Moin,
jetzt muß ic mich da mal einklinken.
Ich hab mein El (S-Nr. 3xxx) auch als "Roller" zugelassen.
Es gab eigentlich außer des Zeitaufwandes keine größeren Probleme, ein Bericht steht irgendwo im Forum. Sollte er nichtmehr da sein, ich werd mal Ralf anschreiben, ob wir den Bericht nicht auf der HP veröffentlichen. Ansonsten kurze Mail an El-Fahrer@gmx.de!
Ich hab jetzt also mein Versicherungskennzeichen, wie jeder Roller drauf und bisher keine Probleme. Die Polizei hat mir zwar schon ein paar mal interessiert
nachgeschaut, aber mich anhalten trauen hat sie sich scheinbar nicht.
Meine kleine Schwester (16) hat jetzt den Roller-Schein(M) gemacht und fährt auch fleißig El (wenns regnet, oder Cabrio-Wetter ist).
Meine ABE weist das El jetzt auch als Kraftrad aus, einziger Unterschied zum Roller, es ist dreirädrig.
Laut Auskunft der Fahrschule berechtigt der neue EU-Schein Klasse M zum führen von ... bis 45km/h ... mit 2 Rädern, oder im Gegensatz zum alten 4er auch bei Rädern in "symetrischer Anordnung". Dies ist ja beim El der Fall!
Also eigentlich kein Problem, das El (wenn umgemeldet) schon mit 16 zu fahren.
Es gab schließlich mal irgendwann, wenn ich mich recht erinnere auch Mofas mit 3 Rädern, oder?
Sollten Euch noch andere Fakten bekannt sein, sagts mir, nicht dass meine kleine Schwester ihren Schein gleich wieder los ist. Die Beiträge haben mich doch verunsichert, da will ich nicht schuld sein!
Ich werde nochmal bei der Verkehrspolizei nachfragen und denen mal meine ABE und den neuen Führerschein vorlegen.
Viele Grüße
Frohe Oster-Ausfahrt
Michael