Diese Rumzickerei liegt natürlich in diesem Erlass und in dieser Passage begründet:Die Rumzickerei der Ämter wegen des kleineren Kennzeichens finde ich etwas kleinkariert, da könnte man per Änderung ja eine Lösung finden.
Nach meinem Eindruck zicken aber die allermeisten Ämter in D gar nicht rum, sondern lassen gesunden Menschenverstand walten, und geben weiterhin Kennzeichen für die Leichtklasse (L - Gemeinsamkeit: verkleinerte Schriftgrösse) aus, also zumind.Im Rahmen eines Antrags auf freiwillige Zulassung eines zwei- oder dreirädrigen
Kleinkraftrads ... ist zu beachten, dass diesem kein verkleinertes zweizeiliges
Kennzeichen zugeteilt werden darf.
...
Aus diesem Grund kommen für Kleinkrafträder regelmäßig nur zweizeilige
Kennzeichen für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge gem.
Nr. 1 S. 1 lit. b Alt. 2 der Anlage 4 zur FZV mit einem Größtmaß der
Breite von 280 mm und einer Höhe von 200 mm in Betracht.
1. KRad: 220 oder 180 x 200 (Nr. 1 S. 1 lit. c Alt. 2 Anlage 4 FZV)
oder sogar (siehe @Kamikaze)
2. Leichtkraftrad: 180-255 x 130 (Nr. 1 S. 1 lit. d Alt. 2 Anlage 4 FZV)
So wird es z.B. auch in Kiel seit diesem Erlass gehandhabt.
Nur ganz wenige geben scheinbar für KKRs (ggf. gar zwangsweise) die genannten PKW/LKW-Kennzeichen gem. Nr. 1 S. 1 lit. b Alt. 2 Anlage 4 FZV raus (280 x 200 mm mit grosser Schrift) ... kann ja auch wirklich nicht im Sinn der Zulassungsordnung sein!
Der Zulassungsstellenleiter in Soest ist allerdings noch sehr jung => vermutl. nicht lange im Amt => verm. noch arm an Erfahrung (ggf. arm an Rückrat??? ... weiss ich nicht).
Aber er hat diesen Erlass, im Gegensatz zu anderen Zulassungsstellen offenbar wohl auswendig gelernt, statt ihn mal zu durchdenken, und sich dann gleich noch weitere Schikanen (=quasi HU) frei ausgedacht.
Dafür hat er meinen Fall nun seit inzw. 5 Wochen auf dem Tisch liegen ... ... soviel zum Thema "zusätzliche Arbeit"Das ist aber nicht gewollt, weil die ganzen freiwiligen Zulassungen machen ja zusätzlich Arbeit.
BTW: Wäre er nicht mit diesen obskuren Ideen gekommen, dass ich keine 2 CityEL freiwillig zulassen kann, und vorher nochmal mit beiden eine TÜV-Prüfung machen muss, wäre ich da einfach hingefahren, und hätte (viell. etwas zerknirscht) die grossen Kennzeichen entgegen genommen, und die Sache wäre vom Tisch gewesen.
Schätze, Diktaturversuche kommen in einem Rechtsstaat selten gut an
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