Krankenfahrstuhl



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Harald Schwieger

Neues Mitglied
07.07.2006
19
Hallo Leute ich hab da mal ne Frage,

Im Elweb habe ich gelesen, daß 2-3 EL´s als Krankenfahrstuhl zugelassen sind.

Meine Fragen dazu: - Darf das Jeder oder nur mit Behindertenausweis ?
- Gilt dann eine Geschwindigkeitsbeschränkung 25 oder 40 ?
- Darf ich dann in der Fußgängerzohne fahren und parken ?

Meine Gründe dazu: Bei uns gibt es einige Wirtschaftswege die für den Autoverkehr gesperrt sind aber eine gute Alternative zu dicht befahrenen Bundesstraßen wären oder gilt für mein EL als 5-räderiges Sonderkfz sowieso kein Sperrschild ??

forever EL:):) Gruß aus den Alpen Harald
 
B

Bernd Degwer

Guest
Hallo Harald,
mittlerweile gibt es wohl sogar die Möglichkeit ein EL-Neufahrzeug als Kleinkraftrad anzumelden. Es gilt europaweit aber eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 45km/h für Kleinkrafträder.
Die Ummeldung alter Fahrzeuge sollte man vorher mit dem TÜV-Mann absprechen bzw. sich von Citycom eine Bescheinigung oder einen Nachweis der Möglichkeit zukommen lassen. Manchem reicht gar die Kopie eines anderen EL-Kleinkraftrad!
Ob Du damit dann aud dem Wirtschaftsweg fahren darfst ???? Keine Ahnung!!

Gute Fahrt wümscht

Bernd Degwer
 
G

georg strohmeyer

Guest
HALLO
ich bin schwerbehindert mit entsprechendem ausweis, habe mein miniel von 89 neu zugelassen seit januar als dreirädriges kleinkraftrad, "mofa "versicherungskennzeichen, war beim tüv und hatte eine kopie der aktuellen zulassung von citycom dabei, außerdem fährt mein el, noch aus dänemark nur 40 und hat entsprechende papiere, dass alles hat nichts mit krankenfahrstuhl zu tun, den hab ich auch noch, ganz ohne anmeldung, auch für gehwege und in läden ,wenn der besitzer gehnehmigt,aber die reichweite und wind und wetter und das schlimmste man kann nicht mal ne kiste bier mitnehmen gg, ansonsten weiß ich ,dass es in bayern mal eine entsprechende zulassung gab am besten citycom fragen, die leute da waren alle sehr hilfreich,danke noch mal an alle dort mfg
georg
 

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