EL mit 16

  • Themenstarter Wolfgang Klievering
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Wolfgang Klievering

Guest
Hallo Leute,
zum 98 zigsten mal die Frage: EL mit 16, Jahren, nicht Personen, ist gemeint.
Auf folgender Seite bietet ein seriös erscheinender Händler 3 rädrige Fahrzeuge an die angeblich mit 45 km/h mit einem Führerschein Klasse M ab 16 gefahren werden dürfen.
http://www.dreiv-fahrzeuge.de/leichtfahrzeuge.htm
Schön war die Zeit als es noch Klasse 3 4 oder 5 gab und die Mofas 50 fuhren :D
Was gilt denn heute, oder morgen??

Grüße mit Rückenwind Wolfgang
 

Georg Schumacher

Neues Mitglied
04.03.2006
4
Hallo,

das Thema ist eigentlich ganz klar.

Der Händler, den Du als seriös ansiehst, legt das deutsche Führerscheinrecht und die StVzO so aus, wie er`s gerne sehen würde.
Wenn man weiss, wer hinter dieser Firma steckt (verständlicherweise werden auf der besagten Homepage keine Namen genannt), ist das nicht sonderlich verwunderlich. Die Fa. DREIV ist im Prinzip die Nachfolge der Fa. Petra, die bundesweit Krankenfahrstühle verkauft hat und dann Konkurs angemeldet hat, als unzählige Wandlungsklagen anstanden. Die Fahrzeuge entsprachen nämlich nicht der StVzO und wurden reihenweise aus dem Verkehr gezogen.......
Soviel zum Thema "seriös".

Das deutsche Führerscheinrecht sieht für den Führerschein M (oder früher 4 u. 5) eindeutig nur zweirädrige Kleinkrafträder vor. Zulassungsrechtlich sind zwar seit der neuen EG-Richtlinie die zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträder gleich gestellt, aber nicht führerscheinrechtlich. Da wir uns zu den wirklich "seriösen" Elektromobilhändlern ( http://www.solar-mobil.de ) zählen, haben wir den Sachverhalt durch eine Anfrage an das Bundesverkehrsministerium klären lassen.

Da das ganze nicht EG-konform ist arbeitet ein Ausschuß zur Zeit an der Änderung der Führerscheinrichtlinie für den Bereich Kleinkrafträder und Leichtfahrzeuge. Die Gültigkeit der neuen Regelung wird nicht vor Ende 2003 erwartet.

Es gibt jedoch die Möglichkeit, beim örtlichen Landratsamt eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, die Chancen sind allerdings gering.

Was bleibt ist abwarten auf die neue Richtlinie.

Gruß Georg
 

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