EU Zulassungsnummer Smart 451 ED3 - Teile mit ABE unzulässig wegen falscher EU-Zulassungsnummer



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Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Hallo allerseits,

ich bin gerade dabei, mir eine Anhängerkupplung am ED3 eintragen zu lassen, und dabei auf Probleme gestoßen.

Kernpunkt (der auch andere Anbauteile betreffen sollte):

Der Smart ED3 hat eine andere EU-Zulassungsnummer als sonstige Smart 451. Standard der Verbrenner-Smarts ist e1*2001/116*0413*... , der Smart ED3 hat aber die e1*2007/46*0540*01 .

Daraus folgt, alle ABE und EU-Typgenehmigungen für Smart 451-Teile für die 2001-Typen gelten NICHT am Smart 451 ED3. Das ist zulassungsrechtlich ein ganz anderes Auto, auch wenns bis auf den Motor ziemlich baugleich ist.

Fragen:

Hat da jemand schonmal bei Smart eine Art 'Gleichstellungsdokument bekommen, das die Baugleichheit zwischen den beiden Fahrzeugen beurkundet, was Karosserieanbauteile wie Spoiler etc nachweist? Ansonsten ist nämlich JEDESMAL eine Einzelabnahme nötig .-(((

Gibt es einen Verbrenner-Smart mit der 2007-er Nummer in der Zulassung?


Gruß,

Werner
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Moin,

das ist sicher richtig, aber hier kann man ja auch bissel Betrieb machen. Auch rein informativ ist es sicher kein Fehler, denn ich vermute dass diese 'kleine Falle' vielen noch nicht aufgefallen ist - für den Normalbürger ist ein Smart 451 eben ein 451, wer schaut da in das Kleingedruckte wenn doch alles einwandfrei dranpasst?

Netterweise hüllen sich auch manche Tüv-Prüfer in Schweigen, die sagen einem nur 'geht nicht' - aber warum, das behalten sie für sich...

Ich bin inzwischen bei Prüfer Nr. 5, der und der, zu dem ich sonst immer gehe (der aber nur §19.3 darf), haben mir nun erklärt, wo einige Fallen sitzen.

Besagtes oben erwähntes Problem verhagelt mir die EU-Typgenehmigung der Kupplung, zum Glück habe ich noch ein anderes Dokument, was mir den Anbau genehmigt (auf Fahrgestellnummerbasis, wo meiner mit drin ist), dem Tüv aber nicht reicht um die Anhängelast von Null auf 450 kg zu erhöhen.


Gruß,

Werner
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
hy werni,
wünsche dir vielviel glück,,,,,
bleib drann, und wenn du es geschaft hast,,,
vieleicht bräuchte ich kopien,,,
falls ich in 3 jahren den smart bekomme (wenn ich mir den dann überhaupt leisten können tu)
bye wolle
PS: ist zwar der EQ, aber wenn man schon mal was vorzuweisen hat, ist´s vermutlich einfacher
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Moin,

das ist sicher richtig, aber hier kann man ja auch bissel Betrieb machen. Auch rein informativ ist es sicher kein Fehler, denn ich vermute dass diese 'kleine Falle' vielen noch nicht aufgefallen ist - für den Normalbürger ist ein Smart 451 eben ein 451, wer schaut da in das Kleingedruckte wenn doch alles einwandfrei dranpasst?

Netterweise hüllen sich auch manche Tüv-Prüfer in Schweigen, die sagen einem nur 'geht nicht' - aber warum, das behalten sie für sich...

Ich bin inzwischen bei Prüfer Nr. 5, der und der, zu dem ich sonst immer gehe (der aber nur §19.3 darf), haben mir nun erklärt, wo einige Fallen sitzen.

Besagtes oben erwähntes Problem verhagelt mir die EU-Typgenehmigung der Kupplung, zum Glück habe ich noch ein anderes Dokument, was mir den Anbau genehmigt (auf Fahrgestellnummerbasis, wo meiner mit drin ist), dem Tüv aber nicht reicht um die Anhängelast von Null auf 450 kg zu erhöhen.


Gruß,

Werner
Dann musst du dem Tuev halt vorechnen dass es passt
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Nun mit der Anhönge(r)Last - wird sich schon ein deftiger unterschied ergeben wegen der unterschiedlichen "Leer" gewichts und der annahme das Tragelemente; Fahrwerksteile und Bremsen auch gleich sind .......eben wenn Eintrag sich eine geringere Zulässige Last ergibt.
AUSSERDEN - wird in der Zulassung auch immer betzug auf "Steigfähigkeit" gegben - da hier Motor-Batterielastmanagemt; kein Getriebe; andere Motor-Chrakteristika zugrunde legend die Prüfer auch eine "Startke Diskrepanz" sehen können.

Also muß man einen Finden der den Bleistift schwingt, zumindest noch den Dreisatz beherscht um sich selber was auszurechnenen - einen kleinen Praxistest nach erfolgterm Einbau ....
Dann eine eigene Eintragung (wie immer auf dessen Risiko) macht und im Falle das was passiert und der Besitzer dann mit einem Gutachter und REchtsverdreher kommt - behauptet es hat einen folgenreichen Unfall gegeben und die Ursache war die "Falscheigentragene Kupplung .......
Weil sowas die reputation der Prüfgeselschaft ankratz; die Kosten für Betriebsversicherungen nach oben treibt - die Hausinteren Politik eben ist ........SOWAS ist zu "VERMEIDEN"

Also wird in der blutigen Regel - Verhütungs.....Pardon .....Vermeidungspolitik betrieben.

UND DIE die eben dann doch mit Vehemenz .... die mäßen sich einen geneigeten Prüfer suchen und BLECHEN - selber schuld wenn man sowas exotisches wie EV kauft - hötte man einen betrüger Dieselgekauft der nach RECHT UND ORDNUNG die 'ABE in anderen Ländern Abgesprochen bekommt und Stillgelegt wird.....
hötteste jetzt bei "uns " und mit uns kein Problem?

(y)ps.: fand ich gut das zu Thematisieren
Dann dürfte man z.b. auch keine Ersatzbremsbeläge oder Scheiben oder Frontscheiben; Lichter .....weil der LIEFERRANT evtl. auch keine EV-Zahrzeugbezogne ABE hat machen lassen oder zumindest jetzt noch keine hat .....
..........
Oh nman
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Sodele,

nochmal ein Update: Ich habe inzwischen einen Prüfer gefunden, der mir die Sache einträgt. Habe jetzt also offiziell eine Anhängelast am Smart.

Der Hersteller war nicht hilfreich. Es gibt (bzw. man erhält) keine Gleichstellungserklärung, dass der Elektro die gleiche Karosse nutzt wie der Verbrenner (also die Montagepunkte auch die gleichen sind und die Festigkeit daher gegeben ist). Dies kann man aber anhand der Ersatzteilliste nachweisen (was umständlich ist und vom Prüfer nicht enerkannt werden muss).

Es bleibt das Problem mit allen möglichen Anbauteilen mit ABE: Steht die Zulassungsnummer vom ED3 nicht in der ABE, gilt sie an diesem nicht.

Bei Ersatzteilen könnte es einen tatsächlich auch erwischen, aber ich vermute, da bei beiden die gleichen Orginalteile verbaut wurden, sollte das dann von der Fahrzeugzulassung (meisstens?) abgedeckt sein.

Gruß,

Werner






Anmerkung: Ja, das aufm Dach ist ne Funantenne - auch da gibts Limits vom Hersteller, freigegeben sind auf Kurzwelle 100W, auf 2m 50W und auf 70 cm 35 Watt bei Außenantenne. Das Antennenloch ist unter dem Kunststoffdach im Querträger vorgesehen und schon vorhanden.

Anmerkung 2: 'Hersteller' oben meint Hersteller des Fahrzeugs, nicht der Kupplung. Der Hersteller der Kupplung hat innerhalb von 24 Stunden nach Anfrage weitere benötigte Unterlagen in Papierform geliefert.
 
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