Führerschein mit 17



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Hallo ihr alle,

ich hätte mal eine Frage, die für mich sehr wichtig ist, vielleicht kann sie mir jemand beantworten.

Meine Tochter (16 Jahre) möchte demnächst den Führerschein "Klasse B" machen und dann mit meinem EL fahren.:mad:

Mit unserem "Stinker" ist dies ja kein Problem, wenn eine hierzu berechtigte Begleitperson im Fahrzeug anwesend ist (begleitendes fahren).

Wie sieht es aber hierbei mit dem EL aus? Ich kann mich doch nicht einfach dazu setzen!

Der Führerschein der Klasse B beinhaltet die Klassen M,L und S. Diese berechtigen jedoch nur das fahren von Fahrzeuge bis 45km/h Höchsgeschwindigkeit.

Mein EL hat aber eine Zulassung bis 63km/h.

Kann mir vielleicht jemand Auskunft geben ob es hierüber irgendwelche Bestimmungen oder Gesetze gibt.

mfG

Peter
 

Halreuther

Aktives Mitglied
28.06.2007
680
Das iss ja mal ne interessante Frage !

Muss ich mal beobachten den Thrad hier ;o))

Grüße - vom auch keine Ahnung habenden Thomas !
 

bolkobienert

Aktives Mitglied
23.11.2007
1.140
58
Jade
Hallo,
also das EL fahren fällt mangels Unterbringung der Begleitperson ja schonmal aus solange deine Tochter 17 ist.
Ich hab meinen Lappen auf EU-Plastikkarte umschreiben lassen, weil ich die Erweiterung auf die eingeschränkte CE-Klasse haben wollte. Da steht auch M,L,S, trotzdem darf ich doch das EL fahren mit PKW-Zulassung. Wo ist das Problem? B ist doch PKW-Führerschein.

Gruß,
Bolko
 
04.09.2007
115
Den Führerschein der Klasse S kann Mensch ab einem Alter von 16 Jahren erwerben. Dieser gilt für Fahrzeuge mit maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, max. 4kW Motorleistung und einem Leergewicht (Elektrofahrzeuge: ohne Akkus!) von maximal 350 kg. City-el und Twike könnten also, sofern elektronisch abgeregelt und entsprechend zugelassen (kleines Kennzeichen) damit gefahren werden. Wenn der Führerschein ab 17 die Klasse S beinhaltet, dann gilt dies dennoch nur für Fahrzeuge zugelassen bis max. 45 km/h. Ich kenne mich mit den "schnelleren" City-el nicht so gut aus. Für die 45km/h-Zulassung mussten am "normalen" el (50km/h) keinerlei technische Veränderungen vorgenommen werden, da die "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" nicht genau bestimmt werden kann und eine Fehlertoleranz von 10% eingerechnet wird (45km/h +10% = 49,5km/h, aufgerundet also 50km/h). Was für technische Änderungen sind denn für die 63km/h-Zulassung nötig gewesen und ließen sich diese ohne viel Aufwand (ggf. vorübergehend) rückgängig machen um das Fahrzeug wieder als "Kleinkraftrad" bis 45km/h zuzulassen? Ich kenne auch ein paar Leute, die sich riesig über die Möglichkeit einer 45km/h-Zulassung fürs City-el gefreut haben weil Steuer und Versicherung entsprechend günstiger sind und man nur einmal für die Zulassung und danach nie wieder zur Hauptuntersuchung (auch TÜV genannt) muss, frei nach dem Motto "Und dann schrauben bis das der Arzt kommt!" Da die City-el ja so schön Luft- und Rollwiderstands-Optimiert sind, kann es einem im Twike mit 95 km/h den Berg runter rollend schon mal passieren, das man von einem 45km/h-City-el legal überholt wird! :eek:

SternFuchs - Juni 2008
 
Hallo Natascha,

der Umbau auf 63km/h ist bei mir sehr problemlos gewesen. Einfach Kettenrad mit entsprechender Übersetzung eingebaut, Nebelschlussleuchte dran, (nicht ans Kettenrad) und ab zum Tüv mit Mustergutachten. Die machen eine Probefahrt, schauen ob die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, kucken und reden und kassieren. Das wars.

Natürlich könnte ich dies auch wieder rückgängig machen, aber dann darf ich auch nicht mehr auf eine Kraftfahrstraße. Das brauch ich aber.
Allerdings dürfte meine Tochter problemlos fahren.

Wenn man aber bedenkt, dass beim begleitendem Fahren mit Führerschein Klasse B sie mit gerade mal 17 Jahren mit einem PS-starkem Vehikel mit über 200km/h auf der Autobahn rasen dürfte (allerdings mit Begleitung) müsste es doch auch möglich sein mit 63km/h alleine im EL zu fahren.

mfG Peter
 
Hallo Bolko,

klar kann man mit der Klasse B jedes EL fahren. Mir geht es bei meinem Anliegen aber um die Zeit bis meine Tochter 18 Jahre ist. Ich habe nämlich schon jetzt keine Lust mehr sie sehr oft mit dem Stinker in der Gegend herum zu fahren. Das ist wirklich heftig.

mfG
Peter
 

Vera Kürten

Neues Mitglied
21.09.2002
34
[quote Natascha Schlüter]kann es einem im Twike mit 95 km/h den Berg runter rollend schon mal passieren, das man von einem 45km/h-City-el legal überholt wird! :eek:
[/quote]
Nö, nicht legal. Und wenn ein reiner Klasse-S-Inhaber drin sitzt, ist es "Fahren ohne Führerschein". Die Klasse-S-Diesel-Fahrzeuge haben aus diesem Grunde keinen Freilauf!

Zur eigentlichen Frage: das kann am besten die zuständige Führerscheinstelle beantworten. Aber meines Wissens nach geht CityEl-fahren mit dem Führerschein ab 17 nur mit max.45 km/h.

Gruß,
Vera Kürten
 

Vera Kürten

Neues Mitglied
21.09.2002
34
[quote inoculator] auch das Diesel-S kann beim Auskuppeln diese Marke knacken -das hat nix mit Freilauf zu tuen.

[/quote]
Microcar und Barooder haben eine Variomatic, da ist nix mit Auskuppeln. Auch bergab geht es mit max. 45 km/h !
Was legal ist und was nicht, wird spätestens die Polizei bei einer Kontrolle feststellen - besonders bei kleinen Nummernschildern fahren die gerne mal hinterher.

Gruß,
Vera Kürten
 
Hallo,

bitte nicht falsch verstehen.
Eigentlich will ich meine Tochter ja gar nicht mit dem El fahren lassen.
Weil ich erstens auch glaube, dass dies für einen Neuanfänger gefährlicher ist als mit einem blechernem Fahrzeug und zweitens habe ich nur ein El mit dem ich ja auch selbst so oft es nötig ist fahren möchte.

Da wir das Töchterlein wohl doch besser mit dem Roller oder oder mit dem ÖPN fahren dürfen.

mfG

Peter
 

Teri

Mitglied
14.05.2008
121
Mit einem Roller?
Da ist ein EL viel sicherer und komfortabler.
Ich möchte bei Schnee oder Regen nicht mit einem Roller fahren müssen...

LG
Teri
 

little mama

Mitglied
11.05.2007
91
Hallo Ihr Lieben,
Also: Jeder junge Autofahrer, der sein 22. Geburtstag erlebt hat, hat die größte Todeszone schon hinter sich.
Wehe, es geht um die eigenen Töchter, da benimmt sich jeder so eigenartig, als wäre er selbst immer brav Auto gefahren.
Mit 12 bin ich laut Tacho meines Fahrrades einen Berg hinunter gefahren, mit Tempo 70.
In der Kurve habe ich dann Bremsen gelernt.
Mit 15 hatte ich dann mein eigenes Mofa. Das fuhr ohne dass ich was dafür konnte, auch mehr als 25. Viel mehr! Was ich aber immer machte, war Mofa fahren nur mit Helm. Da bestehe ich auch heute absolut drauf. Genauso, wie das Anschnallen aller Insassen im Auto.
Also, auch ich habe meinen 22. Geburtstag überlebt. Die Töchter, die 17 oder 16 sind oder werden, denen sollte man vertrauen können. Ansonsten immer mal dran denken, ich war auch mal in dem Alter!!
Gruß Andrea
 

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