KFZ Steuer

  • Themenstarter Dirk Scharnberg
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Dirk Scharnberg

Guest
Ich habe doch tatsächlich einen Steuerbescheid für mei Kewet El Jet2 bekommen:
Die wollen DM 55.- von mir haben, obwohl das Auto eine Solarzelle auf dem Dach hat und somit zum Teil mit erneuerbaren Energien fährt.

Ein Smart fährt 5 Jahre steuerbefreit, weil abgasarm - und ich fahre abgasfrei und soll dafür DM 55 bezahlen???? Da STIMMT DOCH ETWAS NICHT!

Was zahlt Ihr so an KFZ Steuer?

Gruß Dirk
 

Ralf Wagner

Administrator
15.03.2007
4.709
Filderstadt
www.elweb.info
Hey, der Steuerbescheid ist ok, Elektrofahrzeuge kosten 11 DM pro 200 kg zul. Gesamtgewicht, das city el kostet 22 DM.. der Kewet halt etwas mehr. 5Jahre Steuerbefreit sind Elektrofahrzeuge auch, der Kewet ist aber sicher älter als 5 Jahre oder?
Sonnige Grüße Ralf
 

Frank Rethagen

Mitglied
06.04.2006
208
Hallo Dirk,
anfang 2001 bekam ich auch einen Steuerbescheid über 77,-DM für meinen LKW!!! Hotzenblitz. Da der Wagen aber erst im Mai ´96 das erste mal zugelassen wurde bin ich zum Finanzamt und habe der Sachbearbeiterin gesagt das mein Fahrzeug ein Pkw ist und nach meinen Informationen noch Steuerbefreit sein müsste, die Sachbearbeiterin hat sich dann Informiert und mir mitgeteilt, das der Wagen beim Finanzamt als Lkw geführt wird weil er genau wie Lkw´s nach Gewicht besteuert wird. Außerdem hätte ich recht mit der Steuerbefreiung und brauchte die Steuer noch nicht bezahlen, einen neuen Steuerbescheid bekäme ich dann nach Ablauf der 5 Jahre.
Gruß
Frank
 

Vera Kürten

Neues Mitglied
21.09.2002
34
Hallo,

gerade habe ich in einer Motorrollerzeitschrift gelesen, dass bei 125er Rollern der Betrag von 18 DM nicht eingezogen wird, wg. "Bagatellbetrag". Sollten wir das nicht versuchen, das für die E-Mobile auch durchzusetzen? Hat das vielleicht schon jemand geschafft?

Gruß, Vera
 

Vera Kürten

Neues Mitglied
21.09.2002
34
Ich habe im Internet folgendes gefunden:
"Seit dem 10. Juli 1998 sind Leichtkrafträder(-roller) in Deutschland wieder steuerfrei. Die im April 97 eingeführte Steuer von 3,60 DM pro angefangene 25 ccm Hubraum, also 18,00 DM im Jahr für 125ccm, wurde durch eine erneute Änderung des Kfz-Steuergesetzes wieder aufgehoben. Es wurde erkannt, daß bei einer Jahressteuer von höchstens 18 DM, die Einnahmen in keinem Verhältnis zum damit verbundenen Verwaltungsaufwand stehen."
Roller über 125 ccm müssen die Steuern bezahlen...
 

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