Geschwindigkeitsregelung

  • Themenstarter Manfred Nohel
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manfred-nohel

Neues Mitglied
01.01.1970
0
Mein el läuft dzt. ~55km/h. Ich möchte es als L2 (Moped) typisieren lassen und muss daher die Geschwindigkeit auf 45 km/h begrenzen. Ich habe den Poti (P2) im Strombegrenzer um ca. 10 Umdrehungen (bis zum Anschlag) gegen den Uhrzeigersinn gedreht, was ca. -10km/h bringen sollte - hat es aber nicht. Was kann ich tun??

Danke im Voraus für eure Hilfe
Manfred
 

Herbert Hämmerle

Aktives Mitglied
13.12.2004
1.140
Hallo Manfred,

möglicherweise ist die Compoundwicklung nicht angeschlossen bzw. es ist der "Speedwiderstand" in Serie geschaltet.

Mein EL läuft (wenn ich es wieder zusammengebaut habe :) ) mit angeschlossener Compoundwicklung ca. 40-45 km/h (je nach Batteriespannung).
Wenn der Speedwiderstand in Serie ist, dann läuft es gute 50km/h.

Mit komplett abgeklemmter Compoundwicklung bin ich noch nicht gefahren, aber lt. Berichten von Kollegen sollen damit bis zu 60km/h möglich sein.
 
J

Jürgen Thiesen

Guest
Hallo Manfred,
was hast Du fuer einen Strombegrenzer?
Was verstehst Du unter P2?
Nicht dass Du die Begrenzung der Akkuspannung veraendert hast :-(
Schau zur Vorsicht auf:
www.thiesen.com/cityel/aktuell/technik/technik.htm
nach.

juergen
 

manfred-nohel

Neues Mitglied
01.01.1970
0
Danke Herbert und Jürgen!

Nachdem der Geschwindigkeitsregler am Strombegrenzer (Jürgen: Mein Strombegrenzer sieht etwas anders aus, als der auf deiner HP - ich konnte anhand der Anleitung im Manual von Ralf Wagner den Poti für die Einstellung der Höchstgeschwindigkeit zweifelsfrei identifizieren......) kaum etwas gebracht hat, habe ich mich auf die Suche gemacht und tatsächlich den Speedwiderstand (der sehr gut versteckt war...) gefunden. Ich habe ihn nun mit einem Schalter überbrückt - den ich gut getarnt habe ;-). Gebrückt läuft mein el nun brav 45 - mit Speedwiderstand ca. 55-60 km/h.
Nach einer kurzen Probefahrt des Prüfers war alles klar. Die Genehmigung als L2 erteilt.
Zusätzlich habe ich auch noch einen Dreipunktgurt eingebaut, mit dem sich ein Kindersitz auf dem "Rücksitz" befestigen lässt. Somit ist mein Gefährt nun als 1,5-Plätzer (Fahrer plus 1 Kind bist 12 Jahre) typisiert.

Schöne Grüsse
Manfred
 
U

Uwe Englert

Guest
Hallo

mich würde das mit dem Kindersitz näher interesieren.
Hast Du in deine Papieren jetzt 1,5 Sitzplätze stehen?
Oder darf ich auch so ein Kind mitnehmen? Darüber wurde schon viel in diesem Forum Diskutiert aber es kam noch nichts kongretes heraus

Gruß Uwe
 

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