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Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Nur dass wir nicht aneinander vorbeireden: die 45er Zulassung ist L2e... L5e ist die Fahrzeugklasse mit Geschwindigkeiten ÜBER 45 km/h, z.B. 63 km/h ;-)


Dort steht: "Für Neufahrzeuge anderer Fahrzeugklassen und -arten kann eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO erteilt werden, wenn dafür ein positives Begutachtungsergebnis vorliegt."

Gruß,

Werner
 
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Wertungen: microcar

microcar

Aktives Mitglied
02.08.2010
558
Übrigens Werni, wurde Dein von mir gekauftes 63er El von 45km/h auf 63km/h umgeschrieben.......
Das war recht einfach möglich unter Vorlage eines 63er Briefes von einem anderen El und der Untersuchung dabei nach paragraph 21
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Moin,

ich hab den Brief jetzt nicht dabei, aber wenn das noch ein 'Altes' war, dann wurde die Fahrzeugklasse dabei nicht geändert (PKW in PKW). Das ist dann relativ einfach. Ist es einmal nach 'neuer' Norm als L2e geschlüsselt, ist Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein Wechsel der Fahrzeugklasse auf L5e. Das geht dann nicht mehr so einfach zwischen Tür und Angel, sollte aber auch nicht unmöglich sein (der Prüfer muss dann halt die Einhaltung aller L5e-Vorraussetzungen zusätzlich prüfen).

Eines stimmt aber: Ein altes, als PKW geschlüsseltes EL, einmal auf 45er L2e umgeschlüsselt, bekommt nie mehr die Einstufung 'Standard-PKW'. Es bekommt beim 'Upgrade' dann L5e und kann somit nicht mehr als Elektro-PKW die damit verbundenen Vergünstigungen erhalten. Dafür darf es als L5e ohne vorderes Kennzeichen fahren.

Gruß,

Werner
 

microcar

Aktives Mitglied
02.08.2010
558
Meines , welches Du nun hast, hatte vorher eine österreichische 45er Abe und wurde dann auf L5e mit 63km/h umgeschrieben
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Na denn, damit ist der Beweis der möglichen Umschreibung ja erbracht :)

Welche Unterlagen hast du dazu benötigt? Vielleicht wäre ein Artikel dazu im ElWeb eine gute Sache, das Problem wird sich sicher noch öfter stellen.

Gruß,

Werner
 

microcar

Aktives Mitglied
02.08.2010
558
Ich habe lediglich wie schon beschrieben zur 21er Untersuchung die österreichische 45er abe und einen 63er Brief eines anderen El in Kopie vorgelegt, mehr nicht.
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Klingt einfach.

Dann könnte ich das mit meinem 40er EL und dem Brief des 63er EL ja auch so machen - den hab ich ja sogar als Orginal samt Fahrzeug.

Na, das ist noch ein Projekt für sobald es wieder wärmer ist ;-)

Gruß,

Werner
 

microcar

Aktives Mitglied
02.08.2010
558
Die Umschreibung müsste ca. 2013 erfolgt sein. Werni hat mittlerweile die Unterlagen dazu......
 

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