Mit dem EL auf dem Radweg ?



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J

Jens

Guest
Hallo,
von mir zum Nachbardorf gibt´s einen sehr schön breiten Radweg, der auch für Roller zugelassen ist. Die Straße ist eher unangenehm. (100 erlaubt/unübersichtlich) Weiß jemand, ob ich den Radweg auch mit dem EL (mit kleinem Kennzeichen) nutzen darf?
danke und viele Grüße
Jens
 
A

Arnd

Guest
Hallo Jens,

aber klar doch! Dafür ist das kleine Kennzeichen ja da. Mach ich jeden Tag. War mit ein Hauptgrund, warum ich mein EL mit kleinem Kennzeichen angemeldet habe.

Eine Ausnahme bilden Radwege, die zu schmal sind, oder zu schlecht. Auch scheint es der Usus, dass Radwege, die mit dem blauen Schild als solche gekennzeichnet sind, ausdrücklich für Kleinkrafträder als erlaubt gekennzeichnet werden, falls sie es denn sind. Hier beginnt für mich allerdings die Grauzone... Als ich den Führerschein gemacht habe, gab es noch Mofas, und die durften immer auf den Radweg, allerdings auch nur mit 25km/h.

Vernünftige Literatur zum Thema habe ich vergebens gesucht. Scheint ein Monopol der Fahrschulen zu sein. Interessant. Wenn ich die Dinge richtig sehe, ist es unerwünscht, dass mensch sich Kenntnisse über den Strassenverkehr ausserhalb der Fahrschulen verschafft. Oder?

Gute Fahrt!
Arnd
 
F

Frank

Guest
Hallo zusammen,

mal ganz davon abgesehen, obs erlaubt ist oder nicht-
was ist schon das Bußgeld im Vergleich zum körperlichen Schaden im Falle eines Unfalls???
Gerade wenn als Alternative dazu die Straße unübersichtlich ist und von Autos als "Rennstrecke" genutzt wird?!?
Fairness geht vor, besonders wenn man mit dem El auf dem Radweg unterwegs ist. Meistens schleiche ich von hinten an (ahnungslose) Radfahrer an und versuche auch nicht schnellstmöglichst zu überholen sondern warte den Moment ab, in dem sie mich und mein El registriert haben und auf die Seite fahren.
Ein freundliches "Dankeschön" wird von den Radfahrern meistens mit einem Lächeln beantwortet. Wo keine Kläger...
zur Info, ich habe auch ein El mit "Mopedzulassung"

keep on rolling-
Frank
 
J

Jens

Guest
Hallo,
danke für die Antworten. Dann werd ich´s auch mal mit dem Radweg probieren. Ist so breit, daß ich mich mit den paar Radfahrern, die da mal unterwegs sind, bestimmt einigen kann (wenn ich nicht gerade mit fast 50 dran vorbeikachel, wie einige Rollerfahrer)
viele Grüße
Jens
 
J

Jens

Guest
Hallo,
zum Thema Vorschriften. Find auch irgendwie traurig, daß man die ganzen Vorschriften auch für Eigen- und Umbauten, mit denen man auf die Straße will, nirgendwo einsehen oder kostenlos downloaden kann.
Aussage vom TÜV: Es gibt massig Vorschriften, aber wenn Du erfahren willst, welche, mußt Du die kaufen, und das wird nicht billig...
Jens
 
B

bsm

Guest
Hallo Jens,
versuchs mal bei google mit dem Suchwort "STVZO", ergibt Ergebnisse 1 - 10 von ungefähr 74,800 Seiten auf Deutsch für STVZO . (0.18 Sekunden)

hier also mal nur der erste der sofort angezeigten 10 links:
(der erste ist super, ich habe dort schon viel gefunden):

Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO | verkehrsportal.de Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 11.03.2004. ... Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO): ...
www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.htm
l - 41k - Im Cache - Ähnliche Seiten

Gruss, Roland
 
A

Arnd

Guest
Naja, schön, aber wo findet man Antwort auf konkrete Fragen, wie:

- Darf ein Kleinkraftrad auf einem normalen Radweg fahren (blaues Schild, ohne weitere Kennzeichnung?

etc.

Keiner von uns hat die Zeit oder das Interesse, Berge von unaufbereiteten STVO-Vorschriften durchzukauen um dann am Ende festzustellen, dass die ein, zwei konkreten Fragen, um die es ging, nicht dabei waren.

STVO ist allenfalls brauchbar als Referenz, um nachzuschauen, wenn man was nicht ganz glaubt.

Kommt noch hinzu, dass viele Fragen nicht in Form von STVO sondern durch Gerichtsurteile geklärt wurden...

Meine ich jedenfalls.
Arnd

P.S. Jemand empfahl mir http://www.fahrtipps.de - vielleicht noch das Brauchbarste in dieser Hinsicht...
 

Bee

Mitglied
02.04.2006
73
- Darf ein Kleinkraftrad auf einem normalen Radweg fahren (blaues Schild, ohne weitere Kennzeichnung?

Nein, seit Anfang 1980 nicht mehr. Nur bei Zusatzschild "Mofas frei" dürfen Mofas (25 hm/h) dort stinken, aber nie die 45 km/h Asozialenroller (dennoch hört man sie des öfteren auf solchen Wegen herumstinken).

Bei einem Unfall mit Fußgängern oder Radfahrern trägt man selbstverständlich die alleinige Schuld. Eine Kaskoversicherung wird sich vermutlich weigern, den eigenen Schaden zu ersetzen.

Häufig gibt es auch - nicht nur für Radfahrer - gefährliche Hindernisse auf Radwegen (grau getarnte Stahlpfosten, enge Umlaufschranken, voll im Blendbereich der Kfz-Scheinwerfer bei linksseitigen Radwegen). Auch aufgrund der üblicherweise anzutreffenden extrem schlechten Fahrbahnoberfläche kann man insgesamt nur abraten, dort mit einem El zu fahren.

Grüße
B
 

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