[quote andreas Andreas]Hallo Roman
Also nach der Beschreibung oben hätte ich nach 18 Monaten einen Zeitwert von 50% erwartet. Das erste Jahr volle Garantie, im zweiten Jahr linear abnehmend auf 0. Die zweite Regel sagt, ich bekomme 90% Erstattung bei 10Tkm von 100TKM.
Welche Regel greift im Zweifelsfall? Der Text suggeriert, die zweite Regel würde immer greifen ("immer anteilig"). Wird als Beispiel gegen den Kunden verwendet. Ob sich auch die erste Regel gegen den Kunden richtet? Also im 24. Monat 1/12?
Text und Beispiel lassen keinen Schluss zu. So kenne ich CC. Auch Deine Interpretation könnte richtig sein, die Absichten lassen sich nicht klar erkennen. Was machen wir jetzt? Sollen wir uns weiter im Unklaren bewegen oder erbarmt sich ein Händler und stellt die Sache und den konkreten Vertragstext für den Kundenvertrag vor? Und warum greift die pro Rata Garantie bereits nach einem Jahr, wo doch als Standard nach EU-Recht 2 Jahre Minimum sind? Als Vertauensbildende Massnahme fände ich eine 2-jährige Vollgarantie ansprechender und man quält sich nicht gegenseitig mit Vertragsinterpretationen.
Der Vertrag muß klar sein: Volle Garantie und Sicherheit vor Manipulation. Eine ordentliche Gebrauchsanleitung.
Ist das Ladegerät wirklich so schwach? 1,8kW fände ich ideal. Würde dem Standardladestrom für 90Ah bei 60V und 30A am nähesten kommen. Nach 2,5h wären 90% erreicht. Wer dann gerade 100% braucht muß vielleicht 1-2h warten. Wäre jedenfalls schade, wenn man das zusätzliche Potenzial nicht auch nutzen würde. Bei 1,8kW könnte man 2 Els an einer 16A Phase laden.
Wer weiß etwas über das BMS? Greift es auch beim Entladevorgang ein? Was passiert dann? Dynamische Strombegrenzung? Strafpunkteeintrag im EEPROM mit km-Stand und Temperatur?
Und was bedeutet das wirtschaftlich?
Schwerwiegend in der "Werbung" finde ich auch diese Abschnitte:
"Verlust der Garantieansprüche:
Fehlender Servicenachweis (Stammdatenblatt), Fehlbehandlung wie Tief-entladung etc., Manipulation an Ladegerät oder Bordnetzkomponenten.
Eine Batterie wird dann als defekt gewertet, wenn die Nennkapazität unter 60% des Neuwertes unter Standardmessbedingungen (80A-Last bis Ent-ladespannung 9V) gesunken ist. "
Die letzte Klammer kann sich nur auf 12V-Blei beziehen. 60% des Neuwertes käme bei einer TS-LFP-90AHA Schrott gleich. Dies ist ein Wert, der erst nach vielen Jahren und > 1000 Voll-Zyklen anhand der Schaubilder http://www.everspring.net/txt/product-battery-LFP90AHA.htm zu erwarten wäre. Also wirklich ein Produktionsfehler.
Ich bin wirklich gespannt, wie das wird.
Gruß
andreas
[/quote]
Hallo
Vor etwa 6 Monaten kam bei mir diese Frage auf, mein Händler hat angefragt, ich war selbst bei CC, ich habe telefoniert, ich habe Emails geschrieben, mit PDF-Anhang, der die Restwertentwicklung grafisch nach verschiedenen Regeln darstellt, und heute kam dann die Antwort:
[size=x-large]"Wenn man es anhand Ihrer Grafik erklärt, wird also bei allen Garantiefällen zum Vorteil von CITYCOM AG entschieden."
[/size] Inzwischen ist außerdem die Lebensdauererwartung von 100000km auf 70000km herabgesetzt worden. Weitere Auslegung: "Eine Batterie wird dann als defekt gewertet, wenn die Nennkapazität unter 60% des Neuwertes unter Standardmessbedingungen (80A-Last bis Entladespannung 2,5 V) gesunken ist."
Ich würde vorschlagen, daß alle Lithium-Interessierten und vor allem Besteller, sich telefonisch, per Email persönlich bei Herrn Nestmaier beschweren, weil die Garantiebestimmungen unfair sind. Nur gemeinsam haben wir die Möglichkeit, hier Druck zu machen und CC auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen. Ich habe weiterhin keinen Liefertermin genannt bekommen und muß wahrscheinlich bis Ostern warten, Frage mich nur, welches Jahr...
Gruß
andreas