Erlass für Pedelec-Fahrräder gesucht

  • Themenstarter Bernd Geistert
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B

Bernd Geistert

Guest
Hallo,

ich suche eine Betriebsgenehmigung (evtl. ministerieller Erlass) für Pedelecs (versicherungsfreie Elektrofahrräder, deren Antrieb nur beim Mittreten bis 24 km/h aktiv ist). Heutzutage fährt soviel nicht-zugelassener Müll auf den Strassen rum, dass ich ggf. streunende Wachtmeister gerne mit einem Schriftstück abziehen lassen würde.

Grüße
Bernd
 
C

Christian Dürschner

Guest
<br><center><table width="90%" bgcolor="#ffca28"><td><br>Hallo Bernd, liebe MitleserInnen,

einfache Frage, einfache Antwort: Reicht Dir für den Wachtmeister eine EU-Richtlinie, die meines Wissens ab 09.11.2003 auch in Deutschland gilt?

Die EU-Richtline 2002/24/EG über die Typengenehmigung für zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge wurde am 18. März 2002 vom Europäischen Parlament und dem Rat verabscheidet. In Artikel 1 (h) werden „Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h (...) unterbrochen wird“ von der Typenprüfung befreit.
Pedelecs, die diese technischen Spezifikationen überschreiten, müssen typengenehmigt und als „Kleinkrafträder“ zugelassen werden – mit allen Konsequenzen, wie entsprechenden Bremsen, Spiegeln, Reifen, Motorradhelm etc.

Die Richtline 2002/24/EG tritt am 9. Mai 2003 in Kraft und wird die derzeitige Richtlinie 92/61/EWG ablösen. Bis dahin gelten die bisherigen nationalen Regelungen zum Status von Pedelecs. Ab dem 9. Mai 2003 können die EU-Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie für ein weiteres halbes Jahr die nationalen Regelungen anwenden wollen oder schon die EU-Richtlinie. Bis zum 9. November 2003 sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, die Richtlinie in ihre nationale Gesetzgebung zu integrieren, d.h. ein Gesetz zu erlassen, das dieser Richtlinie entspricht.

Hier bitte: <a href="http://europa.eu.int/eur-lex/de/archive/2002/l_12420020509de.html" target="_blank">Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates</a>. Veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften am 09. Mai 2002 (L124).

Oder direkt zur 44seitigen Richtlinie als PDF-Datei: <a href="http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2002/l_124/l_12420020509de00010044.pdf" target="_blank">Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates</a> (pdf, ca. 260kB).

Ob es das Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland schon gibt, ist mir aktuell nicht bekannt - vielleicht weiß Vera Kürten da genaueres?

MfG <a href="mailto:christian.dürschner@fen-net.de?subject=elbweb.info: EU-Richtlinie zu Pedelecs&body=SPAM-Schutz: Bitte das 'ü' in der email-Adresse durch 'ue' ersetzen - danke!">Christian Dürschner</a>
<a href="http://www.fen-net.de/alternative.antriebe/" target="_blank">www.alternative-antriebe.de</a><br>&nbsp;</table></center><br>&nbsp;
 

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