Kopie der Ausnahmegenehmigung benötigt



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wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
hallo jungs, in meiner umfangreichen papieresammlung für´s el fehlt mir noch was wichtiges
und zwar die
Ausnahmegenehmigung von 1993 bezüglich §35 und §38 usw
(sichtfeld eingeschränkt, nur ein schweinchenwerfer, usw)
könnte mir bitte jemand diese einscannen und an
bitracing@gmx.de senden???
liebe grüße eurer wolle
 
Zuletzt bearbeitet:

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
GIBT´S HIER DENN KEINEN; DER DIESE AUSNAHMEGENEHMIGUNG
DIE MAN JA IMMER DABEI HABEN MUSS; HATT
UND MIR DAVI
ON EINEN SCAN SCHICKEN KANN?????
EIN NEUER EL EIGNER BRAUCHT DAS DING FÜR DEN TÜV:::
BYE WOLLE
 

microcar

Aktives Mitglied
02.08.2010
558
Das Zeug ist doch längst entfallen soweit ich weiß u.wird überhaupt nicht mehr benötigt.
Das wurde mir auf der Zulassungsstelle mal so mitgeteilt.....
 
16.09.2018
236
Peine
Bei mir steht das in Papieren drin . Bzw im Gutachten für Betriebserlaubnis, reicht dir das dann schicke ich dir das. Aber extra nur dafür hab ich da nichts
 

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.208
Ich hab da auch nix extra. Hab davon auch noch nie was gehoert.
Lustig, §35 und §38 der StVO (Wolle meint ja die StZVo) beziehen sich auf Sonder- und Wegerecht bzw. Blaulicht..

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.208
Hi Peter,
dito ;). Daher gehe ich ja auch davon aus, dass implizit die StZVo gemeint ist. Ich wollte nur nen Fun-Fact beisteuern..

Wo wir grade bei Fun-Facts sind: Freitag wollt ich meine EL-Reifen wechseln lassen. Also zum Globus-Baumarkt mit Felgen, Schlaeuchen und neuen Maenteln. Antwort: machen wir nicht. Gut, weiter zu ATU. Antwort: nee, machen wir nicht, was issen das ueberhaupt? Ok, weiter zu nem kleinen KFZ-Fuzzi und mal lieb gefragt. Der Werkstattmensch kam dann mit zum Kofferraum, um sich die Felgen mal anzuschauen und meinte: die sind doch von nem CityEL! Klar, mach ich dir, kein Problem..

Hats in der Eifel heute auch so extrem runtergemacht? Bei uns war wieder mal Weltuntergang..

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Ich weiss, was Wolle meint. Irgendwo war das auch dabei bei mir, bin mir sicher, das schonmal gesehen zu haben.

War nur am Wochenende platt (zweiter Pieks), sonst hätte ich schon gesucht ;-)

Melde mich deswegen nochmal.

Gruß,

Werner
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
hallo jungs,
also ich versuch mal meine ausnahmegenehmigung (die is allerdings von 1989 und nutzt unserem neuling nix,
dem wurde bei der zulassungsstelle gesagt (anscheinend nachdem sie in seinen papieren von dieser genehmigung von 1993 gelesen hatten) das er eben diese vorlegen soll,,,
darin ist von §35b und 38a die rede,,,
nei meiner steht natürlich noch die beleuchtung mit drinn, (weil es ja 36v birnen waren) das hat mir mal bei einer kontrolle gut geholfen (ihr kennt ja noch mene LED flutlichtscheinwerfer,,,
also, bitte schickt mir alles was ihr habt, vieleicht hilft es ihm ja,, ich werd natürlich alle namen und daten unkenntlich machen
 

el3331

Aktives Mitglied
03.12.2008
809
Köln
Hallo,
die abgedruckte Genehmigung betrifft die Fahrzeuge der Serie 1 (mit 36 Volt ohne 12-Volt-Kreis).
Im Brief meines Els unseligen Angedenkens, Fg.-Nr. S03331, Erstzulassung 10/1991 sind nur die Sichtfeldeinschränkung und der einzelne Scheinwerfer aufgeführt. Bezug genommen wird aber auf die obige Genehmigung.
Grüße

Lothar
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
NEEEEE ich brauche genau die andere
anscheinend wurde 1993 eine neuere fassung aufgelegt,,,,
aber
falls du von deinem el noch ne kopie deiner ausnahmegenehmigung hast
bitte senden
bye wolle
 
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wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
hallo,
diese hat mir schon jemand gesendet, danke dir trotzdem (kommt auch in mein archiv),
ich hoffe sie nutzt, dem neuen, da sie ja nicht wie in seinen papieren angegeben von 1993 ist,,,
anscheinend gab es zwischen meiner 1989 und deiner 2003 noch eine (oder mehrere??
bye wolle
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
So,

ich hab nachgeschaut.

Habe auch so nen Schrieb gefunden vom RegPräs. Kassel.

Bezieht sich auf §35b Sichtfeldeinschränkung und § 50 nur ein Scheinwerfer.

Wichtiger Schlusssatz: 'Diese Genehmigung gilt für alle Fahrzeuge, die bis 31.12.1991 ... geprüft werden.'
Also alles was Baujahr 91 oder früher ist, passt dafür.

Ich musses noch scannen, dann lad ichs hier hoch.

Gruß,

Werner
 
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