Kinder im EL

  • Themenstarter Wager Manfred
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W

Wager Manfred

Guest
Hallihallo

Ich hab mal ne ganz blöde frage, die mir auch meine zuständige Polizeidienststelle nicht beantworten kann:

Darf ich im EL bei Nichtüberschreitung des zul. Gesammtgewicht 2 Kinder mitnehmen.

Kommentar Polizei: ÄHÄM

Ottobrunn´s Manfred
 
C

Claus Broja

Guest
Hallo Manfred,

es ist erlaubt auch wenns die Polizei nicht weiß.
Ich war auch damals auf meiner Polizeiwache und habe
4 Wachtmeister... äh Polizeihaupt... was weiß ich wie
die genau heißen, gefragt. Mir wurde gesagt, da ja im Schein ja nur ein Sitzplatz eingetragen ist, darf logischer weise nur eine person mitfahren. Diese Aussage ist falsch. Man müße halt die Strassenverkehrsordnung kennen. Bei problemen immer auf den §21 verweisen.


Hier stehts:

§ 21 Personenbeförderung

(1) Es ist verboten, Personen mitzunehmen

1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,


Servus aus München
Claus Broja
2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder

3. in Wohnwagen mit nur einer Achse oder mit Doppelachse hinter
Kraftfahrzeugen.

(1 a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen
in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur
mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden,
die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Bis zum 31. Dezember 1997
gilt dies nicht für die Mitnahme von Kindern auf Rücksitzen in Taxen, soweit nicht
eine regelmäßige Beförderung der Kinder gegeben ist. Abweichend von Satz 1
dürfen Kinder auf Rücksitzen ohne Sicherung durch Rückhalteeinrichtungen
befördert werden, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen für die
Befestigung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit mehr besteht.

(2) Auf der Ladefläche von Lastkraftwagen dürfen nur bis zu 8 Personen
mitgenommen werden, wenn sie die Ladung begleiten müssen, auf der Ladefläche
zu arbeiten haben oder wenn sie mit dem für ihren Arbeitgeber eingesetzten
Fahrzeug zu oder von ihrer Arbeitsstelle befördert werden. Auf der Ladefläche von
Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern,
wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen
auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der
Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der
Ladefläche erforderlich ist.

(3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten
Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden
sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür
gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.

§ 21 a Sicherheitsgurte, Schutzhelme

(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das
gilt nicht für

1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung,

2. Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk,

3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf
Parkplätzen.

(2) Die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer müssen während der Fahrt amtlich
genehmigte Schutzhelme tragen.
 
B

Bernd Degwer

Guest
Hallo Claus,
bei mir ist es trotzdem verboten, leider spielt meine Frau da nicht mit! Die hat schon genug Angst um mich wenn ich mit meinem EL um die Kurve gedriftet komme, da darf ich die Kinder erst recht nicht mitnehmen. :)
Gruß
Bernd
 
W

Wager Manfred

Guest
Hallo Claus

Vielen Dank für die Antwort ! Das hat meine Frau überzeugt und jetzt dürfen auch die kleinen ihren Spass im EL haben. Hiermit bestelle ich eine Rückenlehne und einen Kindersicherheitsgurt :)

Ottobrunn´s Manfred
 

VW_1303

Mitglied
05.01.2013
161
Bedeutet das nu das ich meine Kleine im Kindersitz mitnehmen darf?

Es hies doch gibbet nicht mehr.

Kann mich bitte mal wer aufklären?
 

el El

Bekanntes Mitglied
11.09.2012
2.881
Wenn Du in Österreich leben solltest, dann ists erlaubt, lt Auskunft des Herrn Inspektors sogar ohne Rückenlehne, Gurt, Helm etc weil der Sitzplatz eben im Typenschein so eingetragen wäre. Das würd dich aber nie machen! Ich habe das hochklappbare Rückenteil eines Ambulanz Notsitzes eingebaut incl. dazugehörigem Automatikgurt, das ist was Anständiges. Schau Dir mal den Originalkindersitz an, da sind Gurte dran, die schaun aus wie die Träger von einem billigen Rucksack oder wie Gurte von einem Kinderbuggy, sowas würd ich auch in keinem Fahrzeug verwenden. Naja dem Gesetze war damals wohl damit genüge getan, da hat man sich dann nicht weiter um die Sicherheit gekümmert..

LG Konstantin
 

Sven Salbach

Bekanntes Mitglied
15.03.2007
9.381
46
Hannover
www.litrade.de
naja..sooo viel hat der gurt jsa nicht zu halten..sobald er mehr zu tun bekommen sollte, bedeutet es, das das el sowieso zerfledert ist..da bringt der gurt dann auch nicht mehr..
 

el El

Bekanntes Mitglied
11.09.2012
2.881
Sven, da hast Du wohl recht, aber ein guter Gurt beruhigt :)
Das ist so wie ein Fahrradhelm, der hilft auch nicht, außer es fällt einem ein Apfel vom Baum senkrecht auf den Kopf.
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.899
Hallo Kinder-El-freunde,
nu muß ich mich auch noch dazwischenhackeln,
ich hab einen maxi cosi eingebaut (für das enkelchen)
(gesichert mit nem beckengurt, und oben mit scharnieren am überrollbügel)
hat mir ein polizeibeamter gesgt, das wäre wohl übersicher..
gurte hat der maxicosi ja selber,
und wenn das kindlein wächst na dann schaun mer mal...
wolle
 

inoculator

Bekanntes Mitglied
19.04.2006
5.044
hm..

Also Biene hatte von anfange an "echte" H-Gurte am Überrollbügel. Also die 4 schwarzen Breiten.

Pierre ist jetzt 13 und passt nur noch mit angezogenen Beinen hinten rein.
Für die Fahrt morgens zum Bus oder mal eben in die Stadt zum Sport oder Einkaufen reicht das noch. Aber für mehr ist das bestimmt nicht geeignet.

Eingetragen ist überigens 1 Sitzplatz unter Punkt 13 der Betriebserlaubnis.
Aber die Gurte sind orginal Citycom.

Mich würde interessieren, was in Herrn Nestmeiers Papieren steht, der ja dieses Werbebild mit seinem Sohn -oder zumindestens einem Kind auf der Rückbank darstellt.

Aus Deutscher Behördensicht ein total unbefriedigender Zustand -diese Frage kommt ja nicht zum ersten Mal hier auf.

Gruss

Carsten
 

Christian s

Bekanntes Mitglied
28.10.2006
3.212
in meinen österreichischen Papieren ist

Sitzplätze außer dem Lenker : 1

eingetragen...



leider auch : Verbrennungsmotor ohne Katalysator... da hat sich wohl wer getäuscht
 

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