KFW Wallboxförderung - Abgrenzung privater Stellplatz



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312lol

Neues Mitglied
11.10.2021
2
Hallo,
ich besitze ein Grundstück auf dem ein Wohngebäues und andere Gebäude stehen. Ich bin selbstständig und alles bis auf das Wohngebäude ist dem Betrieb zugeordnet. Mein privates Auto parkt in einem Gebäude, indem auch Dinge aus meiner Selbstständigkeit lagern.
Ich will nun eine Wallbox anschaffen. Darf/kann ich einen Zuschuss für eine Wallbox beantragen und erhalten dann auch die Förderung?
EIn Anruf bei der Kfw hat nicht wirklich weitergeholfen. Die sagten mir nur, dass der Stellplatz der Wohneinheit zugeordnet sein muss. Wie diese Zuordnung aussehen soll, konnte man mir nicht sagen und ich solle das selbst klären. Wie soll ich sowas klären? Was muss ich tun, damit ich die Förderung erhalte?

Kann jmd weiterhelfen und/oder hatte vllt eine ähnliche Situation?
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.063
Heidenrod
Hmm,

ich würde mir den Stellplatz für einen Euro zur Privatnutzung selbst vermieten. Dann sollte das doch klar (genug) geregelt sein. Kann mich aber auch irren...

Gruß,

Werner
 

312lol

Neues Mitglied
11.10.2021
2
Hmm,

ich würde mir den Stellplatz für einen Euro zur Privatnutzung selbst vermieten. Dann sollte das doch klar (genug) geregelt sein. Kann mich aber auch irren...

Gruß,

Werner
Ich bin aber EInzelunternehmer. Meinst du das klappt? Dann würde ich mit mir selbst einen Mietvertrag schließen (keine juristische Person)
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.063
Heidenrod
Ich bin aber EInzelunternehmer. Meinst du das klappt? Dann würde ich mit mir selbst einen Mietvertrag schließen (keine juristische Person)

Primär geht es doch darum, dass festzustellen ist, der Stellplatz wird nicht von der Firma, sondern privat genutzt. Das sollte so gewährleistet sein, wenn man die Nutzung im Mietvertrag passend deklariert (z.B. ... zur Abstellung eines Privatfahrzeuges). Aber sicherheitshalber noch mal den Steuerberater fragen, wie der eine Euro pro Monat korrekt verbucht wird, das könnte bei Personengleichheit Vermieter/Mieter interessant sein.

Gruß,

Werner
 
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Wertungen: 312lol

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.902
soähnlich aber wesentlich einfacher ist das gegenüber meines elternhauses gebügelt, da gibt es 10 parkplätze bei 7 steht am parkplatz jeweils ein schild mit nem kleinen halteverbotszeichen und dem zusatz wohnung 1---2---3usw, die anderen 3 pläätze sind frei,,, also sind die bezeichnetetn plätze den jeweiligen wohnungen explizit zugeordnet, was dann ja wohl auch in deren mietverträgen stehen dürfte,,,
bye wolle