Elektrofahrrad selber bauen



Bis zu 350 € für alle Fahrer von Elektroautos!
» Jetzt die höchste Quote am Markt sichern
» Oder direkt FIX 85 € erhalten.

Bereits jetzt THG-Quote für 2024 beantragen! Sichere dir deinen Quoten-Anspruch bevor die Prämie sinkt!
(Werbung)

harrz

Neues Mitglied
16.11.2009
2
Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken, mein Fahrrad zu einem Elektrofahrrad umzurüsten. Dazu kommen zwei Bausätze in die engere Auswahl:
einmal dieser hier:
http://www.elektrofahrrad-einfach.de/products/Umbausaetze/Bafang-Umbausatz-Vorderrad.html
und einmal dieser hier:
http://www.elektrofahrrad-einfach.de/products/Umbausaetze/BIFS-Umbausatz.html

Jetzt meine Frage: lohnt sicher Mehrpreis für den zweiten (Marken-)Umbausatz? Wer hat mit dem Bauer BIFS schon Erfahrungen gesammelt und kann mir diese mitteilen?

Außerdem würde ich gerne einen (illegalen) Daumengaßgriff montieren. Kann man realistisch einschätzen, wie groß das Risiko ist, erwischt zu werden und welche Konsequenzen hat man zu befürchten? Danke schon mal für die Antworten!
 

Bruno44

Mitglied
06.06.2009
147
[quote harrz]... und welche Konsequenzen hat man zu befürchten? [/quote]

abgesehen davon, dass das Fahrzeug keine gültige Zulassung hat, also nicht als Kraftfahrzeug zum öffentlichen Verkehr zugelassen ist, ist das ganze auch Versicherungsbetrug. Ich glaube da kann eine ganze Latte an Verstößen zusammen kommen und die Pappe kann ganz schnell weg sein, sofern überhaupt eine vorhanden. Wenn kein Führerschein vorhanden ist, ist es ggf. auch noch Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Diskussion erinnert mich irgendwie an Zeiten von vor 30 Jahren mit dem legendären Flory 3Gang :rolleyes:

Grüße

Bruno
 

ZINNEKE

Aktives Mitglied
03.04.2006
434
Moin Bruno,

prüfe mal die Telefonnummer des Ladehaltes Niedernhausen. Ich komme da nicht durch.
 

SteWi

Mitglied
15.06.2008
213
Versicherungsbetrug ist es nicht, da ja keine Versicherung vorhanden ist. Aber Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat, also schon keine Bagatelle mehr. Und eine Straftat hat alle möglichen Konsequenzen, von Punkten in Flensburg bis hin zum ggf. versauten Führungszeugnis, von den eventuellen Gerichtskosten, Strafe usw. mal ganz abgesehen. Also würde ich den Daumenhebel nicht anbauen.
Wenn Du ohne Pedale treten fahren willst, kauf Dir einen E-Roller. Ist billiger, als bei einer Straftat erwischt zu werden.
 

stenz78

Neues Mitglied
17.11.2009
1
Fahren ohne Versicherung ist es in diesem Falle nicht.
Mit den beiden vorgeschlagenen Motoren rüstet man ein Fahrrad in ein sogenanntes Pedelec um. Ein Pedelec gilt im Strassenverkehr als Fahrrad. Man benötigt zum fahren eines solchen Elektrofahrrads also weder Führerschein noch Versicherung. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h.

http://de.wikipedia.org/wiki/Pedelec

Sorry, habe den Daumengasgriff übersehen. In diesem Fall wäre es natürlich kein legales Pedelec mehr. Am besten auf den Gasgriff verzichten und nur den Tretsensor nutzen. Lieber ein bisschen pseudo-pedalieren als eine Straftat zu begehen und am Ende im Falle eines Unfalls keinen Versicherungsschutz mehr zu haben.
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Jo genau so!

Keine Versicherung mindestens 300Euro, wenn erstmals und in der Vergangenheit nichts...
Ein oder Zwei Punkte in Flensburg wehe dem der da schon was gesammelt hat.
Strafverfahren unumgänglich.

Fahren eines Kraftfahrzeug ohne Zulassunung und TÜV -> +......

Dann auch Eintrag ins Führungszeugnis möglich, Super wenn der jetzige Arbeitgeber nach einen Grund sucht.....und ein Neuer?....

Und wenn eine Unfall passiert - Grobe Fahrlässigkeit bis Vorsatz - Da zahlt keine Versicherung was!

Also ordentliches Pedelec oder Roller
 

Bruno44

Mitglied
06.06.2009
147
[quote SteWi]Versicherungsbetrug ist es nicht, [/quote]

stimmt, war da zu sehr an alte Zeiten erinnert, Mofa frisiert sind ähnliche vergehen, aber da gabs ja eine Versicherung, aber halt nur eine für 25km/h und die Kisten liefen ein gaaaaaanz kleines bisschen schneller. Die Strafverfolgungsbehörden können ruhig beim Admin meine IP recherchieren, nach über 30 Jahren ist das verjährt :joke:

grüße

Bruno
 

harrz

Neues Mitglied
16.11.2009
2
hmm, verstehe. Danke jedenfalls für die vielen und guten Antworten. Ich sehe schon ein, dass mit Gasgriff-Pedelecs wohl nicht zu spassen ist. Aber ein Kindheitstraum wäre das schon: wenn man keine Lust mehr auf Treten hat, einfach Gasgriff drehen :)

Für den Anfang werde ich es wohl beim Sensor belassen (für den Anfang ...)
 

Bruno44

Mitglied
06.06.2009
147
wie groß der Aufwand ist, so ein Gefährt mit Gasgriff offiziell in Betrieb zu nehmen mag ich mir bei unserer Bürokratie kaum vorstellen wollen. Aber nen heiden Spass wäre das schon, mit sowas zum Tüv zu fahren :eek:

Grüße

Bruno

 

JB Elektronikdesign

Aktives Mitglied
15.10.2006
467
Witzig wird das nicht, erstens ist bei 48V schluß, EMV Prüfung erforderlich etc. also wieder finanziell Blödsinn. Außerdem muß jedes Pedelec, ob nun nachgerüstet oder direkt so gekauft nach EN15194 geprüft sein, wer das selber mitmachen will selber schuld, ich fahre mit 700W hier inne "Mountains" und hab Spaß dabei, ich bin aber ein sehr rücksichtsvoller Fahrer und ich halte im Gegensatz zu meinen "Rennfahrerkollegen" den Arm raus, das freut die Beamten in Grün, die haben mich bishher nicht angehalten, da ich meistens unter der 20 - 25 km/h Marke bleibe.

Gruß

Jens
 

Reinhold Schebler

Aktives Mitglied
17.12.2005
510
Hallo!
Die beiden Sätze unterscheiden sich grundsätzlich in der Ansteuerungsart;
Der erste arbeitet mit Magnetscheibe;
Der Motor wird nur eingeschaltet wenn man (Auch langsam;-)) pedaliert.
Dies Art benötigt mehr Strom und macht viel Spass.

Die 2. Art hat einen Drehmomentsensor;
Im Display muss die Kraftverstärkung (meist 3Stufig) eingestellt werden; meist 100-200-300%
Das bedeutet bei mittelmäsigem pedalieren mit ca 50-70W kannst Du legal ca 40-50Km weit fahren.
Die Höchstgeschwindigkeit ist immer 25km/h; darüber nimmt die Motorunterstützung stark ab.

Ich denke dass beide Sätze legal sind. Aber besser nachfragen...

Tschau
Reinhold
Elektrofahrradtester bei Aktiv Radfahren
 

Kjeld Holm

Mitglied
14.07.2007
176
Hallo
Nicht die spassfaktor vergessen....?

Ich kenne "einer" sehr gut, wie vor 3-4 jahre eine 400W bürstenlose Crystalyte nabenmotor im 26" MTB-vorderrad montiert hat und nur mit drehgassgrif fahren, im Dänemark. Es hat sehr viel spas gemacht ;-) Die bürstenloser motor ist fast lautloss so ein bischen "Stealt" fahrrad. Aber nur 250W ist erlaubt u.s.w. und jeder muss sich selbst entshiden mit dem risiko

Der Link wurde entfernt (404).



Hier eine youtube video trike mit motor und 84V. Ich kenne Ihm nicht, aber seht sehr lüstig aus ...

http://www.youtube.com/watch?v=oK4FOv4FD1Q

:xcool:
 

cephalotus

Mitglied
01.11.2006
75
ich denke, ein Verweis auf dass www.pedelec-forum.de ist erlaubt.

Dort sitzen die Experten.

Bei Selbstbausätzen ist es legal möglich, auch beim "Pseudopedalieren" stets die volle Leistung zu erhalten, man muss halt die Füsse bewegen. Ich halte das für ein furchtbares System, wenn es nicht gut gemacht ist (viele Baumarktradl), dann Du bei 25km/h aprupt in ein Loch fährst. Aber da hat wohl jeder so seine Vorlieben.

Gasgriff bis 20km/h (wenn ich nicht irre, ohne Gewähr!) und bis 45km/h Unterstützung gibt es ebenfalls legal und zwar als S-Pedelec (Grauzone im Gesetz wird ausgenutzt).

Man braucht eine Versicherung, darf keine Radwege benutzen und bei Rot über die Ampel wird man nicht wie ein Fahrradfahrer belangt, sondern wie ein Autofahrer. Helm muss man keinen tragen, dafür braucht man einen beleuchteten Tacho, einen Rückspiegel und ein Versicherungskennzeichen.

Diese S-Pedelecs gibt es aber nicht zu selber bauen, sondern nur mit entsprechender Zulassung als Serienmodelle. Man darf daran auch so gut wie keine Komponenten tauschen.

Beim normalen Pedelec ohne Gasgriff und unterstützung bis 25km/h mit maximal 250W Dauerleistung hat mal alle Freiheiten wie beim Fahrrad auch, sowohl beim selber bauen und ändern als auch später bei Fahren.
 

Bruno44

Mitglied
06.06.2009
147
[quote cephalotus]
... und bei Rot über die Ampel wird man nicht wie ein Fahrradfahrer belangt, sondern wie ein Autofahrer. [/quote]

ich kenne in der STVO keinen Unterschied bei Rotlicht, ob Auto oder Fahrrad, hab aber auch grad keine zum nachschauen da.

Grüße

Bruno

 

ben007

Neues Mitglied
02.05.2008
26
Hallo harrz,

der Verweis auf das Pedelecforum ist gut und richtig. Dennoch wirst Du dort wenig neue Erkenntnis bekommen, was Legalität angeht. (Die einzige juristisch wirklich graue Materie ist ein Schubanhänger, an anderer Stelle schon diskutiert worden).

Hier jedoch noch eine Anmerkung, wie man einen Gasgriff "legalisieren" kann.
1. Der Tretlagersensor muss installiert sein und
2. Es gibt ein Zubehörteil, welches "Ihren illegalen Gasgriff in ein legales 3-Stufen Pedelec mit Batterieanzeige für 36V verwandelt" Quelle: http://www.das-elektrorad.de/Motoren.htm der 17. Eintrag, bzw. der 1. unterhalb den Controllern: Für eine Abbildung siehe http://www.das-elektrorad.de/Bilder/display.JPG

Wie ich verstanden habe, funktioniert dieses Zubehörteil "in Stufen":
a) bis 6 km/h ist Gasgriff "solo" fahren möglich: "Anfahrfunkion"
b) bis 20 km/h ist "pseudopedalieren möglich, auch langsam Rückwärtstreten (der Sensor am Tretlager muss alle drei Sekunden ein Signal bekommen). In diesem Bereich funktioniert der Gasgriff wie ein Tempomat bzw. eine Schubkontrolle (nicht nur "an" und "aus".
c) zwischen 20 km/h und 25 km/h reguläre Pedeleceinstellung über Tretlagersensor.

Bitte schreibe lieber dem Frank Scheflein (siehe Kontakt) eine E-Mail. Er wird dir die Funktion dieses Zubehörteils sicher korrekter erklären können.

EDIT: Inzwischen habe ich die Kombination Tretsensor und legaler Gas-/Stromgriff gefunden:
Der Link wurde entfernt (404).
 

ben007

Neues Mitglied
02.05.2008
26
Hallo Diskussionsteilnehmer und Akkuexperten,

hat jemand eine Ahnung über die Qualität der in dem von harrz zitierten China-Umbausatz verbauten Akkuzellen?
Auf Wunsch liefern wir den Bafang Umbausatz auch komplett mit einem passenden Lithium-Ionen Akku mit 36 V und 9 Ah Kapazität. Hergestellt wird dieser Akku aus zylindrischen 18650 Zellen von Panasonic, die als besonders hochwertig gelten. Das Gewicht dieses Akku beträgt trotz der hohen Kapazität von 9 Ah nur 2,3 kg. Mit den kompakten Abmessungen von 123 mm x 92 mm x 180 mm lässt sich der Akku sehr unauffällig mit der mitgelieferten Halterung an der Sattelstütze montieren. Der Akku lässt sich besonders einfach in diese Halterung einstecken und kann so mit einem Handgriff wieder entnommen werden. Auf diese Weise kann man den Akku zum Schutz vor Diebstahl beim Abstellen des Fahrrads jederzeit abnehmen und zum aufladen nach Hause mitnehmen. Dieser 9 Ah Lithium-Ionen Akku ist gut für eine Reichweite von 40 km bis 70 km, abhängig von der Fahrweise. Das passende Ladegerät mit einer Ladeleistung von 1.200 mA ist natürlich mit dabei.
Würde mich über Rückmeldungen ebenso freuen.
ben:)
 

Anmelden

Neue Themen

Neueste Beiträge