MFH - Lastmanagement - Tarif



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owl_mobil

Neues Mitglied
30.12.2021
17
Hallo,

bei uns im MFH (7 ETW) läuft es voraussichtlich auf ein Lastmanagementsystem (LMS) hinaus. Der Elektriker hat zwar bei den zuständigen Stellen angefragt, ob wir theoretisch auch 7 * 11kW = 77kW zusätzliche Last dem Netz entnehmen dürfen, doch ist das ja unwahrscheinlich (dann bräuchten wir kein LMS). Wenn ein LMS installiert würde, schlug der Elektriker vor, dieses über den Zähler des für den Gemeinschaftsstrom laufen zu lassen. Hierzu habe ich zwei Fragen:

1. Über den Zähler läuft ja noch der weitere Gemeinschaftsstrom, also Beleuchtung im Treppenhaus, Außenbereich etc. Haltet Ihr das für problematisch?

2. Privat wechseln wir regelmäßig den Stromanbieter. Bei einem LMS-System stellt sich mir die Frage, was für einen Tarif man da überhaupt nimmt. Anfangs wird vermutlich nur ein BEV geladen, in den nächsten Jahren kommen sicherlich immer mehr Fahrzeuge hinzu. Eine PV ist nicht vorhanden.

Danke für die Hilfe!
 

Stefanseiner

Aktives Mitglied
29.10.2021
339
41
Saarland
mona-stefan.de
die Ladepunkte über den Gemeinschaftsstrom laufen lassen halte ich für unfair. Bei mir persönlich kommen 3.500kWh Strom nur auf das eAuto, wieso sollte das jemand mit tragen, der nichts davon hat? Im Extremfall gibt es bald 4 E-Autos die zusammen richtig was wegziehen und die drei ETWs ohne E-Auto dürfen dann schön blechen.

Ich würde bei sowas auf jeden Fall mit separaten Zählern arbeiten. Das geht ja auch unabhängig vom Lastmanagement.
Müsste man mal noch klären (Mietsrecht) ob für sowas ungeeichte Kauf-Zähler zulässig sind. Dann würde 1x Stromtarif, 1x Anschlussgebühren, 1x geeichter Zähler für das Lastmanagement ausreichen und dahinter dann 7x ungeeichte, einfache Zähler rein zur internen Abrechnung am Jahresende um die gesamttrommenge aufteilen zu können.

Stromtarife musst Du mal schauen, da geht aktuell ja gerade die Post ab.
Es gibt einige wenige Anbieter, die spezielle Tarife für Elektroautos haben die dann zwei, drei Cent günstiger sind als der normale Allgemeinstrom. Achte auf jeden Fall darauf, dass es ein reiner Öko-Strom Tarif, das ist Voraussetzung für die Wallboxförderung.
 
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Wertungen: wolfgang dwuzet

Emil

Bekanntes Mitglied
04.04.2006
2.876
Man kann das Laden schon über den Gemeinschaftsstrom laufen lassen, man braucht halt dann ein Abrechnungssystem bei den Wallboxen. Dazu gibt es viele Möglichkeiten in Abhängigkeit ob die Wallboxen fest zugeordnet sind oder nicht.

Wenn eine feste Zuordnung vorhanden ist würde ich aber immer eine direkte Zählung für die Wohnung bevorzugen. Man kann dann sogar zusätzliche Zähler installieren, und so unterschiedliche Anbieter für Haushalt und Auto verwenden. Bei geförderten Wallboxen muss sowieso die Wallbox abschaltbar sein. Dafür gibt es dann günstige Tarife mit verringerten Netzkosten.
 

SJ881

Neues Mitglied
Hallo,
ich denke auch das zu erst die Frage geklärt werden sollte ob jede Partei im MFH eine eigene Wallbox bekommt. Dann kann eine eigene Zählung vor jede Wallbox bzw. es läuft über die jeweilige Wohnung.

Wie soll abgerechnet werden? Wäre noch eine Frage! Backend oder doch über den eigenen Zähler?
 

owl_mobil

Neues Mitglied
30.12.2021
17
Vielen Dank erst einmal für die Antworten!

Die Hausparteien werden nicht alle zur gleichen Zeit eine Wallbox benötigen, da anfangs erst eine Partei (ich) und dann womöglich in den nächsten Jahre pro Jahr eine weitere Partei hinzukommt (Schätzung). Das Problem scheint mir, dass es für den Fall eines LMS (darauf läuft es ja realistischerweise hinaus) vermutlich sinnvoll ist, wenn gleich alle Parteien mitziehen, da Wallboxen, die in 5-7 Jahren gekauft werden, womöglich mit dem LMS nicht mehr "kommunizieren" können, eine Lastenverteilung also nicht funktioniert.

Ich überlege schon, ob wir als Gemeinschaft nicht einfach zunächst an sechs Stellplätze Leerrohre legen, ich an meinem Parkplatz eine Wallbox installiere und zusichere, dass ich später bei einem LMS mitmache. Irgendwo muss es einen Kompromiss geben ohne dass ich auf § 20 WEG (2020) zurückgreife und eine Installation für mich "verlange".
 

Stefanseiner

Aktives Mitglied
29.10.2021
339
41
Saarland
mona-stefan.de
klingt (fast) gut.
Leerrohre - check.
Zusicherung, später an einem LMS mitzumachen - das würde ich mir überlegen weil wie Du schon sagst, wenn die anderen Parteien erst in 5 Jahren nachziehen bist im Endeffekt Du in der Pflicht, eine neue, kompatible Wallbox anzuschaffen.
Ich würde versuchen es so zu drehen dass

- entweder jetzt alle Parteien zusammenlegen und Wallboxen samt LMS für alle mit finanzieren, aktuell kann man auch noch die staatliche Förerung abgreifen. In einem, vielleicht zwei Jahren nicht mehr.

- oder Du kaufst Dir jetzt alleine eine WB ohne Beteiligung der anderen Parteien, dafür wird es dann aber wenn die in 5 Jahren erst eine WB wollen auch deren Problem sein sicherzustellen, dass das stromverteilungsmäßig noch funktioniert, das ist dann nicht mehr Deine Sache.

So bist Du auf der sicheren Seite.
 

owl_mobil

Neues Mitglied
30.12.2021
17
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass vermutlich alle mitmachen werden. Sehe ich das richtig, dass wir für die Förderung über ein LMS letztlich „nur“ einen Ökostrom-Tarif benötigen (der dann wie gesagt an einem Gemeinschaftszähler mit Abrechnung über das LMS anlegen würde)?
 

Stefanseiner

Aktives Mitglied
29.10.2021
339
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Saarland
mona-stefan.de
musst mal die aktuellen Förerrichtlinien durchschauen.

Voraussetzungen von denen ich ad hoc weiß sind zudem auch
- Elektriker muss die Installationsarbeiten durchführen + anmelden, also nichts mit selber machen
- es gibt eine Liste förderfähiger Wallboxen. Was da nicht draufsteht bekommt eben keinen Zuschuss

Das dürften die wichtigsten Eckdaten sein
 

owl_mobil

Neues Mitglied
30.12.2021
17
Danke, mit diesen Antworten bin ich wieder ein Stück weiter. ?? Ein Elektriker ist eingebunden, ich schaue noch einmal nach der Liste der förderfähigen Wallboxen.
 

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