Bericht in goingelectric
.. na dann ein Prosit auf den sauberen Deutschen Diesel! Typisch sesselfurzende Wichtigtuer-Beamten.
.. na dann ein Prosit auf den sauberen Deutschen Diesel! Typisch sesselfurzende Wichtigtuer-Beamten.
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Wird der Zugang dagegen nur einer von vorneherein bestimmten oder bestimmbaren
Personengruppe eingeräumt, liegt kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt im Sinne dieser Verordnung vor. Ladepunkte, die sich auf privaten Carports oder privaten
Garageneinfahrten befinden sind somit grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte im Sinne dieser Verordnung.[/i]
UND das ist ERGO die Sache wo es Scheitern kann die "vornherein bestimmten oder bestimmbaren Personengruppe eingeräumt" könnte schon Wegfallen wenn man eine öffentliche Liste hat wo der Ladepunkt aufgeführt ist - Schloss hin oder her.
Und zudem noch der Zugang ohne Schloss zur Stellfläche möglich -
Schlimmer wenn bei einer unangemeldeten Prüfung dann auch noch das "Schloss" der DSK nicht funktioniert.
[size=medium]Wenn jedoch eine einzelne Person, seinen Ladehalt in einem öffentlichen Verzeichniss wie z.B. im Lemnet einträgt,
sieht das wieder anders aus. Betrifft dann aber nur den angegebenen Ladehalt und nicht das ganze DSN.[/size]
Wird der Zugang dagegen nur einer von vorneherein bestimmten oder bestimmbaren
Personengruppe eingeräumt, liegt kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt im Sinne dieser Verordnung vor. Ladepunkte, die sich auf privaten Carports oder privaten
Garageneinfahrten befinden sind somit grundsätzlich keine öffentlich zugänglichen Ladepunkte im Sinne dieser Verordnung.[/i]
UND das ist ERGO die Sache wo es Scheitern kann die "vornherein bestimmten oder bestimmbaren Personengruppe eingeräumt" könnte schon Wegfallen wenn man eine öffentliche Liste hat wo der Ladepunkt aufgeführt ist - Schloss hin oder her.
Und zudem noch der Zugang ohne Schloss zur Stellfläche möglich -
Schlimmer wenn bei einer unangemeldeten Prüfung dann auch noch das "Schloss" der DSK nicht funktioniert.
Das sehe ich nicht so,
das Drehstromnetz ist nicht öffentlich, sondern nur einer bestimmten Personengruppe zugänglich!
Wenn jedoch eine einzelne Person, seinen Ladehalt in einem öffentlichen Verzeichniss wie z.B. im Lemnet einträgt, sieht das wieder anders aus. Betrifft dann aber nur den angegebenen Ladehalt und nicht das ganze DSN.
Gruß
Christian
[size=medium]Ich verstehe die ganze Diskussion nicht.[/size]
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0501-0600/507-15.pdf?__blob=publicationFile&v=1
[...] Und zudem noch der Zugang ohne Schloss zur Stellfläche möglich
[size=medium]§2 Abs. 9,
"ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet, sofern der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann."
Daher würden auch Steckdosen (> 3,7 kW *) an Carport & privaten Garageneinfahrten zu den "öffentlich zugänglichen Ladepunkten" gehören, wenn der Carport bzw. die private Garageneinfahrte nicht mit einer Kette o.ä. gesichert ist. Nur bei letzterem gibt es einen nicht nach "allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis": Besitzer der Schlüssel für die Kette, so dass der "öffentlich zugänglich" im Sinne der LSV nicht gilt.[/size]