"Dumme" Frage zur Abrechnung



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Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Wer Strom öffentlich verkauft, betreibt ein Gewerbe. Dafür gelten Gewerbetarife, vor allem für die Zählermiete. Eigentlich fast 100 Euro pro kW Viertelstundenleistung. bei einem 20 kW-Lader also 1500 Euro oder so etwas nur für den Anschluss und Zähler, jeden Monat.
Wie sind da die Vorschriften? Da gibt es sicherlich Erlasse, die solchen Raubrittern das Handwerk legen? Wer weiß Bescheid?
Bei Aufzügen schlagen manche Netzbetreiber hemmungslos zu. Da kann man glatt einen Sherpa mit ernähren, für das, was man dann monatlich bezahlen muss.
Eine 40 kW-elektrische Direktheizung darf man hingegen als normalen 2kW-Hausanschluss betreiben, obwohl die eigentlich verboten gehört.
Sprecht das Thema mal bei Euren Grünen an. In der Vergangenheit habe ich bei denen viel Unwissen gefunden. Das muss sich nun ändern.
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Kommt drauf an wenn man das Netz versaut muss man zahlen, ein Aufzug hat das Problem dass an der Kompensationsanlage gespart wird dann wird halt der Betrieb teuer.

Kann man alles umgehen indem man sich mit Trafo an die Mittelspannungsebene klemmt, kostet am Anfang dafür Betrieb billiger.

Gruß

Roman
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Aha, das ist der Grund, ich hatte mich nur immer gewundert.
Nur, warum gibt es dann so wenig Einsprüche der Stromversorger, wenn man Durchlauferhitzer installiert? Das ist doch ein Widerspruch.
Aufzüge arbeiten oft mit 5kW Spitzenleistung. Schreinereimaschinen ebenso.
Durchlauferhitzer aber von 18kW aufwärts.
Ist das alles nur Vorwand?
Ich nehme ja an, dass auch eine 50kW Säule wie ein Durchlauferhitzer abgerechnet wird, die schaltet ja sogar sanft ein und aus?
Den Säulen machen Spannungsschwankungen nichts aus, die sind sogar für ein eigenes , unstabiles Netz geeignet, wie das vorhandene für den öffentlichen Nahverkehr oder auch der Bahn. Dass man in Deutschland keine Erdmagnetfeldmessungen mehr machen kann, wenn man auf Gleichstrom umstellt, damit könnte ich persönlich leben...
 

Ralf Wagner

Administrator
15.03.2007
4.709
Filderstadt
www.elweb.info
Hallo Bernd,

die Tarife unterscheiden sich je nach Verbrauch. Kleinverbraucher wie Wohnungen zahlen in der Regel nur Meß und Arbeitspreis, aber keinen Leistungspreis.

Bei Jahresverbräuchen ab 100.000 kWh gelten andere Tarife. Neben dem Arbeitspreis ist auch ein Leistungspreis zu entrichten, dies sind z.B. 50€/kW (40-100€/kW) gemessen über das 15 Minuten Mittel. Wer also eine DC Ladestation mit 150 kW Abgabe anschließt und dabei z.B. 165 kW vom Netz aufnimmt, bezahlt schon 165 kW x 50 € / kW = 8.250€ jährlich für die Leistung, zzgl zum Arbeitspreis für die Energie.

Je nach Versorger wird der Leistungspreis monatlich oder jährlich berechnet. Beim einen Versorger wird der Leistungspreis monatlich neu gemessen und anteilig berechnet, der andere Versorger rechnet jährlich, d.h. eine kurze Lastspitze treibt den Leistungspreis für das ganze Jahr.

Siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/Strompreis#Sondervertragskunde
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
20 kW und mehr für schlagartig und unkoordiniert zuschlagende Durchlauferhitzer sind für mich kein Kleinvieh. Unsere Lader könnten wir so bequem aus der Ferne in ihrer Leistung regeln lassen. Dafür sollten WIR die 8750 Euro kassieren.
Nein, was bereits existiert, ist meist nicht das Gelbe vom Ei. Vor allem nicht unsere ungeregelten Lader.
 

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