Installation von privaten Ladesäulen soll vereinfacht werden



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Die Infrastruktur nimmt in Deutschland laut Aussagen von Branchenexperten zufriedenstellende Züge an. Folglich kommen immer mehr öffentliche Ladesäulen hinzu. Im privaten Umfeld hingegen stockt es allerdings erheblich. Vor allem Wohnungseigentümer, die in einer Eigentümergemeinschaft leben, dürfen nur dann eine Ladestation auf dem Grundstück installieren, wenn alle anderen Parteien einwilligen. Eine Änderung im Gesetz soll nun Erleichterung schaffen.

Reform des WEG

Wie die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) kürzlich mitteilte, soll eine Reform des WEG (Wohnungseigentumsgesetz) erfolgen. Damit soll ein Rechtsanspruch nebst besseren Abstimmungsregeln für Eigentümerversammlungen vorgesehen sein. Dazu gab sie an: "Wohnungseigentum muss zukunftsfest und praktikabel sein. Wir werden bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erleichtern. Eigentümer und Mieter brauchen ein Recht auf Einbau von Ladestationen."
Ergänzend teilte der bayrische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) mit: "Wer eine Ladesteckdose für sein Elektrofahrzeug in der heimischen Tiefgarage benötigt, soll diese einbauen können."

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende dieses Jahres einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. Die neuen Regeln könnten demzufolge gegen Ende 2020 dann in Kraft treten. Demnach sollen Mieter als auch Wohneigentümer Anspruch auf die Errichtung einer Ladestation haben. Dabei soll es unerheblich sein, ob die Ladestation in der Tiefgarage oder an der normalen Garage angelegt werden soll.

Schon in der Vergangenheit hatten Branchenverbände die Bundesregierung aufgefordert, bestehende Hindernisse beim Ausbau der e-mobility abzuschaffen. Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) hatte erst kürzlich vorgetragen, dass es hinderlich sei, dass die Bundesregierung noch immer keine Änderung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts vorgenommen hätte. Er fügte hinzu: "Eine Änderung kostet nichts, würde aber sehr viel bringen."

Laut Experten ist eine solide Infrastruktur ausschlaggebend für den Kauf und die Verwendung von Elektroautos. Kapferer sagte dazu: "Wir brauchen aber einen schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten Bereich und an Arbeitsplätzen. Denn hier dürften in Zukunft die meisten E-Autos geladen werden."


(Bild: Mercedes)

Quelle:
heise.de
bmjv.de
 

Kommentare

Janine

Moderator
21.08.2018
407
Hamburg
Die Infrastruktur nimmt in Deutschland laut Aussagen von Branchenexperten zufriedenstellende Züge an. Folglich kommen immer mehr öffentliche Ladesäulen hinzu. Im privaten Umfeld hingegen stockt es allerdings erheblich. Vor allem Wohnungseigentümer, die in einer Eigentümergemeinschaft leben, dürfen nur dann eine Ladestation auf dem Grundstück installieren, wenn alle anderen Parteien einwilligen. Eine Änderung im Gesetz soll nun Erleichterung schaffen.

Reform des WEG

Wie die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) kürzlich mitteilte, soll eine Reform des WEG (Wohnungseigentumsgesetz) erfolgen. Damit soll ein Rechtsanspruch nebst besseren Abstimmungsregeln für Eigentümerversammlungen vorgesehen sein. Dazu gab sie an: "Wohnungseigentum muss zukunftsfest und praktikabel sein. Wir werden bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erleichtern. Eigentümer und Mieter brauchen ein Recht auf Einbau von Ladestationen."
Ergänzend teilte der bayrische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) mit: "Wer eine Ladesteckdose für sein Elektrofahrzeug in der heimischen Tiefgarage benötigt, soll diese einbauen können."

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende dieses Jahres einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. Die neuen Regeln könnten demzufolge gegen Ende 2020 dann in Kraft treten. Demnach sollen Mieter als auch Wohneigentümer Anspruch auf die Errichtung einer Ladestation haben. Dabei soll es unerheblich sein, ob die Ladestation in der Tiefgarage oder an der normalen Garage angelegt werden soll.

Schon in der Vergangenheit hatten Branchenverbände die Bundesregierung aufgefordert, bestehende Hindernisse beim Ausbau der e-mobility abzuschaffen. Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) hatte erst kürzlich vorgetragen, dass es hinderlich sei, dass die Bundesregierung noch immer keine Änderung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts vorgenommen hätte. Er fügte hinzu: "Eine Änderung kostet nichts, würde aber sehr viel bringen."

Laut Experten ist eine solide Infrastruktur ausschlaggebend für den Kauf und die Verwendung von Elektroautos. Kapferer sagte dazu: "Wir brauchen aber einen schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten Bereich und an Arbeitsplätzen. Denn hier dürften in Zukunft die meisten E-Autos geladen werden."


(Bild: Mercedes)

Quelle:
heise.de
bmjv.de
 

StromerBodo

Neues Mitglied
17.02.2011
30
Schändlich - das Problem ist seit über 5 Jahren bekannt und wird auch in E-Juristenkreisen diskutiert, und trotz des (Lippen-) Bekenntnisses der Bundesregierung zur E-Mobilität hat sich da bisher NICHTS getan - und auch das ist jetzt erst einmal eine reine Absichtserklärung der Justizministerin - diese Koalition hat nur noch maximal 2 Jahre zu regieren, wenn sie die bisherige Geschwindigkeit bei Klimaschutz nicht enorm steigert, sehe ich für die hier angekündigten Änderungen bis zum Ende der Legislaturperiode schwarz ....
 

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