Hallo ihr alle,
ich hätte mal eine Frage, die für mich sehr wichtig ist, vielleicht kann sie mir jemand beantworten.
Meine Tochter (16 Jahre) möchte demnächst den Führerschein "Klasse B" machen und dann mit meinem EL fahren.
Mit unserem "Stinker" ist dies ja kein Problem, wenn eine hierzu berechtigte Begleitperson im Fahrzeug anwesend ist (begleitendes fahren).
Wie sieht es aber hierbei mit dem EL aus? Ich kann mich doch nicht einfach dazu setzen!
Der Führerschein der Klasse B beinhaltet die Klassen M,L und S. Diese berechtigen jedoch nur das fahren von Fahrzeuge bis 45km/h Höchsgeschwindigkeit.
Mein EL hat aber eine Zulassung bis 63km/h.
Kann mir vielleicht jemand Auskunft geben ob es hierüber irgendwelche Bestimmungen oder Gesetze gibt.
mfG
Peter
ich hätte mal eine Frage, die für mich sehr wichtig ist, vielleicht kann sie mir jemand beantworten.
Meine Tochter (16 Jahre) möchte demnächst den Führerschein "Klasse B" machen und dann mit meinem EL fahren.
Mit unserem "Stinker" ist dies ja kein Problem, wenn eine hierzu berechtigte Begleitperson im Fahrzeug anwesend ist (begleitendes fahren).
Wie sieht es aber hierbei mit dem EL aus? Ich kann mich doch nicht einfach dazu setzen!
Der Führerschein der Klasse B beinhaltet die Klassen M,L und S. Diese berechtigen jedoch nur das fahren von Fahrzeuge bis 45km/h Höchsgeschwindigkeit.
Mein EL hat aber eine Zulassung bis 63km/h.
Kann mir vielleicht jemand Auskunft geben ob es hierüber irgendwelche Bestimmungen oder Gesetze gibt.
mfG
Peter