Alles keine Antwort auf die eigentliche Frage.
1. Hat es nie so Ab werk gegeben - viel zu innovativ!!!!!
2.Nee ich denke das ist eine - aus dem PKW-Bereich - aber wenn eine mit Zulassungszeichen - und älter dann ganz gewiss ein DE-Scheinwerfer, daran zu erkennen das dann H7-Leuchtmittel drin sind.
(ja es gibt die auch in Xenon, da sind die meisten aber so gelöst das Hauptfahrlicht in Xenon-Entladungslampe und das Fernlicht in H7 ausgeführt ist)
Jeder Scheinwerfer der einen kleinen Lichtaustritt hat (gegenüber H4) hat aus 2,5 Gründen eine verstärkte Blendwirkung,
1. Bei gleicher Lichtmenge sprich gleichen Leuchtentechnik mehr Candela/c2m
2. Viel stärker abgegrenzte Trennung in horizontaler Hell zu Dunkelzone (beim Übergang duch Bodenwelle wirkt das wie eine Aufblenden.
3. Die Lichtfarbe die bei H7 und Xenon/LED deutlich über 2800 Kelvin liegt wirkt - vom Menschen als heller empfunden - ja auch bei gleicher Lichtmenge (Lumen)
4. Qualitativ hochwertige H7 ereichen wenn Sie neu sind die Gesetzlich zulässigen 1500Lumen bei 50W.
4.1 zulässige Xenon (und bitte wir Reden korrekter Weise von Entladungslampen!) erreichen das mit 36Watt (inkl. Vorschaltgerät das auch noch was Ausregelen kann)
5.Eine Zulassung eines Xenon-Enladungslampe im EL - ordentlicherweise fast unmöglich weil es dann eine "Beladungskontroller incl. einer automatischen Höhenregulierung verbaut sein muß - wegen Punkt 1und 2!
6.LED- kann das derzeit nur bedingt mit den Lampen die für andere Leutmittel ausgelegt sind weil die "DIE´s" bzw. die einzelenen LED´s nicht die Gesmtleistung bringen können mehrere zusammen in einem Träger sind - es ein Problem mit der Fokosierung gibt (Streulicht/Blendung) daher als Nachrüstung für H7 und H4 derzeit nicht machbar.
WENN wir bei mind. 10000MTBF-Zeiten bei um die 200-250Lumen pro Watt kommen dann würden 5-6 LED´s enggepakt.......und darauf optimierte "DIE"-Vorlinsen - wäre Letzteres evtl. mit einer Änderung der STVO bzw. erweiterung der EU-Richtlinen für "alttechniklampen" machbar.
Da man bei LED also sehr Viele Braucht werden bei den Zugelassenen Hella; Osram usw. -> BMW die flächig verteilt was auch die Hot-Spot-Problem vermindert und dann lieber vile kleine Spiegel/Linsen verwendet - wenn man sowas macht kann man natürlich auch Elektronisch einige für den Gegenverkehrabbelenden - Satt das bessere Mech.-Kurfenlicht zu verwenden das viel mahr Kostenaufwand hat auch wenn es besser funktioniert.
NUR würde damit - ein Verkaufsoption > Alleinstellungsmerkmal; Aufpreis bei den Neuverkauf Firmen wegfallen, Vorteil welinger Kupfer im Neu-PKW; weniger Ausfälle im Fahrbetrieb; Weniger Umweltbelastung durch Ersatzteile wobei das nur Marginal wäre im Vergleich von den Millionen Liter Kraftstoffe die wegen weniger Energiebedarf der Lichtmaschine anfallen würden.
Da gibt es keine Lobby für !
Also bleibt es beim alten, Effizent aber Illegal oder Altlegal.