frage zum datenschutz, hat eigentlich nix mit elektromobilität zu tun



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wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
meine frage stelle ich eigentlich nur deswegen weil meine frau das zeugs mit dem elektroroller verteilen muß...
also:
wie seht ihr das:
jedes jahr erhalten tausende eltern VON SCHULABGÄNGERN briefe der stadtsparkassen
mit dem adressat:
AN DIE ELTERN VON,,,
da fragt man sich doch eigentlich:
woher bekommen die sparkassen, die namen und adressen von schulabgehenden kindern?????
fällt sowas eigentlich NICHT unter unser ach so dolles datenschutzgesetz???
bye wolle
 

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.208
Hi Wolle,
ich hab mich mal vor Jahren gefragt, wie zur Axt die Parteien an die Adressen der Erstwaehler kommen. Damals waren es die Gemeinden und Kommunen, welche diese Listen ausgegeben haben. Und schon damals gab es Unkenrufe.

Kommt mir auch nicht ganz sauber vor.

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Entsprechende Institutionen können diese Daten ganz regulär von den Einwohnermeldeämtern - KAUFEN!

Genau so wie zum Bleistift - ich zur Zulassung gehe und für dein Kennzeichen Deine Zulassungsdaten bekomme - gegen Geld versteht sich !
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Hi,

also das mit den Erstwählern geht über die Einwohnermeldeämter. Dort muss man der Weitergabe der Adresse widersprechen.

Die Schulabgänger kann ich so nicht erklären - handelt es sich da um Abiturienten (volljährig) oder wirklich um Kinder (Ende der Grundschule)? Letztere unterliegen besonderem Schutz. Ob sich da die ein oder andere Schule was 'dazuverdient'? Das wäre in der Tat bedenklich.

Gruß,

Werner
 

schachtelhalm

Aktives Mitglied
13.11.2012
353
Bei Volksbanken und Sparkassen sind wechselweise und überkreuz die Bürgermeister und der Landrat Mitglied und im Aufsichtsrat - und schon isses passiert.

"Kalle, der Klaus vom Briefmarkenzüchterverein hat mich nach den Stammdaten gefraacht. Kannst Du die mal auf DVD abziehen? Die haben uns doch gerade das Feuerwehrauto spendiert." oder so ähnlich.

Die Stadt Pfungstadt hat gleich die ganze Datenhaltung outgesouced. Da braucht man keinen Datenschutzbeauftragten, das macht alles der Spammer.

Es soll eine Partei geben, die trägt das K für Korruption schon im Namen. - oder schreibt sich Corruption, mit "C"? Jedenfalls hat die Gemeindeverwaltung gleich die Post gemacht, weil der Stadtrat auch der Parteivorsitzende war und der Schatzmeister der von der Stadtkasse. Irgendeine Behörde fand das überhaupt nicht lustig, weil die von einer anderen Partei war ...

Seit wir die Ukraine in der EU haben, ist sowas normal, aber zuvor war es auch nicht anders. Was anders ist, seit wir die Karnevalistische Buchführung durch die Doppik (Doppelte Buchführung in Komunen) ersetzt haben und die ganzen neuen Parteien streng daran prüfen, seitdem sind zunehmend Kaufleute in den Gremien und die verstehen was von Buchführung.
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
also,
es handelt sich zumindest in den meiner ollen bekannten fällen fast nur um haupschul- und oder mittelschulabgänger, evtl. sind auch ein paar abituritenden dabei,
ich hab jetzt auf alle fälle mal an den für bayern zuständigen datenschutzbeauftragten gemailt, und um erklärung dieses datenmissbrauchs gebeten,
wenn ich denn irgendwann,,, antwort erhalte, werd ich es
zum einen hier kundtun,
und zum anderen (falls die antwort nicht meiner zufriedenheit entspricht)
die sache mal an die zeitung weiterleiten, (die oft ein halbnacktes titelmädchen ablichtete, und die es sogar am sonntag gibt)
bye wolle
PS: angeleiert hab ich das ganze weil
meine frau bei ihrer post (tor)tour statt wie gewöhnlich 100 bis 150 zustellungen an dem tage fast 1200 hatte, und die leitzten 4 km ihren e-roller nach hause SCHIEBEN MUSSTE:mad: was natürlich dazu führte, das ich mal wieder nen anpfiff bezüglich reichweite bekam
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Nunja, die Frage ist ja, wie oft deine Frau einen Verbrennerroller auf der Tour starten müsste - und ob das die Starterbatterie mitmacht. Die Dinger anzutreten kann auch ne ganz schöne Tortur sein ;-)

Bei der vorher erwähnten Stadt Pfungstadt kann man als Bewohner derselben nach DSGVo eine Anfrage stellen. wo die Daten gespeichert sind, wer Zugriff hat und an wen die weitergegeben wurden (Man muss Einwohner sein um Betroffener zu sein).

Ebenso kann man eine solche Anfrage an den Absender eines solchen Briefes stellen (so man einen erhalten hat), er muss mitteilen woher die Daten bezogen wurden.
 

Berlingo-98

Administrator
23.11.2004
4.173
91365 Reifenberg
meine frage stelle ich eigentlich nur deswegen weil meine frau das zeugs mit dem elektroroller verteilen muß...
also:
wie seht ihr das:
jedes jahr erhalten tausende eltern VON SCHULABGÄNGERN briefe der stadtsparkassen
mit dem adressat:
AN DIE ELTERN VON,,,
da fragt man sich doch eigentlich:
woher bekommen die sparkassen, die namen und adressen von schulabgehenden kindern?????
fällt sowas eigentlich NICHT unter unser ach so dolles datenschutzgesetz???
bye wolle

Warum irgend jemand befragen, der möglicherweise nichts und nur indirekt was damit zu tun hat. Ich würde auf jeden Fall bei den Absendern fragen, also bei den Stadtsparkassen. Wenn man selber so einen Brief bekommen hat, kann das eine förmliche Anfrage nach der neuen Datenschutzgrundverordnung sein mit der Bitte, alle relevanten gespeicherten Daten über einen selbst bekannt zu geben. Darauf müssen sie antworten, ich glaube sogar, dass es innhalb gewissen Zeiten sein muss. Kommt gar keine Antwort, kann man sich über den Datenschutzbeauftragen beschweren bzw. nachfragen lassen.

Und ja, die Einwohnermeldeämter geben so einiges weiter. Da gibts schöne Aktionen für viele Gelegenheiten: z.B. bei Hochzeiten, Sterbefälle etc. Solche Daten werden von Firmen abgefragt und bezahlt. Das war eigetlich schon immer so, da hat sich kaum was geändert. Gewohnheitsrecht oder schlichte Unkenntnis der neuen Gesetze?
Ich denke aber, man kann der Weitergabe seiner persönlichen Daten widersprechen.

Gut also, dass Du das Thema mal erwähnst. Werde mich bei meiner Gemeinde erkunden. Und auch mal nachfragen, wieso die meinen (runden) Geburtstag ganz öffentlich und ohne zu fragen im Gemeindeblättchen veröffentlicht haben. Mir hats nix ausgemacht, meine Frau hatte allerdings vor ihrem Geburstag der Veröffentlichung im Gemeindeblatt widersprochen. Der Bürgermeister ist auch so zum Gratulieren gekommen. Woher hat der es gewußt? Soviel zum Datenschutz innerhalb der Ämter und Gemeinden..

Und nochwas: Datenschutz bei E-Autos bzw. Autos generell ist ein Riesenthema. Auch wenn es hier eigentlich um andere Ebenen das Datenschutzes geht. Und was für Daten geben eigentlich die KFZ-Zulassungsstellen weiter? Oh oh, Fragen über Fragen...

Gruss, Roland
Aus naheliegenden Gründen habe ich mich nicht bei Fakebook registriert. Oder wie die heißen..
 
Zuletzt bearbeitet:

Th!nker

Mitglied
13.08.2018
83
Ja, der Datenweitergabe kann widersprochen werden. Aber wenn Behörden oder Pseudobehörden, die unter Vereinsrecht "firmieren" anfragen, werden die angefragten Daten aus Unkenntnis dennoch übermittelt. Die Mirarbeiter der "Einwohnermeldeämter" die jetzt "Bürgerämter" heißen und "Kunden" haben, blicken da in aller Regel nicht durch und tun das was von ihnen erwartet wird um keine Schwierigkeiten zu bekommen. Der Einwohner/Bürger/Kunde fällt da hinten runter.
 

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.208
Hi,
von den diversen Schulungen zur EUDGVO weiss ich nocht, dass das groesste Problem auf europaeischer Ebene der Umgang mit Fahrzeugdaten ist. Permanente Datenverbindungen, Notfall-Alarmierungen bei Unfaellen und dergleichen...
Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Ja, der Datenweitergabe kann widersprochen werden. Aber wenn Behörden oder Pseudobehörden, die unter Vereinsrecht "firmieren" anfragen, werden die angefragten Daten aus Unkenntnis dennoch übermittelt. Die Mirarbeiter der "Einwohnermeldeämter" die jetzt "Bürgerämter" heißen und "Kunden" haben, blicken da in aller Regel nicht durch und tun das was von ihnen erwartet wird um keine Schwierigkeiten zu bekommen. Der Einwohner/Bürger/Kunde fällt da hinten runter.

Da hat die Gemeinde (also der Arbeitgeber) eine Schulungspflicht. Weil die Gemeinde ist die Institution, die sich in diesem Fall ans Datenschutzrecht halten muss. Wenn man der Weitergabe widersprochen hat und dennoch bei der Nachfrage beim Absender solcher Briefe die gemeinde als Quelle auftaucht, kann das denen recht wehtun.

Es gibt übrigens noch eine andere Unsitte, die gegen Datenschutzrecht verstößt, aber immer noch weit verbreitet ist:


Und das Datengebahren der Autohersteller ist auch interessant. Aber auch dagegen kann man per DSGVo vorgehen: Der Hersteller ist dem Besitzer Auskunft über die erfassten personenbezogenen Daten und deren Speicherung schuldig. Wenn man nachweist, dass man Alleinfahrer ist, handelt es sich dann auch bei so gut wie allen Daten um 'personenbezogene Daten' (falls sich ein hersteller so herausreden will). Deren Erfassung und insbesondere dem Transport aus dem Auto heraus zum Hersteller kann man widersprechen. Dies findet seine Grenze erst, wenn man Dienste gebucht hat, die nur durch Erfassung und Verarbeitung der Daten erbracht werden können, z.B. die Navigation zur nächsten freien Ladesäule: Dazu muss der Anbieter den aktuellen Standort im Moment der Anfrage bekommen... Eine dauerhafte Erfassung des Standortes ist dagegen schon wieder fragwürdig.

Gruß,

Werner
 

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.208
Klar, aber wenn du ein Auto kaufst, welches permanent mit der Firma verbunden ist, dann akzeptierst du recht schnell und meistens auch unabsichtlich entsprechende Freigaben.
Ich kenne den Fall eines neuen BMW-Firmenfahrzeuges, welches von sich aus mit der Werkstatt Kontakt aufgenommen hat, weil der Luftdruck eines Reifens nachgelassen hat. Daraufhin hat die Werkstatt angerufen und um einen Termin gebeten. Kundenbindung halt.

So einen Big-Brother-Quatsch unterschreibt man schnell mal..

Vertraege immer gut durchlesen..

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Ja, das kann passieren.

Man kann dem aber jederzeit widersprechen. Dann muss die Datenübertragung abgestellt werden. Wenn man für eine solche Dienstleistung natürlich eine Laufzeit vereinbart hat, wird man die so natürlich nicht los. Allerdings muss über solche Datenübertragungen bei Vertragsabschluss explizit informiert werden - eine Erwähnung irgendwo auf Seite 55 im Kleingedrucktem ist nicht ausreichend!

Gruß,

Werner
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Also bei uns gibt zum Ärger vieler Behörden das Bürgeramt keine Daten weiter, ist immer lustig wenn man z.B. ein Fahrzeug anmelden will. Wenn man einmal nachdrücklich drauf hin weißt dann hat zumindest die Zulassungsstelle kapiert dass ein Ausweis ein amtliches Dokument ist und verzichtet auf telefonische Nachfrage. Ich hab da mal so Ärger gemacht das es inzwischen dort in der Akte steht, sei dem ist Ruh
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Also ich melde meine Fahrzeuge immer mit Vorlage des Personalausweises an. Wie denn sonst?

Der Mensch bei der Zulassung kann ja beliebig oft beim Bürgeramt anrufen, ob es einen Herrn X wohnhaft in Y-Strasse gibt. Wenn ich das behaupte, und per Telefon ohne Bild bestätigt wird könnte ich dann ja auf jeden ein Auto anmelden...

Dafür kennt meine Zulassungsstelle die EU-Regelung wegen einzelnem Kennzeichen am EL nicht, das muss ich denen bei Gelegenheit noch beibringen.

Gruß,

Werner
 

Berlingo-98

Administrator
23.11.2004
4.173
91365 Reifenberg
So einen Big-Brother-Quatsch unterschreibt man schnell mal..
Vertraege immer gut durchlesen..

Da kann man nicht oft genug drauf hinweisen. Wie oft werden APPs runtergeladen und auf dem smartphone installiert, ohne sich die Rechte genau anzuschauen. Ich habe z.B. schon einige Apps nicht installiert, weil sie sich zuviele Rechte einräumen wollten. Warum muss eine Wetter-App das Recht haben, auf meine Kontakte zuzugreifen und in-App Käufe zu machen? Das muss nicht sein. Wie vielfach an anderer Stelle erwähnt: Das Universal-Programm "brain.exe" aktivieren.

Hatte per brain.exe die Rechte auch jeweils geprüft bei Apps zur Stromtankstellen Suche. Der freundliche Sachbearbeiter der Telekom hat mir auf Nachfrage dann auch erklärt, warum die Get-Charge Stromtankstellen-Such-App der Telekom auf meinen Handy die Kamera benutzen darf. Ist wegen QR-Code Erfassung an Stromtankstellen. So kann einfach die Ladung freigeschaltet werden. Noch nie gebraucht und genutzt, mir reicht die Karte.

Also nochmal: Man sollte schon genau hinschauen und mitdenken und im Zweifelsfall nicht alles mitmachen. Begriffen habe ich mittlerweile, dass manche Handy-Navi Apps den Zugriff aufs eingebaute Mikrofon brauchen. Wegen der Sprachsteuerung. Habs allerdings noch auch noch nie benutzt.

Gruss, Roland
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
an dem tage fast 1200 hatte, und die leitzten 4 km ihren e-roller nach hause SCHIEBEN MUSSTE:mad: was natürlich dazu führte, das ich mal wieder nen anpfiff bezüglich reichweite bekam

a. Weis man dann schon vorher - das dies Knapp ausgehen sollte - Fährt den doch nicht seit letzter Woche.
b. WIE noch kein Koffer mit Dc/DC drin als SOSRE?
Duck und wech
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
wehe wehe wenn sie dich mal erwischt,,,,,
ich mußte an dem tag auch arbeiten, sonst hätt ich sie gar nicht erst mit allen briefen losgelassen,,,,
aber ich muß ehrlich sagen,
grad bei e-rollern merkt man ein mehrgewicht äusserst deutlich an der reichweite....
ich alleine fahr mit dem ding 60km
meine frau kommt grad mal 50km
und mit 20-40kg post dazu und dann noch dauernd bergauf und ab und anfahrstoppanfahrstopp is nach 30km endegelände
 

Th!nker

Mitglied
13.08.2018
83
Da hat die Gemeinde (also der Arbeitgeber) eine Schulungspflicht. Weil die Gemeinde ist die Institution, die sich in diesem Fall ans Datenschutzrecht halten muss. Wenn man der Weitergabe widersprochen hat und dennoch bei der Nachfrage beim Absender solcher Briefe die gemeinde als Quelle auftaucht, kann das denen recht wehtun.
Naja, das klingt ja ganz gut, nutzt aber gar nichts.
Ein Beispiel:
Der Beitragsservice (ehem. GEZ) macht eine Datenabfrage und bekommt was er gern hätte. Auch von den Bürgern mit Auskunftssperre. Ist der Beitragsservice eine Behörde? Eindautig nein. Er ist eine "NICHT rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung" (lt. Impressum). Ich glaube kaum, das in diesen Schulungen Definitionen und Begriffsbestimmungen ein Thema sind. Ich kenne kein Einwohnermeldeamt, das sich hier quer stellen würde. Sattdessen wird lieber Recht gebrochen.
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Die Weitergabe an den Beitragsservice ist leider in einem Gesetz geregelt. Dagegen gibts kein Widerspruchsrecht im gewöhnlichem Sinne, du musst das Gesetz kippen - das hab bis jetzt leider noch keiner geschafft. Von daher wird im Sinne des Gesetzes kein Recht gebrochen, da die Weitergabe ausdrücklich gestattet ist.

Was mich daran aufregt ist nicht die Finanzierung eines Rund_FUNK_s an sich, sondern die vor einigen Jahren erfolgte dreiste Ausweitung auf sogenannte 'neuartige Rund_FUNK_Geräte' aka Computer. Damit wurde das Internet zum RundFUNK gemacht, nur mit Funk hat das ja nunmal gar nix zu tun. Im Internet könnte man jeden Nutzer einzeln abrechnen, das geht bei Rundfunkdiensten naturgemäß nicht so einfach, womit man die pauschalisierte Finanzierung via GEZ zumindest ein wenig begründen konnte. Nun wurde jeder Computer per Dekret zum Radio gemacht und somit konsequent bei jedem kassiert. Das ist der eigentlich Skandal.

Gruß,

Werner
 

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