Gurt und Überrollbügel



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Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Das hatte ich tatsächlich überlesen :oops:

Es stimmt. Ist der Gurt da, MUSS er benutzt werden, sonst ist Erleichterung des Geldbestandes angesagt.

Gruß,

Werner
 
ou, eha -Vielendank für den Hinweis. Ja hab das auch schon irgendwo so in etwa gelesen ("gesetzlich"),
was anderes hob das dann wieder auf....aber egal, die machen eh was die für richtig halten (nicht wie es
geschrieben steht...).
Hmm ja dann gibts also eh nur die beiden Möglichkeiten, entweder angurten oder man hat evtl. keinen.
Ich werd das ggf. nochmals genau regergieren wenn ich zuviel Zeit hab; interessiert mich...
Wenn ich aber von dem ausgehe was hier die Unfallbetroffenen von sich gaben legt man den Gurt wohl doch eher an.
 

Sven Salbach

Bekanntes Mitglied
15.03.2007
9.338
46
Hannover
www.litrade.de
Generell muss was vorhanden ist auch funktionieren....so ist es auch beim Gurt und dann muss er auch genutzt werden.
Abgeseheen davon hatten hier vermutlich einige nur Glück..da das EL ein Dreirad ist, udn für Dreiräder zig Sonderregelungen gelten...weiß kein Schwein was denn nun genau ist und müsste sich erst einlesen...das fängt ja schon mit einem oder 2 Nummernschildern als das ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt beim Dreirad
 

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