Freiwillige Zulassung CityEL mit Versicherungskennzeichen



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wolfram_f4

Aktives Mitglied
20.12.2007
1.648
Die Rumzickerei der Ämter wegen des kleineren Kennzeichens finde ich etwas kleinkariert, da könnte man per Änderung ja eine Lösung finden.
Diese Rumzickerei liegt natürlich in diesem Erlass und in dieser Passage begründet:
Im Rahmen eines Antrags auf freiwillige Zulassung eines zwei- oder dreirädrigen
Kleinkraftrads ... ist zu beachten, dass diesem kein verkleinertes zweizeiliges
Kennzeichen zugeteilt werden darf.
...
Aus diesem Grund kommen für Kleinkrafträder regelmäßig nur zweizeilige
Kennzeichen für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge gem.
Nr. 1 S. 1 lit. b Alt. 2 der Anlage 4 zur FZV mit einem Größtmaß der
Breite von 280 mm und einer Höhe von 200 mm in Betracht.
Nach meinem Eindruck zicken aber die allermeisten Ämter in D gar nicht rum, sondern lassen gesunden Menschenverstand walten, und geben weiterhin Kennzeichen für die Leichtklasse (L - Gemeinsamkeit: verkleinerte Schriftgrösse) aus, also zumind.
1. KRad: 220 oder 180 x 200 (Nr. 1 S. 1 lit. c Alt. 2 Anlage 4 FZV)
oder sogar (siehe @Kamikaze)
2. Leichtkraftrad: 180-255 x 130 (Nr. 1 S. 1 lit. d Alt. 2 Anlage 4 FZV)

So wird es z.B. auch in Kiel seit diesem Erlass gehandhabt.
Nur ganz wenige geben scheinbar für KKRs (ggf. gar zwangsweise) die genannten PKW/LKW-Kennzeichen gem. Nr. 1 S. 1 lit. b Alt. 2 Anlage 4 FZV raus (280 x 200 mm mit grosser Schrift) ... kann ja auch wirklich nicht im Sinn der Zulassungsordnung sein!

Der Zulassungsstellenleiter in Soest ist allerdings noch sehr jung => vermutl. nicht lange im Amt => verm. noch arm an Erfahrung (ggf. arm an Rückrat??? ... weiss ich nicht).
Aber er hat diesen Erlass, im Gegensatz zu anderen Zulassungsstellen offenbar wohl auswendig gelernt, statt ihn mal zu durchdenken, und sich dann gleich noch weitere Schikanen (=quasi HU) frei ausgedacht.
Das ist aber nicht gewollt, weil die ganzen freiwiligen Zulassungen machen ja zusätzlich Arbeit.
Dafür hat er meinen Fall nun seit inzw. 5 Wochen auf dem Tisch liegen ... ... soviel zum Thema "zusätzliche Arbeit" 🥴
BTW: Wäre er nicht mit diesen obskuren Ideen gekommen, dass ich keine 2 CityEL freiwillig zulassen kann, und vorher nochmal mit beiden eine TÜV-Prüfung machen muss, wäre ich da einfach hingefahren, und hätte (viell. etwas zerknirscht) die grossen Kennzeichen entgegen genommen, und die Sache wäre vom Tisch gewesen.
Schätze, Diktaturversuche kommen in einem Rechtsstaat selten gut an ;)
 
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Wertungen: Kamikaze

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
hallöle,
ich möchte dazu nur noch eines schreiben:
ALS WAS WIRD DAS FREIWILLIGE FAHRZEUG ZUGELASSEN????
und dazu
der ollenihrroller wurde
als LEICHTKRAFTRAD freiwillig zugelassen,,,
und
was für ein nummernschildchen gibt es für LEICHTKRAFTRAD ???
ganz genau das kleinere,,,
also
wenn ihr auf der zulassung seid dann fragt doch einfach mal
" als WAS soll denn das EL zugelassen werden???
und wenn euch dann gesagt wird "als???" dann MUSS es auch das für??? entsprechende kennzeichen geben
schwupp soo einfach gehts
ach ja, am besten vorher am smartphone den aufnamheknopf drücken,,,
bye wolle
PS: schade das ich weder die zeit, noch die entsprechende reichweite habe, gerne würde ich da mal ne deutschlandtour zum aufräumend der zulassungsstellen machen
 

wolfram_f4

Aktives Mitglied
20.12.2007
1.648
ALS WAS WIRD DAS FREIWILLIGE FAHRZEUG ZUGELASSEN????
Hallo Wolle,
jetzt wirfst Du alles um, was ich in den letzten Wochen gelernt zu haben glaubte, über den Haufen.

Ich dachte. die "Typisierung" ist bauartbedingt?
Kleinkraftrad: < 4 kW-Motor + < 45 km/h => Typ: L1e (2 Räder) bzw. L2e (3 Räder)
Leichtkraftrad: 4-11 kW Motor + >45 km/h => Typ: L3e (2 Räder)
3-rädriges Fahrzeug > 45 km/h => Typ: L5e
3-rädrige Leichtkrafträder scheint es hingegen gar nicht zu geben. 🤔

Und wenn in meiner Betriebserlaubnis "3-rädriges Kleinkraftrad" steht, hätte ich auch gewettet, dass das EL auch genau als solches zugelassen wird??????? 🤔

PS: schade das ich weder die zeit, noch die entsprechende reichweite habe, gerne würde ich da mal ne deutschlandtour zum aufräumend der zulassungsstellen machen
Ich würde Dir auch meinen Dampfstrahler (für den "Grobschmutz") zur Verfügung stellen :)
 
Zuletzt bearbeitet:

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
Woher weißt du das der smart hinten immer ausschaut wie'd Sau??
Doa braucht's oaber oan guuden doampfstroler
Bye wolle
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
Ich dachte. die "Typisierung" ist bauartbedingt?
Kleinkraftrad: < 4 kW-Motor + < 45 km/h => Typ: L1e (2 Räder) bzw. L2e (3 Räder)
Leichtkraftrad: 4-11 kW Motor + >45 km/h => Typ: L3e (2 Räder)
3-rädriges Fahrzeug > 45 km/h => Typ: L5e
3-rädrige Leichtkrafträder scheint es hingegen gar nicht zu geben. 🤔

Und wenn in meiner Betriebserlaubnis "3-rädriges Kleinkraftrad" steht, hätte ich auch gewettet, dass das EL auch genau als solches zugelassen wird??????? 🤔


Ich würde Dir auch meinen Dampfstrahler (für den "Grobschmutz") zur Verfügung stellen :)
sorry war mein fehler die bezeichnung,,, haste ganz recht, das El wird (wurde auch mein laubfroschEL) als 3-rädriges KLEINKRAFTRAD bezeichnet
und :unsure: :unsure:nu fragste mal den zugelassungsfuzzi: "welche kennzeichen gibt es denn bitte für KLEINKRAFTRÄDER????
na daaa bin ich aber mal sowas von auf die antwort gespannt,,,
SOBALD dir einer bestätigt das es als KLEINKRAFTRAD zugelassen wird egal ob frei oder unfreiwillig, MUSS das Kkr. kennzeichen drann, nix LKW oder sonstwas,
punkt ende
mann wo wohnst due eigentlich?? und wenn das einfach nicht klappen sollte, komm ich im frühjahr (wenn es wärmer, und deshalb die reichweite grööößer) dann doch mal vorbei,,, esorg dann ne große flasche shampo, zwecks kopfwaschen bei der zulassung
bye wolle
:mad::unsure::rolleyes:hab schon lange keinenbeamten mehr gefrühstückt;):ROFLMAO:
 

wolfram_f4

Aktives Mitglied
20.12.2007
1.648
hab schon lange keinenbeamten mehr gefrühstückt
:ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:

Falls Du gerne gut frühstückst, muss ich Dich warnen: Der Zulassungsstellungsleiter hier ist eher klein und schmal. Da ist vermutl. nicht soviel dran.;)
Aber wenn ich noch für guten Nachtisch sorge .... ... dann langts vielleicht :)

Allerdings ist das hier Soest (zw. Unna und Paderborn bzw. Dortmund und Kassel) in NRW.
Das dürfen grob 400 km von Bamberg sein.

welche kennzeichen gibt es denn bitte für KLEINKRAFTRÄDER????
Das steht dummerweise tatsächlich in diesem o.g. Erlass, der vermutl. in allen Bundesländern ab Oktober an die Zulassungsstellen raus gegangen ist:
Nur noch:
zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
und auch explizit, dass hierfür jetzt keine verkleinerten zweizeiligen (wie bei Deiner Luxxon) mehr zugeteilt werden dürfen

Warum aber auch keine normalen Kraftradkennzeichen (eigentl. das Gleiche wie die oben, nur mit der kleineren (Kraftrad-)Schrift, wodurch sie schmaler bleiben können) ist mir allerdings schleierhaft, weil ein Kleinkraftrad doch eben auch zu den Krafträdern gehört, wenn ich nicht da keine Hallus habe ...
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
also
1. konnt ich bisher nirgendwo eine RECHTLICHE erklärung oder anweisung für diese vorgehensweise finden,,,
2. werd ich am montag mal direkt bei meiner zulassung nachfragen ob das überhaupt zulässig ist, das manche zulassungen die kleinen kennzeichen nicht mehr zulassen
:sick::cry:🙃😫war das ein satz, mir schwird der kopf
bye wolle
ich werde berichten
 

wolfram_f4

Aktives Mitglied
20.12.2007
1.648
Naja ... ist ja auch eine nette Geschäftsidee:
Man kaufe sich 100 billige E-Scooter für gut 10.000 € zzgl. 6.000 € für die Zulassung,
und kassiere dann jedes Jahr 40.000 € THG-Prämie.

Dass unsereiner in 10-20 Jahren CityEL schon endlos Energie und CO2 eingespart, dafür aber Unmengen Zeit und Geld da rein gesteckt hat, steht uns ja leider nicht auf der Stirn geschrieben.

Und da Politik ja quasi niemals auch nur einen Schritt weiter denkt, muss man wohl nun im nachhinein mit minimalem Werkzeugkasten (scheinbar kaum mehr als ein Vorschlaghammer drin) nachbessern. 🥴

Und dass mancher mit einem kleinen E-Roller dann demnächst mit dem "Fallschirm" am Heck wieder mehr Strom verbraucht, nennt man dann Kollateralschaden. 🥴🥴
 

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