Netzbetreiber Widerspruch



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JLoh

Neues Mitglied
24.11.2021
1
Hallo,
ich bitte um Hilfe bezüglich der Ablehnung zur Errichtung von zwei Wallboxen je 11 KW Zweifamilienhaus. Diese kam heute per Mail zusammen mit einem sehr teuren Angebot zur Anpassung des Netzanschlusses.
Meine Reaktion auf die Ablehnung:

Ich möchte Ihrer Ablehnung zum Einbau von zwei Ladesäulen vom 23.11.21 hiermit widersprechen.
Das ausführende Unternehmen CPE Elektrotechnik meldete Ihnen, wie in §19 Absatz 2 NAV geregelt, die Errichtung der Ladestationen bereits im August.
In Ihrem Schreiben ist der 30.8.21 angeführt.
Falls 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschritten werden, ist laut §19 Absatz 2 NAV der Netzbetreiber "verpflichtet, sich innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung zu äußern". Da uns keine Äußerung Ihrerseits bis Anfang November vorlag, gingen wir von Ihrer Zustimmung aus.
Die Ladesäulen sind jetzt installiert und in Betrieb genommen.
Hätten wir von der Höhe der jetzt im Nachhinein anfallenden Kosten und dem Aufwand der baulichen Maßnahmen gewusst, wäre die Entscheidung zum Einbau der Ladestationen höchstwahrscheinlich anders ausgefallen.
Selbstverständlich ist uns die Sicherheit der Anlage sehr wichtig. Daher bitte ich Sie, uns mitzuteilen, ob es möglich ist, den Sachverhalt hier vor Ort zu erörtern.


Ich fühle mich hier im Recht, da ich wirklich nicht davon ausgegangen bin, dass der Netzbertreiber noch Ärger macht.
Wie seht ihr die rechtliche/technische Situation?
Ich bin für Hilfe sehr dankbar!!
Viele Grüße
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Hi,

ist jetzt nicht ganz mein Heimatgebiet, aber das mit den Fristen sieht schonmal ganz gut für dich aus, es sei denn, der Netzbetreiber beruft sich darauf, jede Wallbox wäre eine einzelne elektrische Anlage...

Das installierende Unternehmen hat ja lokal anscheinend keine Probleme gesehen, sonst hätte es nicht beide Wallboxen installiert.

Ich vermute daher, der Netzbetreiber macht sich Sorgen um die Gesamtlast im Bereich der Straße/eures Netzabschnitts.

Habt ihr elektrische Durchlauferhitzer für Bad/Dusche? Dann käme man eventuell weiter, wenn man anbietet, per Lastmanagement die Ladung an der Wallbox zu unterbrechen, wenn der Durchlauferhitzer aktiv wird: Der hat nämlich üblicherweise um die 22kw und damit doppelt soviel wie eure Wallboxen (und war ja bisher auch zugelassen).

Gruß,

Werner
 
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Kamikaze

Aktives Mitglied
Soweit ich weiß kann der Netzbetreiber 11kW-Wallboxen gar nicht widersprechen.
Falls der Hausanschluss keine 30kVA schafft, muss soweit ich weiß der Netzbetreiber auf eigene Kosten die Leitung dafür ertüchtigen (jedenfalls, wenn eine PV-Anlage dieser Leistung in Betrieb genommen werden soll).
Ganz Grundsätzlich kann eine PV-Anlage auch helfen die gesamt nutzbare Leistung im Hausnetz zu erhöhen (vorausgesetzt die Sonne scheint).
Bei zwei Wallboxen bietet sich zudem ein Lastmanagement-System an. 22kW sind für einen normalen Hausanschluss schon eine ernsthafte Hausnummer (der Rest vom Haus kommt ja noch dazu).
 

Emil

Bekanntes Mitglied
04.04.2006
2.877
Steht in den Unterlagen des Netzbetreibers nichts über die Erhebung und Höhe des Baukostenzuschusses drin?

Hier ist eine Unterlage des VBEW.

Dort steht im Kapitel 3.6 zum Netzanschluss was über dien BKZ drin.

Der Netzbetreiber müsste ein BKZ Preisblatt haben.

Die Berechnung erfolgt dann nach der Formel:

Berechnungsformel: BKZ [€] = (Gesamtleistung [kW] – 30 [kW]) x BKZ-Preis [€/kW]

Ich habe vor etwa 5 Jahren einen 22 kW Tesla Wallconnector installieren lassen. Dafür wurde die Haussicherung von 3x25A auf 3x35A erhöht. Der BKZ dafür war dafür 58 €.

Ich hatte beim Netzbetreiber vorher angerufen und gefragt. Die haben mir empfohlen erst Mal nur auf 35 A zu gehen, weil es darüber hinaus was kostet. Es gab auch nie ein Problem damit, da wir außer dem Herd keine weiteren starken Verbraucher haben. Eine 35 A Sicherung löst auch nicht bei genau 35 A aus, sondern 10 % mehr bis zu 1 h.

Da bei Eurem 2-Familienhaus die Anschlussleistung sicher höher ist, kann ich mir gut vorstellen, dass der BKZ viel höher ist, da ihr die 30 kW deutlich überschreitet.

Meiner Meinung nach sind die Meldung/Genehmigung der Wallboxen und die Erhöhung der Anschlussleistung und die daraus folgende Zahlungspflicht für den BKZ zwei verschiedene Dinge.

So wie es scheint habt ihr den Netzbetreiber gar nicht nach den Kosten für die Anschlusserhöhung gefragt, sondern einfach installiert, und die Erhöhung durch die installierende Firma an den Netzbetreiber melden lassen. Tatsächlich hättet ihr wissen müssen, dass das nicht kostenlos ist.

Meiner Meinung nach müsst ihr entweder den BKZ zahlen, oder aber prüfen ob ihr nicht die Anschlussleistung reduzieren, und so die Kosten senken könnt.
 

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