Ich soll meinen Führerschein Neu machen, weil



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Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.208
Nein, durfte man noch nie. §12 StVO. Aber wieso sollst du deshalb deinen Fueherschein neu machen?

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 
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Wertungen: Kamikaze

JAU

Mitglied
31.08.2020
78
§12 STVO:
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen,

Da gibt's aber nur ein Bußgeld von 15€ drauf. Man muss schon sehr oft falsch parken das einem deswegen der Führerschein dauerhaft aberkannt wird.


mfg JAU
 
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Wertungen: Kamikaze

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.208
Moin Horst,
klaer uns auf, wenn du uns schon die Nase langmachst. Knoellchen oder ein Spinner auf der Strasse, der den Lehrer spielen musste?

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 

Horst Hobbie

Bekanntes Mitglied
30.05.2010
2.724
58
26452 Sande, Breslauer Str.23
ich bin der Lehrer.
genau an der Stelle ist letzte Woche ein Freund von mir mit dem Motorrad angefahren worden, eine Frau fuhr von einem dahinter liegenden Parkplatz auf die Straße, hätte der anders rum gestanden hätte man über Motorhaube und Windschutzscheibe den Unfall vielleicht verhindert , aber ein große abgedunkelter schwarzer SUV von hinten versperrt einiges an Sicht.
Ein paar Stiche, Monatelang humpeln und ein kaputtes Motorrad rechtfertigen das nicht, man muss wohl erst im Rollstuhl sitzen oder unter der Erde liegen.
Ich nenne das Zivilcourage, andere sagen der macht den Oberlehrer ... ist schon ok, ich kann damit Leben, auch damit wenn einer sagt welche Fehler ich mache...
 
Zuletzt bearbeitet:
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Wertungen: Andreas106

weiss

Administrator
15.01.2004
2.256
hallo jungs :cool:
also bei uns ösis, österreicher, ist das so geregelt:
auf vorrangstrassen ist das "links zufahren" zum parkplatz an der strasse verboten. zufahren in ein grundstück usw. ist erlaubt.
auf allen anderen niedrig bewerteten strassen ist das parken, ausser bei einbahnstrassen, immer und in allen richtungen gestattet ausser es gibt eine sperrlinie.

nebenbei bemerkt:
selbst "wenden", sprich entgegen der parkrichtung weg fahren, aus einem parkplatz herraus ist verboten auch wenn es keine sperrlinie gibt.

da wir ösis von euch sehr viel kopiert haben nehme ich an, dass das bei euch draußen auch so ist.

euer werner ad
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Na ist schwierig und ich kenne das es ist eigentlich fürs erkennen recht egal wie rum man parkt wenn man aus dem Grundstück fährt sieht man oft erst was wenn man schon halb auf der Fahrbahn ist. Bei uns ists ne Hausecke zusammen mit etwas unglücklicher Strassenführung. da musst du irgendwann auf Verdacht raus da du sonst nur 20 m überblicken kannst.

Als Motorradfahrer fahre ich da max 30 und mache nen weiten Bogen drum

Gruß

Roman
 

Sonja1982

Mitglied
11.05.2018
241
Guten Morgen Ihr Lieben,

ich sitze gerade wieder mit meiner Tasse Kaffee am PC und habe Eure Beiträge zu diesem Thema gelesen.
Ich finde die Sache ja schon spannend, wie manches in der StVo geregelt ist und wie viel Bußgeld man verlangen kann, wenn man erwischt wird. Wer möchte kann sich ja mal gerne unter die ganze Geschichte anschauen.

Ansonsten kann nur schreiben, dass all diejenigen recht hatten, die die Sache mit dem §12 nannten.

Hier ein kleiner Auszug aus der gesetzlichen Regelung sowie ein Artikel, wann man mit Ausnahme doch entgegen der Fahrtrichtung parken darf:



(4) 1 Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. 2Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. 3Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. 4Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. 5Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen.



Parken entgegen der Fahrtrichtung: Nur in Ausnahmefällen erlaubt
Erlaubt ist das Parken auf der linken Fahrbahnseite gemäß § 12 Absatz 4 StVO nur in zwei Fällen: zum einen, wenn auf der rechten Fahrbahnseite Schienen verlaufen und Sie somit nicht die Möglichkeit haben, Ihr Fahrzeug dort abzustellen. Zum anderen ist das Parken auf der linken Seite auch in Einbahnstraßen erlaubt, die mit einem entsprechenden Verkehrsschild gekennzeichnet sind. Denn hierbei handelt es sich nicht um Parken entgegen der Fahrtrichtung, da die Straße ja nur in einer Richtung befahren werden darf. Sofern die Einbahnstraße nicht zu eng ist und andere Fahrzeuge noch ungehindert durchfahren können, dürfen dort also sowohl der linke als auch der rechte Seitenstreifen beziehungsweise der Fahrbahnrand in derselben Richtung beparkt werden.


Liebe Grüße und allen ein schönes Herbstwochenende, bleibt alle gesund und munter, damit ich Euch ( wenn mit Corona alles gut ausgeht ) alle wieder auf den Treffen im nächsten Jahr sehen kann.

LG Sonja
 

likseaklor

Neues Mitglied
07.12.2021
3
Die Behörden möchten dieses Jahr das ganze System umstellen, da werden wohl mehrere einen neuen Führerschein machen müssen. Wie ich verstanden habe, sollen die alten Dokumente in etwa elf Jahren garnicht mehr im Umlauf sein. Ich wollte mir meinen Führerschein auf https://sprachinstitut-service.de/fuhrerschein-online-kaufen/ umschreiben lassen, hat jemand schon mit der Seite Erfahrungen gemacht?

Email:1eyal2ofer@gmail.com
Tel: +4915151582380
 
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Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.208
Hallo,
kuck doch mal bei deinem zustaendigen Buergeramt bzw. der Zulassungsstelle online nach, wie das gehandhabt wird. Meiner ist noch aus Papier und rot..

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 

Kamikaze

Aktives Mitglied
Kann ich meinen Führerschein online verlängern, da er abgelaufen ist?
Der normale PKW-Führerschein (Klasse B) hat doch (noch) kein Verfallsdatum. ?
Wenn dein Führerschein abgelaufen ist, dann hast du vermutlich eine Klasse mit drauf, die eine regelmäßige Neuausstellung erforderlich macht (z.B. LKW bzw. Klasse C).
Diese Führerscheine setzen idR. aber ein dafür neu zu erwerbendes Zertifikat (z.B. Gesundheitscheck für LKW-Fahrer) voraus.
Wenn du diese(s) Zertifikat(e) hast, dann kannst du diese zumindest in Bayern online an die zuständige Führerscheinstelle schicken und dir dort dann einige Wochen später den neuen Führerschein abholen.
Praktisch funktioniert das zumindest im Landkreis München aber eher schlecht als recht - deshalb habe ich nach einigem Hin und Her mit der Führerscheinstelle die Unterlagen schlussendlich (nach zwingender online-Terminbuchung) persönlich dort vorbei gebracht.
Abholen muss man den Schein hier ohnehin persönlich (und mit Personalausweis). Ein Versand wird nicht angeboten.
 
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