Hallo,
als ich damals (vor knapp 15.Jahren) mein El angemeldet habe, habe ich intensiv mit meiner Zulassungsstelle (Köln) verhandelt. Auskunft - die mehrfach durch höhere Instanzen geprüft wurde -: Grundsätzlich muss ein vorderes Kennzeichen sein, Ausnahmen gibt es nicht. Allenfalls für Fahrzeuge, an denen eine Anbringung nicht möglich ist - Beispiel dreirädrige Motorräder. Ein El fällt nicht darunter - es kommt nicht auf die Zulassungsart an, sondern auf die tatsächlichen Möglichkeiten. An zweirädrige Motorräder braucht auch kein vorderes Kennzeichen angebracht zu werden.
Es gibt Zulassungsstellen, die das anders sehen, schließlich fuhren damals eine ganze Reihe Els ohne vorderes Kennzeichen herum; die sind aber bei genauer Betrachtung nicht legal. (Offizielle Auskunft)
Ich habe damals auch nach kleineren Kennzeichen gefragt, die gibt es aber anscheinend garnicht.
Grüße
Lothar