Fahren mit Notstrom unterstützung

  • Themenstarter Franz Hermann
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J

Joe Hausknecht

Guest
Zu deinen Fragen:

Wieviel Strom bringt der Trafolader?
HF-Lader: ca. 3 x 14,4 V x 20 A = 864 W
Trafolader: ca. 650 W

Hast Du Erfahrung wie es nun mit der Lebensdauer der Batterien aussieht?
Bisherige Erfahrung mit altem Ladegerät 1,5 Jahre

Welche Batterien hast du ?
SBB 100 Ah

Mit welchen Geschwindigkeiten bist du unterwegs?
Was die Karre hergibt, ca. 55-60 km/h in der Ebene.

Kannst Du das Austricksen der Elektronik naeher beschreiben?
Ein Schalter war für das Deaktivieren des Kappamessers notwendig. Die Beschreibung findest du in Ralf Wagners MiniEL Seiten.
Ein zweiter Schalter mit einem Widerstand beseitigt die Ladegeräteverriegelung. Ich hab den Tip damals aus dem Forum bekommen kann mich aber nicht mehr an die genaue Verdrahtung erinnern.

Wie laut ist das Ladegeraet kannst du es durch einen Vergleich beschreiben ?
Schau mal unter http://honda.de/pe/15336_2350_data.php?model_id=91&modelversion_id=360&language=de&ident=91,360,de nach.
Honda gibt den Schallleisungspegel LWA mit 81-90 dB (A) und den Schalldruck bei 7 m mit 53-59 dB (A) an was für ein Generator in der Leistungsklasse sehr leise ist.

Gruß
Joe
 
F

Frank

Guest
Hallo zusammen,

ich beobachte schon eine ganze Zeit eure Diskussionsrunde mit einem Schmunzeln im Gesicht.
hatte ich da neulich auch gepostet, daß ich mein Fahrzeug von 48 auf 60 Volt umrüsten wollte und die Frage auftrat, ob der Impulsbreitensteller die Spannung verträgt. Oder viellleicht hat ja jemand schon einen umgebaut?!?
und wofür dieser Umbau ist? höhre Spannung, niedrigerer Strom = "länger Kapazität" und damit eine höhere Reichweite.
Sicher habe ich auch schon ein paar Antworten bekommen, aber bei dem Thema, wie man sich am besten eine Reichweitenvergrößerung mittels benzinbetriebenem Notstromerzeuger "erschummeln" kann (welch Ironie!), da gibts eifrig Antworten.
Mal davon abgesehen, daß diese Lösung nicht der richtige Weg sein kann:
Sind die Akkus platt, woher nimmt sich dann der Motor den benötigeten Strom? natürlich vom Notstromagregat. Ich glaube kaum, das der Erzeuger im Betrieb also im Fahren den nötigen Strom bzw Stromspitzen bringen kann.

mfG

Frank B.
 

Emil

Bekanntes Mitglied
04.04.2006
2.887
Hallo Frank,

Du musst Dich wohl damit abfinden dass zu solchen allgemeinen Fragen eine höhere Resonanz vorhanden ist als bei einer so speziellen technischen Frage. ;-)

Übrigens soll der Notstromgenerator ja nicht erst angeschaltet werden wenn die Batterie vollkommen platt ist sondern schon weit vorher. Dann hat die Batterie kein Problem die Stromspitzen noch abzufangen und zwischendurch wenn weniger Last vorhanden ist wird sie wieder nachgeladen.

Emil
 

Emil

Bekanntes Mitglied
04.04.2006
2.887
Hallo,

hat eigentlich schon mal über die rechtlichen Konsequenzen nachgedacht wenn in ein Elektrofahrzeug ein Verbrennungsmotor als Generator eingebaut wird?
Wie siehts mit der Betriebserlaubnis aus?
Welche Konsequenz hat das für die KFZ-Steuer und die Versicherung?
Wie werden sonst Hybridfahrzeuge bewertet?
Muss für den Treibstoff Mineralölsteuer abgeführt werden?

Ich muss auch feststellen, dass bei den Elektrofahrzeugen anscheinend noch ein erheblicher Freiraum genutzt wird der bei den normalen KFZ durch ABEs, TÜFs und ander Gesetze eingeschränkt ist.

Wenn man bei einem normalen KFZ Tuning macht dann geht ohne eine TÜV Abnahme gar nichts. Bei den E-Mobilen scheint es dagegen überhaupt nichts zu machen wenn man in alle für den Fahrbetrieb kritischen Komponenten wie Fahrtregler und Motor Eingriffe vornimmt.

Wie sieht es denn aus wenn bei einem Unfall mit einem Generator plötzlich die Kabel abreisen und die 220 V mit 2 KW freiliegen und dann Menschen gefährten. Die 220 V aus dem Generator sind genauso gefährlich wie die 220 V aus der Steckdose.

Nichts gegen eueren Bastlerdrang aber vielleicht ist es auch mal Zeit über obige Punkte nachzudenken. Denn sollte sich ein ernsthafter Unfall ereignen bei dem eine Veränderung des Elektrofahrzeuges die Ursache war dann kann ich mir gut vorstellen dass der Gesetzgeber schnell etwaige Lücken schliesst und es dann vorbei ist mit dem Selbstschrauben am Mobil.

Also bitte lieber etwas Vorsicht walten lassen und nicht zu offensichtlich irgendwelche Lücken ausnutzen.

Nachdenkliche Grüße,
Emil
 

Emil

Bekanntes Mitglied
04.04.2006
2.887
Hallo Frank,

ich hatte mir überlegt den Buggy von Herrn Lohrer ( www.hotzenblitz-service.de ) zu kaufen, wenn er ihn denn verkaufen will. Ich bin aber gerade wegen der Wintertauglichkeit ins Schwanken gekommen. Bei mir sind es täglich mindestens 100 km Strecke und ich muss auch im Winter ankommen. Bei mir sind es jährlich 25.000 - 30.000 km die ich zu fahren habe. Das tue ich heute mit meinem SMART.

Der Hotzenblitz von Herrn Lohrer ist eine spezielle Version mit extra hoher Batteriewanne, ideal geeignet für die TS Lithiums. Eine Batterieleistung von 30 kWh wäre wohl möglich, bei gleichzeitig verringertem Gewicht, was eine rechnerische Reichweite von 200-250 km ergibt. Dies wäre das was passen würde.

Mir hat schon damals als der Produktionsstart war der Hotzenblitz gefallen und ich war nahe daran einen zu kaufen. Allerdings habe ich auch schon damals auf leistungsfähigere Batterien und die festen Türen gewartet. Leider ist ja dann die Produktion eingestellt worden. :(

Viel Spass mit Deinem Hotzi,

Emil
 
R

Ronald Preuss

Guest
Hallo Frank,
vielleicht kann dir geholfen werden. Habe deinen Beitrag über die Umrüstung nicht gelesen. Ich selbst habe bei meinen Fahrzeugen mit 96 V begonnen über 108 V nach 120 V und heute fahre ich mit 132 V.
Allerdings muß ich auch mal erwähnen, das mancher mit seinem Wissen Geld verdienen muß und nicht alles um sonst abgeben kann. Zumal ich die bittere Erfahrung machen mußte, daß meine Dienste hoch Gelobt wurden, meine Arbeit damit aber nicht kpl. bezahlt wurde. Aber dennoch Sende mir ein Mail über alle technischen Daten die du hast mal sehen was geht.

Gruß Ronald
 
R

Ronald Preuss

Guest
Hallo Emil,
deine bedenken sind nicht von der Hand zu weisen. Ich wollte auch nicht in einem so veränderten Fahzeug sitzen und der Verursacher eines Unfalles sein.

Die Spannung mit der am Anfang die City-ELs betrieben wurden 36 V, hängt sicherlich mit der DC Schutz Kleinspannung zusammen. Irgendwann hat dan jemand festgestellt, daß diese 48 V ist und die Ladespannung die bis 58 V gehen kann von dieser großzügig ausgelegt wird. Ich bin mir sicher, daß man eine höhere Spannung gewählt hätte und somit eine bessere Kapazitätsausnutzung der Akkus erreicht hätte gäbe es diese Vorschrift in Deutschland nicht.

Gruß Ronald
 
W

Wolfgang K

Guest
Der TS Satz wird locker 8 bis 10 Kilo € kosten, ohne Lader und BMS.
Wenn Dein Smart ein Diesel ist, den schlägst du so nie. Leider ist das immer noch so :-(

Gruß Wolfgang K
 

Emil

Bekanntes Mitglied
04.04.2006
2.887
Hallo Wolfgang,

es ist richtig dass der Satz Batterien wohl soviel kosten wird. Es kann ja auch niemand behaupten, dass ein Elektrofahrzeug insgesamt billiger ist als ein normales. Wenn das so wäre dann würden nur Elektrofahrzeuge auf der Straße rumfahren.

Ich denke wenn heute jemand ein Elektrofahrzeug nutzt dann tut er das überwiegend als Hobby bei dem man nicht unbedingt so genau auf die Kosten sieht. Zumindest bei mir wäre das so. Selbst mein jetziger Smart mit Benzin (Zeitwert 6.000 EUR) würde mich billiger kommen als ein gebrauchter Hotzi für 6000 EUR und jedes Jahr (25.000 km/Jahr) ein neuer Satz Blei-Batterien. Wenn die TS-Zellen 10 Jahre halten dann kommt man damit sogar noch etwas billiger. Vom Komfort braucht man da wohl gar nicht reden.

Zumindest für die tägliche Fahrstrecke zur Arbeit sehe ich deshalb momentan noch keine richtige Elektroalternative. Was ich aber machen möchte ist mir einen EVT 4000 zu beschaffen und diesen möglicherweise mit mehr Reichweite auszustatten. Die Kosten dafür kann ich noch als Hobby verantworten und gleichzeitig habe ich auch einen Nutzen davon.

Gruß,
Emil
 

Horst Gutmann

Mitglied
19.03.2008
65
Wenn man es genau nimmt, darf das KBA diverse Beiträge lieber nicht sehen.
z.B. Die Zulassung ( für meinen Compound Motor) gilt für eine Leistung von 2,5 KW und ein bestimmtes Untersetzungsverhältnis. bei 48 V bringt der Motor eine höhere Leistung und die Betrieserlaubnis wäre somit erloschen.
Anders verhält es sich mit dem hier sehr kontrovers diskutierten Notstromaggregat.
Dies kann man, soweit nicht "fest" mit dem Fahrzeug verbunden (mechanisch und !elektrisch) als "Ladegut"definieren. Dabei muß man jedoch beachten, daß insgesamt nicht mehr als 5 Liter Kraftstoff mitgeführt werden, sonst hat man einen Gefahrengut Transport und dafür braucht man wieder einen Umfangreichen Amtsschimmel mit TÜV und Sonderführerschein.
Gruß
Horst