 100 € Steht beim vorgeschalteten RCD eine Kosteneinsparung zwischen 220 und 400€ gegenüber. Zusätzlich lassen sich große Querschnitte bis 10 mm² leichter anschliessen. Weitere Verbesserungen betreffen den internen Aufbau der Ladestationen.

Wie bisher auch ist bei den Ladestationen ein Lastmanagement möglich, sowohl über mehrere Stationen hinweg, wie auch in Kombination mit PV Anlagen.


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