Kein NiCd mehr in Neufahrzeugen?



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Berlingo-98

Administrator
23.11.2004
4.173
91365 Reifenberg
<b>Wer weiss mehr über die Entscheidung der EU zu NiCd Akkus laut vorliegendem Beschluss:</b>

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 27. Juni 2002 zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Altfahrzeuge
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2002) 2238)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2002/525/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN &#8212; gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge

(1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b), in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß der Richtlinie 2000/53/EG muss die Kommission bestimmte gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a) verbotene gefährliche Stoffe bewerten.

(2) Nach Durchführung der erforderlichen technischen und wissenschaftlichen Bewertungen ist die Kommission zu mehreren Schlussfolgerungen gelangt.

(3) Einige Blei, Quecksilber, Cadmium oder sechswertiges Chrom enthaltende Werkstoffe und Bauteile sollten von dem Verbot ausgenommen werden oder weiterhin ausgenommen sein, dadie Verwendung dieser gefährlichen Stoffe in diesen bestimmten Werkstoffen und Bauteilen noch immer unvermeidbar ist.

(4) Einige Ausnahmen von dem Verbot bestimmter Werkstoffe und Bauteile sollten in Bezug auf den Anwendungsbereich und die Geltungsdauer begrenzt werden, um die Verwendung gefährlicher Stoffe in Fahrzeugen schrittweise einzustellen, sobald die Verwendung dieser Stoffe in diesen Anwendungen vermeidbar wird.

(5) Cadmium in Batterien für Elektrofahrzeuge sollte bis 31. Dezember 2005 ausgenommen werden, da angesichts der derzeitigen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse und der umfassenden Umweltbewertung bis zu diesem Zeitpunkt Substitute verfügbar sein werden und die Verfügbarkeit von Elektrofahrzeugen sichergestellt sein wird. Die schrittweise Substitution von Cadmium sollte jedoch unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Elektrofahrzeugen weiter analysiert werden. Die Kommission wird ihre entsprechenden Ergebnisse veröffentlichen und kann eine Verlängerung der Frist für das Verbot von Cadmium in Batterien für Elektrofahrzeuge vorschlagen, wenn diese aufgrund der Ergebnisse der Analyse gerechtfertigt ist.

(6) Die Ausnahme von dem Verbot in Bezug auf Blei zur Innenbeschichtungvon Kraftstoffbehältern sollte gestrichen werden, dadie Verwendung von Blei in diesen bestimmten Bauteilen bereits vermeidbar ist.

(7) Da es offensichtlich ist, dass eine vollständige Abwesenheit von Schwermetallen in einigen Fällen nicht zu erreichen ist, sollten einige Konzentrationswerte von Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertigem Chrom in bestimmten Werkstoffen und Bauteilen toleriert werden, sofern diese Stoffe nicht absichtlich hinzugefügt wurden.

(8) Die Richtlinie 2000/53/EG sollte daher entsprechend geändert werden.

(9) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des durch Artikel 18 der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle (2), zuletzt geändert durch Entscheidung 96/ 350/EG der Kommission (3), errichteten Ausschusses &#8212;

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1
Anhang II der Richtlinie 2000/53/EG wird durch den Text im Anhang dieser Entscheidung ersetzt.

Artikel 2
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Cadmium in Batterien für Elektrofahrzeuge nach dem 31. Dezember 2005 nicht mehr in Verkehr gebracht wird. Im Rahmen der bereits durchgeführten umfassenden Umweltabschätzung untersucht die Kommission unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die Verfügbarkeit von Elektrofahrzeugen sicherzustellen, weiterhin die schrittweise Substitution von Cadmium. Die Ergebnisse werden von der Kommission bis spätestens 31. Dezember 2004 abgeschlossen und veröffentlicht, und sie kann einen Vorschlag zur Verlängerung der Frist gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b) der Richtlinie 2000/53/ EG vorlegen, wenn dies durch die Ergebnisse der Analyse gerechtfertigt ist.

29.6.2002 L 170/81 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften DE
(1) ABl. L 269 vom 21.10.2000, S. 34.
(2) ABl. L 194 vom 25.7.1975, S. 39.
(3) ABl. L 135 vom 6.6.1996, S. 32.

 

Bernd Schlüter

Aktives Mitglied
19.01.2004
326
Krefeld, 02151 9287045
Womit das Ovonic-Monopol komplett sein dürfte. Nickel wird wohl nicht verboten? Das könnte Ovonic schwer treffen. Dabei reagiert der Mensch viel empfindlicher auf Nickel, als auf Cadmium, das die Landwirte früher zwecks Schimmelverhütung vornehmlich in die Futtertröge strichen.
erkenntlich an der gelben oder orangen Farbe.
Allerdings wird mit dem schlimmen, aber bequemen, Cadmieren von Eisen schwer Schindluder getrieben.
Ich bin dafür, dass Cadmium ausschließlich nur noch in Akkus verwendet werden darf, bis das Patent von Ovonic abgelaufen oder für nichtig erklärt worden ist.

Bernd
 

Jens Schacherl

Aktives Mitglied
30.03.2004
1.069
Hallo Roland,

ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass die Frist gemäß (5) zumindest bis Ende 2008 verlängert wurde.
Kann aber leider im Moment keine Quelle angeben :-( .

Gruß Jens

PS: Hat Cobasys auch Kochsalz patentiert? Das würde außer der menschlichen Ernährung auch die ZEBRA-Batterie betreffen...
 

Bernd Schlüter

Aktives Mitglied
19.01.2004
326
Krefeld, 02151 9287045
Ja, das Patent bezieht sich zwar auf alle Materialien, Alkali- und Übergangsmetalle, aber sie müssen dem Zweck dienen, die Wasserstoffbildung in der Batterie beim Laden zu unterdrücken. Le Clanche ist wohl nicht erfasst, weil zwar Mangan ein Übergangsmetall ist und den gleichen Zweck erfüllt. Aber Braunstein ist eben ein Metalloxyd und kein Metall-Komplexkristall, wie es die Patentschrift besagt.
Sämtliche Metallzusätze zu Metallelektroden dürften aber solche Komplexe bilden, gleich, ob gesintert oder nicht. Bekannt ist Cobalt, weil es sich besonders gerne in Fremdkristalle einlagert und deren Aufbau stört. Daher stammt wahrscheinlich auch die Patentidee. Obwohl auch Nicads andere Metalle zugesetzt werden, kommt Cadmium auch ohne solche Tricks aus. Nicads gasen erst bei einer ordentlichen Überspannung.
Ovonic wird dank ordentlicher juristischer Rückendeckung vielen Erfindern das Leben, wenn auch meist unberechtigt, schwer machen. Es sind einfach fast alle Metalle in der Patentschrift benannt, ohne im einzelnen Fall die besondere Wirksamkeit geprüft zu haben. Wo ein Komplex die Gasung bei der Bildung des Metallions unterdrückt, greift also das Patent. Ich bin der Meinung, das verstößt gegen das deutsche Patentgesetz, wo Prinzipien nicht schützbar sind.
Vor allem, wenn diese schon früher, ohne genaueres Wissen um die Zusammenhänge, schon angewendet wurden. Grundlagenforschung ist bei uns nicht patentierbar, nur ganz genau abgegegrenzte Verfahren. bernd
 
R

Rainer Partikel

Guest
Moin zusamen,

hatte in dieser Frage mit Martin Möscheid von Fine Mobil gemailt. Seines Erachtens gilt die Gesetzesänderung nur für Neufahrzeuge wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe. Werde mal suchen ob ich noch eine Spur finde.
Rainer
 
R

Rainer Partikel

Guest
Moin,
sucher so werdet Iht finden:

Lieber Rainer,

danke für den Hinweis auf die Diskussion und dein Engagement. Klarheit schafft eigentlich schon die erste mail mit ihrem Link (Entscheidung der Kommission vom 27. Juni 2002).

In dieser wird verwiesen auf eine Untersuchung, deren Ergebnisse bis zum 31.12.2004 veröffentlicht werden. Wir müssen uns also noch ein wenig gedulden. Da das Recycling von Traktionsbatterien sehr gut funktioniert, besteht jedoch eine berechtigte Chance auf eine Ausnahme.

Im schlimmsten Fall gibt es einen Bann für NiCd in Neufahrzeugen ab dem 01.01.2006 . Bis dahin in Verkehr gebrachte Neufahrzeuge können weiterhin bei Ersatz der Batterie mit NiCd ausgestattet werden. Natürlich auch mit dann verfügbaren neueren Techniken (wird immerhin 5-8 Jahre später sein).

Unabhängig von dem möglichen Verbot von NiCd ist der Einsatz von NiMh und Li-Batterien für bestimmte Anwendungen (z.B. höhere Reichweite) eine interessante Alternative. Der breite Feldtest für die NiMh Batterie startet im März nächsten Jahres und sollte abgeschlossen sein im September 2005. Li-Batterien sind aktuell noch nicht reif für die Strasse. Der Feldtest hierzu könnte jedoch auch im nächsten Jahr noch beginnen.

Vorerst sollten wir die Ergebnisse der Kommission abwarten.

mit freundlichen Grüßen Martin Möscheid

FINE Mobile GmbH TWIKE Service Center Feldgasse 6 D-35119 Rosenthal

tel 0 (049) 6458 13 92 fax 0 (049) 6458 911 910 mobil 0 (049) 170 99 475 81 e-mail martin.moescheid@twike.de web www.twike.de

ZINNEKE
 

Manfred

Neues Mitglied
05.09.2015
0
Hallo Rainer


von wan war dieses E-Mail weil sämtliche Daten sind Historisch wertvoll
aber der Stand der Dinge bleibt mir verschloßen?

Grüße aus den Bergen Manfred der teilweiße noch NICAs fliegt
 
R

Rainer Partikel

Guest
Moin Manfed,
die Mail wurde 09 2004 geschrieben.
Rainer
 

Berlingo-98

Administrator
23.11.2004
4.173
91365 Reifenberg
Hallo Rainer, hallo Manfred,
als ich heute dies EU Papier las, schaute ich mal nach links zu meinem Kalender und bemerkte, dass der Termin 1.1.2006 jetzt schon vorbei ist.
Das von Dir erwähnte und zitierte mail von Martin Möscheid liegt mir auch vor. Ist schon eine Weile her, dass er das geschrieben hat.

Und da es für Neufahrzeuge gilt - also auch TWIKE als Hersteller betroffen ist - hatte ich auf eine Antwort auch aus der TWIKE Ecke gehofft. Ich hatte per e-mail gezielt angefragt. TWIKE Geschäftführer Martin Feneberg meint, das ganze ist verlängert worden, ein Schriftstück der EU hat er aber auch (noch) nicht.

 

Jens Schacherl

Aktives Mitglied
30.03.2004
1.069
Ich wußte doch irgendwo hatte ich es gelesen - zum Glück kann Google ein schlechtes Gedächtnis zumindest teilweise ersetzen ;-) !
Die EU hat unlängst entschieden, die Ausnahmebestimmungen für den Einsatz von Nickel-Cadmium-Batterien in Elektrofahrzeugen bis Ende 2008 zu verlängern. Damit soll die Industrie die Möglichkeit erhalten, sich auf die Umstellung auf umweltfreundlichere Alternativen einzustellen und die neuen Batterietechnologien weiterzuentwickeln. Ende 2007 will die zuständige EU-Kommission erneut eine Standortbestimmung vornehmen.
http://www.e-mobile.ch/pdf/2005/EcoCar_Newsletter_11-05_D.pdf

Gruß Jens
 

Manfred

Neues Mitglied
05.09.2015
0
Hallo Zusammen

Nach Jens Meldung ist also Rainerers Antwort
auf Rolands frage Richtig <img src=http://www.smilies-and-more.de/pics/smilies/hands/080.gif>
 

Andreas Eichner

Neues Mitglied
03.04.2006
29
Hallo

folgendes Dokument des ZVEI gibt eine recht eindeutige Auskunft:
http://www.jewo.de/images/stories/pdf_files/kein_ende.pdf .
Wen es interessiert kann sich auch den Werdegang der entsprechenden EU-Richtlinie (die noch nicht in Kraft ist !!!) ansehen:
http://europa.eu.int/prelex/detail_dossier_real.cfm?CL=de&DosId=187011
Die Richtlinie muß erst noch entgültig beschlossen werden, in Kraft treten und in nationales Recht umgesetzt werden. Bei dem derzeitigen Tempo wird das wohl noch weitere 2 Jahre dauern.
Derzeit gültig ist die Batterieverordnung (BattV) in der Fassung vom 09.09.2001:
http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/doc/6638.php .
Für Twikes (PowerTool-Batterien) und Nutzern von NiCd-Industriebatterien (z.B. Saft STM) besteht also derzeit noch kein Grund zur Besorgnis.

Mit sonnigen Grüssen

Andreas Eichner
(Leiter Service und Entwicklung)

City El - Twike - EVT - Microcar - Chatenet

Kürten GmbH & Co.KG
Solar- und Leichtfahrzeugzentrum Franken
Obermichelbacher Str. 7
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Tel: 0911 / 76 31 80
Fax: 0911 / 76 31 79

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