el city als dreirädriges Kleinkraftrad

  • Themenstarter Ulrich Opitz
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Ulrich Opitz

Guest
Ich fahre seit Jahren ein el city Bj.91 max.40km/h und würde es zukünfig gern als Kleinkraftrad an(um)melden.
Wer hat Erfahrung und kann weiterhelfen?
1. Braucht man ein Gutachten oder sonstige Dokumente?
2. Reicht der Gang zur Zulassungsstelle ( oder TÜV ) ?
3. Was kostet der komplette Vorgang?
Vielen Dank!
Ulrich Opitz
 

Vera Kürten

Neues Mitglied
21.09.2002
34
Hallo!

Meines Wissens nach können zur Zeit nur neuere Fahrzeuge als Kleinkraftrad zugelassen werden, wegen des neuen Überrollbügels und dem damit geprüften Sicherheitsgurt. Auch die Geschwindigkeitsbegrenzung wird bei den neuen Fahrzeugen anders gemacht, weil der TÜV großen Wert auf die maximale Geschwindigkeit von 45 km/h legt!

Sonnige Grüße,
Vera Kürten
 

Ralf Wagner

Administrator
15.03.2007
4.709
Filderstadt
www.elweb.info
Hallo Vera,
war der alte Überrollbügel (Blech) nicht geprüft? Meines Wissens nach muß der Gurt bei jedem KFZ ca. 3 Tonnen "können".

Mit den 45km/h, jdes el wird abwärts schneller fahren/rollen, kommt hier eine echte geschwindigkeitsregelung zum Einsatz?
Gruß Ralf
 

Vera Kürten

Neues Mitglied
21.09.2002
34
Die Geschwindigkeitsregelung wird mit der neuen Strombegrenzerplatine realisiert - bergab kann man natürlich auch schneller rollen. Die alte Platine kann man gegen die neue austauschen, aber die Zulassung als Kleinkraftrad scheitert an der alten (ungeprüften) Gurt/Überrollbügel-Einheit. Es gab bei den alten Fahrzeugen für den Gurt eine Ausnahmeregelung - warscheinlich weil bis 400 kg Fahrzeuggewicht bei PKW´s ein Gurt keine Vorschrift ist (oder war?). Das TWIKE hatte bisher auch keinen geprüften Gurt (den gab es nur als ungeprüftes Zubehör).

Gruß, Vera
 
G

georg strohmeyer

Guest
also noch mal,
ich habe mein mini el von 1988 entsprechend neu eintragen lassen, als unterstützung reichten fotokopien der neucityel zulassungen knackpunkt ist die geschwindigkeit. mein mini el hatte schon als pkw zulassung nur 40 km/h TIP führs doch einfach mal vor:cool: nach meinem wissen gibts da sowieso keine allgemeine zulassung .jedes el bekommt eine eigene mit max 45kmh
 
G

georg strohmeyer

Guest
na da ham mers ja,
als ich im sept. 2000 mein mini als pkw zulassen wollte brauchte ich wegen der langen stilllegung ein neues gutachten nach §24 ich hatte natürlich in den papieren eine ausnahmeregelung für die sicherheitsgurte vom land sh und außerdem war es sowieso auf 40kmh angemeldet mit deer aufforderung 3 schilder anzubringen,der gleiche sehr interessierte ingeneur hat dann im januar auch die neue zulassung gemacht, jetzt erscheint es vielen freunden meiner tochter,die einen roler fahren ab 16,dass es mit ihrem führerschein und meinenem kennzeichenvöllig als hirnrissig ,dass das sie mit meinem el nicht dürfen?:-(
 
M

Michael Kömm

Guest
Moin,
jetzt muß ic mich da mal einklinken.
Ich hab mein El (S-Nr. 3xxx) auch als "Roller" zugelassen.
Es gab eigentlich außer des Zeitaufwandes keine größeren Probleme, ein Bericht steht irgendwo im Forum. Sollte er nichtmehr da sein, ich werd mal Ralf anschreiben, ob wir den Bericht nicht auf der HP veröffentlichen. Ansonsten kurze Mail an El-Fahrer@gmx.de!
Ich hab jetzt also mein Versicherungskennzeichen, wie jeder Roller drauf und bisher keine Probleme. Die Polizei hat mir zwar schon ein paar mal interessiert
nachgeschaut, aber mich anhalten trauen hat sie sich scheinbar nicht.
Meine kleine Schwester (16) hat jetzt den Roller-Schein(M) gemacht und fährt auch fleißig El (wenns regnet, oder Cabrio-Wetter ist).
Meine ABE weist das El jetzt auch als Kraftrad aus, einziger Unterschied zum Roller, es ist dreirädrig.
Laut Auskunft der Fahrschule berechtigt der neue EU-Schein Klasse M zum führen von ... bis 45km/h ... mit 2 Rädern, oder im Gegensatz zum alten 4er auch bei Rädern in "symetrischer Anordnung". Dies ist ja beim El der Fall!
Also eigentlich kein Problem, das El (wenn umgemeldet) schon mit 16 zu fahren.
Es gab schließlich mal irgendwann, wenn ich mich recht erinnere auch Mofas mit 3 Rädern, oder?
Sollten Euch noch andere Fakten bekannt sein, sagts mir, nicht dass meine kleine Schwester ihren Schein gleich wieder los ist. Die Beiträge haben mich doch verunsichert, da will ich nicht schuld sein!
Ich werde nochmal bei der Verkehrspolizei nachfragen und denen mal meine ABE und den neuen Führerschein vorlegen.

Viele Grüße
Frohe Oster-Ausfahrt

Michael
 

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