Nur dass wir nicht aneinander vorbeireden: die 45er Zulassung ist L2e... L5e ist die Fahrzeugklasse mit Geschwindigkeiten ÜBER 45 km/h, z.B. 63 km/h ;-)
Dort steht: "Für Neufahrzeuge anderer Fahrzeugklassen und -arten kann eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO erteilt werden, wenn dafür ein positives Begutachtungsergebnis vorliegt."
Gruß,
Werner
Einzelbetriebserlaubnis und Einzelgenehmigung | DEKRA
Wenn Sie in Ihrem Fahrzeug Einzelanfertigungen einbauen lassen, benötigen Sie eine Einzelbetriebserlaubnis oder auch § 21-Gutachten genannt.
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Dort steht: "Für Neufahrzeuge anderer Fahrzeugklassen und -arten kann eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO erteilt werden, wenn dafür ein positives Begutachtungsergebnis vorliegt."
Gruß,
Werner