Hallo,
ich wollte ein (von einem Vorbesitzer bereits einmal in Heidelberg angemeldete) 1992 Mini El City) hier in Heidelberg ummelden, die Sachbearbeiterin hatte Bauchschmerzen wegen der von mir nicht vorgelegten Ausnahmegenehmigung gem Par. 70 Abs 1 STVZO, das laut Kfz-Brief am 14.9.1990 durch das RP Kassel unter AZ:36/2-661 06.01.S erteilt worden sei (dieser Hinweis war durch die Zulassungsstelle Erlangen eingetragen worden, denen das Dokument gefaxt, aber mir nicht ausgehändigt worden war. Der Faxer, Fa. JME Mittnacht, ist leider nicht mehr greifbar).
Kulanterweise konnte die Ummeldung durchgeführt werden, allerdings mit der Auflage, o.g. Dokument stets mitzuführen.
Verfügt vielleicht jemand über eine Abschrift dieses Dokumentes? Ich erstatte gerne die Unkosten, möchte selber aber behördlicherseits keine schlafenden Hunde wecken, wer weiß was die sonst noch wollen.
MfG
Bee