Kann der Vermieter eine Rücklage in Bar für den Rückbau verlangen?



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DanielAlbert

Mitglied
22.02.2021
61
Guten Morgen, ich bin immer noch dabei die Installation einer Wallbox mit meinem Vermieter zu klären. Nun hat er mir einen Vertrag zugesendet.
In diesem ist auch der Rückbau beim Auszug festgelegt. Darin möchte er (im übrigen das Bundesamt für Immobilienaufgaben) eine Rücklage in Bar von 3000 € vor Installation auf deren Konto. Weiß jemand ob dies rechtens ist ?

Gruß Daniel
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Ob das rechtens ist, kann ich nicht sagen.

Jedenfalls ist es meiner Meinung nach abgrundtief dumm, so etwas zu fordern: Bei der absehbaren Entwicklung hin zu Elektromobilität ist ein Ladeplatz eine Wertverbesserung für die Immobilie. Diese Wertsteigerung zu behindern, ist nicht im Sinne des Vermieters...

Ich denke mal, es gibt da beim Amt einen Prozess 'Änderungen an der Mietsache seitens Mieter', der einen Rückbau absichern soll. Daher diese Anforderung.

Gruß,

Werner
 

Rolf häcker

Neues Mitglied
24.08.2018
25
Hannover
Für einen Rückbau kann ein Vermieter eine Sicherheit fordern, aber nicht in bar, da Du die Möglichkeit hast, selbst zurückzubauen -oder dies tun zu lassen- . Auch muss der Betrag den tatsächlichen Kosten entsprechen.
Der Vermieter kann die Sache auch übernehmen. Dann muss er etwas geben, da es sonst ungerechtfertigte Bereicherung ist.
Oder reicht eine normale Steckdose zum laden über Nacht - ev. mit Adapter.
freundliche Grüsse Rolf
 

Kamikaze

Aktives Mitglied
Oder reicht eine normale Steckdose zum laden über Nacht - ev. mit Adapter.
Das wäre vermutlich ein Kompromiss:
Dann eben keine Wallbox (also ein reinrassiger E-PKW-Ladepunkt), sondern ein Netzstromanschluss in Form einer Schuko oder CEE-blau-Buchse. Das reicht für ca. 100 bzw. 200km beim Laden über Nacht und die allermeisten Hausanschlüsse verkraften das auch problemlos. Brauchst du wirklich mehr?
Weiterer Vorteil: Daran könntest du auch mal Werkzeuge wie z.B. Schlagschrauber, Kompressor, oä betreiben. Ist bei einer Wallbox eher schwierig. ;)
 

Reiner106

Mitglied
07.05.2018
293
nahe Giessen / Hessen
Spannend finde ich die Formulierung "in bar"..."auf Konto".... Entweder entgeht mir hier eine fiskalische Feinheit, aber nach meinem Dafürhalten würde das bedeuten, dass Du das Geld in Scheinen zur Bank tragen müsstest und dann dort auf das besagte Konto einzahlen - was natürlich Unsinn ist - überweisen geht natürlich genau so, hauptsache er hat das Geld auf einem Konto...

Von daher vermute ich, dass Dein Vermieter sich hier irgendwo her irgendwelche Infos geholt hat, wie "man so eine Änderung durch den Mieter als vermieter absichert" oder so... Ohne das selber genau zu durchblicken - und dann sind da irgendwelche Infos zusammengekommen...

Also ich würde ebenfalls mal beim Verbraucherschutz anbimmeln, dann evtl. mal den Elektriker des Vertrauens anrufen (der evtl. so eine Dosensetzung / Chargerbox abnimmt) und einfach mich ein bischen Schlau machen - und bevor man aber kostenpflichtig und mit erhöhtem Blutdruck dem Vermieter den Anwalt vorstellt - den Vermieter mal anrufen und in Ruhe (beim Bier?) darüber reden....

Ich kenne es oft so: Solange Du bei Auszug

- den vorherigen Zustand wiederherstellen kannst
- keine weiteren Schäden dadurch entstehen
- Du keine gesetzeswiedrigen Handlungen / unzulässigen Installationen usw...
- keine Bauvorschrift verletzt (denkmalschutz, Auflage des Bauamtes, Dinge wie Abstand zum nächsten Grundstück, maximale Bauhöhe, etc..)
- und im nettesten Fall nach Absprache mit dem Vermieter

sind solche Dinge in der Regel kein Problem - und ähnlich wie die Vorposter - sogar doch im Sinne des Vermieters... Wenn Du das Ding auf Deine Kosten da hin bastelst, es ordentlich abgenommen ist, usw... und es womöglich am Ende ihm überlässt bei Auszug - soll er doch froh sein... Wenn ers nich will - Rückbau durch (egal, hauptsache ordentlich) - und alles is gut...

Abgesehen davon: 3000 Euro... ähm..... wir reden hier ja nicht mal von der anschaffung, der installtion, bereitstellung... sondern nur vom Rückbau....
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Grundlegend sind Vereinbarungen nach BGB.
Bevor man die "Große Welle" macht mit Mieterrechtschutz usw.

1. Alles Möglich. > Vertragsfreiheit nach BGB
2. Erstmal fast alles rechtens!
3. Dann ist die Frage was das für ein Träger/Besitzer ist.
4. Da sind Bohrungen in Wände zu machen die eine Brandabschottung darstellen
5. Müßen die sich damit ein Rückbau den die Ausführen lassen müßen/wollen - aus was für welchen Gründen auch immer ....Angebote einholen; wenn dann nicht alles mit Plönnen; Architektenunterlagen usw vorhanden ist die angebotsersteller einen Risikoaufschlag einplannen.
6. dann Sind die Arbeiten Auszuführen und die Firma will in jeden Fall Gewinn machen - NEINE Rückbauer werden den Ganzen Gelupp von der Wand reißen und in den Sondermüll entsorgen was auch kostet! Ach Wallbox quatich was soll man damit also weg. Dann brauchts noch einen E-Werker der am Verteilerkasten rümwerkelt der will auch für Fahrt und Arbeit Gwinn machen ....Löcher zumachen Verputzen und Malern so das man nichts mehr sieht und evtl. muß das ganze dann zu guter letzt von einen Baufachman abgenommen werden.

"Schäden am Bau" gehen immer ins Geld.

Und da wollen die sich absichern - vor allen bei großen Gesellschaften ...da sind die Schreibtischtäter nicht nur uninteresiert; sowie so uninformiert; befor ich was was Falsch mache (was interesiert mich Bundespolitik und Umweltverbesserung) und meinen Arbeitsplatz........
Ich habe mir mal in einer "Modellregion" in dem Kontext von den DAFÜR zustöndigen ..."inhaltlich" Sie Spinnen wohl wofür gibt es Stromtankstellen ......anhören dürfen. Nach vergebloicher Stromdiebstahlsanzeige (wieder besseren Wissen) ; immer man Wieder Abmahnungen wegen nutzung der eigenen Steckdose im Keller; Vorsätzliche Kabelsabotage; angebliche Stürze zu tagen wo garkein Kabel lag....;-O ); Abklemmen der Hauptvertreiler vom Vermiter aus ....... Seit dem gibt es bei mir eben einen "Elekrischen Blumenkasten" und gegebenfalls je nach Parksituation an der Straße 80 Meter Kabel in bester Freiland-Lage ;-)

GELD ABER Achtung -
A. Sollte auch eine Bürgschaft reichen. Dafür gibt es spezielle Gesellschaften ......
B. Bar eingeszahlt bedeutet das bei Insolvenz und Co das Geld in die Masse einfliest - ALSO WEG IST.
 
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Wertungen: wolfgang dwuzet

DanielAlbert

Mitglied
22.02.2021
61
Hallo, Stichwort BGB war passend.

Im BGB unter §552 ist festgelegt wie hoch die Rücklagen sein dürfen und wo diese hinterlegt werden dürfen.

Das 3 Fache der Grundmiete :) Da es hier nur um die Miete vom Stellplatz geht wären das keine 3000 € sondern 24 €. Die bringe ich gern in Bar vorbei :)

Mal schauen was die schreiben. Oh man Vermieter hat mal wieder nur aus dem Internet kopiert ohne vorher zu lesen
 

Reiner106

Mitglied
07.05.2018
293
nahe Giessen / Hessen
B. Bar eingeszahlt bedeutet das bei Insolvenz und Co das Geld in die Masse einfliest - ALSO WEG IST.
Danke für den Hinweis. Hab ich noch nie gehört, kann dazu auch nichts ergoogeln (vielleicht such ich auch falsch). Wäre denn Geld, was nicht bar eingezahlt, sondern überwiesen wird, im Falle der Insolvenz wieder zurückholbar? Das erscheint mir nicht ganz schlüssig, nach meinem Dafürhalten darf es doch keinen Unterschied machen, wie das geld aufs Konto gekommen ist.. Ist an der Stelle jetzt auch nicht so wichtig, aber man lernt ja gern dazu :)
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Danke für den Hinweis. Hab ich noch nie gehört, kann dazu auch nichts ergoogeln (vielleicht such ich auch falsch). Wäre denn Geld, was nicht bar eingezahlt, sondern überwiesen wird, im Falle der Insolvenz wieder zurückholbar?
ALLLLSOOO - jede Einlage - ist nicht mehr zurückholbar! Wenn Pleite; Zahlungsunföhig Insolvent.......ist es weg weil es generell in die Insolvenzmasse einfliest!!!!

Ganz normales Standartrecht!

Deswegen der Verweis auf eine Bürgschaft es gibt - Unternehmen die machen das im speziellen für "Kautionen" und ähnliches Wenn man nichts findet - der Mieterverein des Vertrauens kennen bestimmt Adressen aus der "Nachbarschaft" - die Verlangen eben soundsoviel Prozent Provision.

Man kann das auch auf "Sperrkonten" einzahlen wo das Geld nur Frei wird wenn beide Seiten unterschrieben.

Es gibt Auch Rückversicherer die solches "Insolenz-Verlust-Risiko" abdecken - dann muss das Konto das genutzt wird aber speziell dafür Angelegt werden und anderes mir unbekanntes "Erfüllen" damit das nicht einfach von Insollvenzverwalter doch einkassiert werden kann/muß.

IN jeden Fall muß bei solchen Sicherungseinlagen der jenige darlegen wie er das absichert für den Fall des Falles - Wenn er dazu keine Rechts-Verbindliche stellung nimmt nach BGB; Insolvenzrecht - Dann Pfoten weg, weil siehe oben und die Geschäftsführung anschreiben.
 

weiss

Administrator
15.01.2004
2.256
hallo thegray :cool:
ja, einlagen sind weg. wie mieten, fixkosten, reparaturfound usw. aber
mietsicherstellungen also 1-2 monatsmieten die man für etweilige schäden am objekt nach dem ausziehen hinterlegen muss, die bleiben da wo sie sind. die dürfen nie in die insolventsmasse mit eingerechnet werden. da es sich hierbei nur um eine mietsicherstellung handelt. diese beträge haben auch nichts in der buchhaltung zu suchen und dürfen auch nicht als sicherstellung für ein darlehen hergenommen werden.
bei uns in Ö muss das auf ein eigenständiges konto eingezahlt werden.

nun da es sich um einen umbau/erweiterung der mietanlage in diesem fred geht dürfte bei uns hier (Ö) keine erhöhung der mietsicherstellung erfolgen.
die wird, insofern es der mieter bezahlt, nach beendigung des mietverhältnisses gut gerechnet. d.h. der mieter bekommt für seine "ware und der erbrachten dienstleistung" vom vermieter eine abfindung.
wichtig hierfür sind:
eine schriftliche bewilligung für den umbau/erweiterung der mietanlage und
alle rechnungen für das erstellen des umbaus/erweiterung der mietanlage.

euer werner ad
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
hallo thegray :cool:
ja, einlagen sind weg. wie mieten, fixkosten, ..............reparaturfound usw......... aber
mietsicherstellungen also 1-2 monatsmieten die man für etweilige schäden am objekt nach dem ausziehen hinterlegen muss, die bleiben da wo sie sind. die dürfen nie in die insolventsmasse mit eingerechnet werden. da es sich hierbei nur um eine mietsicherstellung handelt. diese beträge haben auch nichts in der buchhaltung zu suchen und dürfen auch nicht als sicherstellung für ein darlehen hergenommen werden.
bei uns in Ö muss das auf ein eigenständiges konto eingezahlt werden.


euer werner ad

Mag sein das dies dort so ist !
Genau SO muß er das verzinsen!!!

ABER die gelebte Praxis ist mitunter eine andere!!!!!!!!! ( s. unten)
Wenn man unbedingt eine Wohnung braucht hat man eine Zwangslage - muß dann jeder abwögen (s. folgende)
Aber 3000 dafür ohne NOT mit Restrisiko .....NEEEEEEEE


Deswegen weil eben nicht so Sicher wie man das angedacht hat - gibt es einen MARKT für Kautionssteller- Firmen -; Wenn man mit denen einen Vertrag macht, dann geben die eine Bürgschaft auf die verlangte Summe. Und ich glaube nach hiesigen Rechtsprechung darf der Vermieter das dann auch nicht ablehnen wenn sowas vorliegt. (warum gibt es das; und warum muß der Vermieter nach neuester Rechsprechung auch akzeptieren?
eben eben ....

UND
WENN die Gelder eben nicht genau nach einer entsprechenden Vorschrift Verbucht/Verwaltet werden. Dann ist das GELD trotzdem weg - Zumindest kommt man bei dem Vom Gericht eingesetzten Insolvenzverwalter nicht mehr weiter. Mann Kann dann ja eine Starfanzeige stellen und Weil die missliche Verwendung/Verwaltung solcher Gelder einen Wirtschaftsstraftat darstellt und später wenn dann gerichtlich eine Schuldiger ausgedeutet ist dann, Via Privatklage dann das bei der Person einklagen.

ABER mal im Erst, willst du sowas nötig haben zu machen - wenn es was Sicheres gibt .
Wieviel Jahre wilst du dann weiteres Geld und Lebensqualität aufwenden um dann das Geld zurückzuholen - wenn es dann noch Folgeinsolvenzen gib.

Ps.: gelebte Praxis; Anteile oder ganze Unternehmen werden Eignertechnisch an Aussländer in Übersee; verkauft die dann sogar hiesige Pensionskassen oder auch Fondns auflösen und die Firma abwicklen - die Arbeitnehmer stehen dann ohne die selber bezahlte Pension da. GANZ NORMALES D UND EU RECHT.; Dann im Immo bereich das SHARED DEAL - Daruf angeleget Gewinne zu Verrechnenen -ABER keine Grundererwerbsteuer zu zahlen - Alles ganz Sauber nach D und EU Recht. (Problem ist seit 25Jahren bekannt.) Genauso ist es Möglich Sicherungseinlagen lagen Rauszuziehen und sich Privat zu verleiben - nicht ganz sauber aber richtig angestellt ohne Rechtliche oder Steuerliche folgen.
Noch eine schippe Krimineller CUMEX!!!! (Dieser soweit bekannt über 100 Milliarden schwere Staatsbetrug für das wir aufkommen seit 2007 bekannt, 2018 der breiten öffentlichkeit bekannt geworden - läuft abgewandelt immer noch ) Bei Bankern bzw Investmentbanker sind Kleine oder die man Vermögenstechnich kleine gemacht hat -> Nach dem Moto Geld geht nicht verloren/vernichtet, es ist nur dann in anderen Taschen -
WEIß man wie solche, solche Kunden nennen "ABFALL". Abfall ist in den Kreisen eine Kunde oder Kundenstamm dem man wie einen Hummer ausgenohmen hat und den Rest dann über Bord wirft.

ALLES wird von den gleichen Erdacht; Angeboten; und Rechtlich weiteset gehend sauber umgesetzt - die man schon seit Jahrzenten kennt aktuelle taucht halt mal EY heufiger auf...
 
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