Gurt und Überrollbügel



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knuth.h

Mitglied
13.09.2011
67
Weiß jemand ob es erlaubt ist einen 2 Punktgurt anstelle des 3 Punktgurtes in das CityEL zu verbauen.
Ich habe in der STVO nachgeschaut dort ist zwar von Anschnallpflicht die rede aber nicht ob man einen 2, 3 oder 4 Punktgurt benötigt.
Genau so wie der Überrollbügel, in der STVO Steht nichts von einer Überrollbügelpflicht.
Im Gegenteil, bei der 45 Km/h Version muss man den sogar extra Abnehmen lassen wenn man ihn weiter haben will.
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo


Weis zwar nicht wie du auf die Idee kommst.

Aber der Überollbügel ist integraler Bestandteil der Konstruktion und mit Demontage verlierst du die Zulassung und eine Menge Festigkeit.

Zum Gurt warum denn einen Zweipunktgurt einbauen, macht ebenso wenig Sinn es sei denn du lebst gern gefährlich.

Die Els haben Einzelzulassungen von daher ist alles was nicht standart ist einzutragen, sprich alles was nicht 36V Thrige mit Riemen und 40km/h ist eintragungspflichtig und so wirds auch vom Hersteller gemacht.


Gruß

Roman

.
 
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Wertungen: Sven Salbach

knuth.h

Mitglied
13.09.2011
67
[quote R.M]Hallo


Aber der Überollbügel ist integraler Bestandteil der Konstruktion und mit Demontage verlierst du die Zulassung und eine Menge Festigkeit.

Die Els haben Einzelzulassungen von daher ist alles was nicht standart ist einzutragen, sprich alles was nicht 36V Thrige mit Riemen und 40km/h ist eintragungspflichtig und so wirds auch vom Hersteller gemacht.



.[/quote]

Ich habe aber schon einen Bericht gelesen wo jemand ein EL auf 45 Km/h runtersetzen wollte und ihn als Kleinkraftrad mit Kleinem Nummernschild umdeklarieren wollte.
Dort war die Schwierigkeit, das der Überrollbügel per Sonderabnahme eingetragen werden musste oder Demontage.

[quote R.M]Hallo


Zum Gurt warum denn einen Zweipunktgurt einbauen, macht ebenso wenig Sinn es sei denn du lebst gern gefährlich.

.[/quote]

Ein Gurt muss rein Sagt die STVO, aber wenn mir ein 2 Punktgurt reicht ist das meine Entscheidung. Für mich ist nur wichtig, muss es ein 3 Punktgurt sein.
Bein normalen PKW ist es ja auch eintragungspflichtig wenn ich dort einen Hosenträgergurt einbauen will, obwohl dieser noch Sichererer als ein 3 Punktgurt ist.
Mein alter VW Bus hatte auch einen 2 Punktgurt und das hatte auch den TÜV nicht gestört.
Der aber war von 1969.

Gruß Knuth
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
Hallo leute,
ich hab da mal ne gegnfrage, in meinem 1989 el aus dänemark,(versicherungskennuzeichen, v-max normal 53, mit turbo 62)
war kein gurt drinn als ich es kaufte,
ich hab auch keinen reingebaut, und bin mittlerweile bestimmt schon 5 mal von den freundlichen herren mit den hellen kopfbedeckungen angehalten worden, zum teil weil zu schnell unterwegs
(ausrede "auf ebener streck geht es nur 45 aber hiier gehts doch bergab..) wurde akzeptiert
einmal wegen fahren auf flurbereinigungsweg, alles kontrolliert, aber nix gefunden
(obwohl rundherum ausser dem hauptscheinwerfer alles durch LED´s ersetzt wurde...)
also entweder ich hatte glück, oder in einem 45er muß gar kein gurt drinn sein...
würde mich interessieren, ob der vorbesitzer den rausgebaut hat,
oder ob gar keiner drinn war
bye wolle
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Solltest du an den Löchern im Überrollbügel sehen.

Gruß

Roman
 

JJ-OO

Aktives Mitglied
05.05.2006
360
Hi,
im Twike hatte ich auch keinen Gurt. Der Verkäufer sagte mir damals, der
sei im "Leicht-Kfz" nicht vorgeschrieben. Ob es stimmt? Der TÜV hat die
Begründung jedenfalls geschluckt. (Mittlerweile hab ich nachgerüstet)
Über den Überrollbügel hab ich auch schon diskutiert. Da wurde mir erklärt, dieser sei der Grund, weshalb ich mein Kleinkraftrad ohne Helm fahren dürfe.
Klang für mich ganz plausibel.
Jens
 

Multimegatrucker

Bekanntes Mitglied
09.09.2007
2.704
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Da brauchts doch keine Worte mehr, oder?

Grüße :spos:
Johannes
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
Hallo roman, hab gerade nachgeschaut,
Löcher sind da, gewinde auch drinn, aber noch originae farbe drauf-drumrum-drinn,
also war wohl noch nie ein gurt montiert...
und ich hab mich so dranngewöhnt, das ich wohl auch keinen reinbauen werde.
bye wolle
 
Hab eben dieses etwas ältere Thema ausgegraben.
Mich interessiert wie da aktuell der Stand ist, wenn man (nett ausgedrückt:) von der "Rennleitung" (wenn auch illegal...)
angehalten wird und bei eingebautem Gurt nicht angegurtet ist.
Wenn ich meinen Gurt nun rausbaue und ohne angehalten werde....bzw. ist das zulässig unangeschnallt im El zu fahren ? Ich beziehe mich dabei aber mal nur auf ein "Kleinkraftrad" bis 45km/h.
Vielleicht ist es auch mit Autozulassung anders.
Ich und sicher noch n paar mehr würden sich bestimmt über Erfahrungswerte/-meldungen sehr freuen :)
 
Also ich will damit nicht das Thema Sicherheit, Sinn oder Unsinn des anschnallens anpingen;
nur wie es praktisch zugelassen oder evtl. in der Praxis geduldet wird.
Das mit dem Anschnallen kann je nach etwaigem Unfall und jew. anderem Fahrezug mal eher von Vor-oder auch
Nachteil sein...
Ein weiterführendes Thema ist ja dann das mit dem "Notsitz" und der Kindermitnahme...
nun iss ja aber langsam alles so dermaßen konfuß das eine Person mind.75kg per EU-Deffinition wiegt usw...
...ich sehe das daher für mich "sportlich"....der Regulierungs-und Kontrollierungswahn nimmt ja täglich
mehr überhand in der EU-Diktatur...viele finden es trotzdem prima und wollen dieses System auch noch schützen...
aber jo, das geht dann jetzt in Richtung POlitik...
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Da Kleinkrafträder keine Gurte haben, das EL dann oft als Trike versichert wird (die auch keine haben), denke ich dass man so durchkommt. Das mit dem Helm und dem Überrollbügel klingt auch plausibel.

Bei PKW dürfen sehr alte Oldtimer heute noch ohne Gurte herumfahren (ich glaub die Grenze liegt irgendwo bei 1970). Ob das in Kombination mit einer starren Lenksäule eine gute Idee ist, muss sich jeder selbst fragen.

Da ich als Mitglied der freiwilligen Feuerwehr schon mehr Unfälle gesehen habe, als ich für nötig erachte, habe ich mir dabei eine klare Meinung gebildet:

Die Anzahl der Situationen, in denen ein Gurt von Nachteil ist, ist vernachlässigbar gering. Jedoch die Chance, ohne Gurt...

- vom Airbag erschlagen zu werden
- bei Oldtimern von der starren Lenksäule erstochen zu werden
- das Fahrzeug im Laufe des Unfallgeschehens ungeplant zu verlassen und im Nachgang vom eigenen Fahrzeug überrolt zu werden
- Mitinsassen durch Zusammenprall schwer zu verletzen (Prinzip Knobelbecher)
(Liste fast beliebig fortsetzbar)

...ist ziemlich hoch.

Besonders dumm ist Punkt 3 in Verbindung mit nem Cabrio, da ist das fast schon garantiert.

Und wirklich richtig sauer werde ich, wenn ich Kinder ungesichert in Autos sehe. Ein Erwachsener sollte sich der Gefahren klar sein und mag die Entscheidung für sich treffen, es ist sein Leben. Kinder dagegen können die Situation nicht einschätzen und korrekt entscheiden. Da habe ich auch schon den einen oder anderen Erziehungsberechtigten (aber anscheinend nicht Erziehungsfähigen) aufm Supermarktparkplatz oder an der Ampel zur Schnecke gemacht.

Meine Aussage ist eindeutig: Gurt. IMMER. Wenn keiner da ist, nachrüsten. Ohne angelegten korrekten Gurt ist JEDE Fahrgastzelle wirkungslos!


Und die vermeidbaren, langen Krankenhausaufenthalte nichtangegurteter Unfallopfer zahlen die Autohaftpflichtversicherungen oder Krankenkassen und damit wir alle.

Gruß,

Werner
 
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Wertungen: Herbert K

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.208
Moin,
ich hab nen Sabelt 4-Punkt-Gurt drin und hab auch mal nen Crash erlebt, als mich ein Peugeot Partner in meinem ersten EL mit Seriengut abgeschossen hat. Daher der Sabelt.
Der Tuev hat noch nie was gesagt und die Aufruestung zum Sabelt als gut befunden. Die originalen Fixierpunkte des Sabelt wurden vorgefuehrt und damit war es auch schon gut.

Ich bin ganz bei Werni. Bitte legt den Gurt an.

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 

Michael Hu

Mitglied
02.04.2006
258
Hallo zusammen,
ja da kann ich Sascha nur zustimmen.
Ich habe ebenfalls nach einem Unfall auf Hosenträgergurte umgebaut. Vom TüV kam kein Einspruch, da ich die orginalen Befestigungspunkte und natürlich einen zugelassenen Gurt verwendet habe. Aus dem normalen Gurt bin ich im laufe des Unfalls herausgerutscht. Mit dem Hosenträgergurt währe ich an Ort und Stelle geblieben und die Jungs im Krankenhaus hätten ein bischen weniger zu Nähen gehabt.

Mit sonnigen Grüßen
Michael Hu
mini EL City S2056
 

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.208
Hi Michael,
ich glaub sogar, dass ich damals aufgrund deiner Empfehlungen umgeruestet hab, wobei du Gurte mit Aufrollautomatik hast, wenn ich ich nicht irre.
Ich habs nie bereut, im Gegenteil. Auch ich bin beim Unfall auf dem Originalsitz hin- und hergerutscht.

Kommst du zur Waldmuehle? Waer echt klasse.

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
mir wurde der fehlende (weil ausgebaute) gurt bei keiner der fahrzeugkontrollen niemals angekreidet,,,
helmpflicht besteht ja auch nicht,,,
 

Michael Hu

Mitglied
02.04.2006
258
Hallo Sascha,
nee ich habe die Festen von Sab........
Die mit der Automatikrolle gab es nur mit Mittelbefestigung. Grrrrr.....
Waldmühle sollte möglich sein. Entscheidet sich Anfang nächster Woche.
Tour de Ruhr 2019 und Nordsee ist ja leider für dieses Jahr für mich ausgefallen. ( Familie..... ).
mit sonnigen Grüßen
Michael

PS. Bin am überlegen ob nächstes Jahr mal Vatertag........
 
Danke für diese Infos :)
Wenn ich dann also nur gemütlich auf "meinen" "Feldwegen"/landwirtschaftlichen Sträßelchen fahr
kann mir wegen dort ggf.nicht angelegtem Gurt die Ausbeuterfirma nicht gleich nen Strick drauß drehen.
Iss wohl sonst aber sehr von Vorteil wenn man sich gurtet in dem Ding, mit dem was ich auch hier nun
so lese.
Abgesehen davon seh ich das ansonsten auch noch wie nur sehr wenige andere Leute...
mir wird eh nie nichts passieren in dem Gerät, da ich weis daß es den volksgemeinten "Zufall"
nicht gibt...aber das bestreitet die Mehrheit (meiner Erfahrung nach jedenfalls) im Normalfall.
Aus dem Aspekt heraus werde ich auch nie nen Fahrradhelm beim Radfahren aufsetzen,
mal abgesehen vom anschnallen im El :p
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Das mit dem Zufall ist gar nicht so verkehrt.

Ein katastrophaler Unfall ist üblicherweise die Folge mehrerer verketteter Fehler. Ein Fehler ist noch kein Problem, aber wenn dann noch einer dazukommt, und noch einer, gehts am Ende nicht gut aus.

Wenn man es schafft, nur einen der Fehler aus der Ereigniskette zu nehmen, bleibt die Katastrophe am Ende aus und man hat maximal ein Ereignis der Klasse 'hätte schlimmer kommen können'. Daher bin ich ja auch immer so kritisch, wenn es um _dauerhafte_ Deaktivierung von Sicherheitsfeatures geht.


Gruß,

Werner
 
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Wertungen: planetplasma

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
gemütlich auf "meinen" "Feldwegen"/landwirtschaftlichen Sträßelchen fahr
kann mir wegen dort ggf.nicht angelegtem Gurt die Ausbeuterfirma nicht gleich nen Strick drauß drehen.

Iss wohl sonst aber sehr von Vorteil wenn man sich gurtet in dem Ding, mit dem was ich auch hier nun
so lese.
anschnallen im El :p
gaaanz böser fehlgedanke:
wenn gurt im fahrzeug MUSS er auch angelegt sein sonst 40€ (war es zumindest als ich mal löhnte
wenn kein gurt im fahrzeug :rolleyes: kannste ja keinen anlegen dann auch kein bußgeld...
bye wolle
PS: die 40€ waren im el gleich in den ersten 2 wochen,
 
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