DC-DC-Wandler bei Pollin - Elektroauto Forum

DC-DC-Wandler bei Pollin

Responsive Image

peter

Neues Mitglied
12.08.2015
0
Pollin hat nen neuen DC-DC-Wandler 200-400 V in und 12 V200 Watt out für 9,95 Teuros im Angebot.
Gruss aus dem Schwabenland.
Peter
 

Bernd Schlüter

Aktives Mitglied
19.01.2004
325
Krefeld, 02151 9287045
Das Ding ist doch scheinbar super. Allerdings reicht die Spannung von 13,2 Volt, die nach Datenblatt maximal, 10,8 Volt minimal beträgt, nicht und die Isolationsfestigkeit beträgt nur 3000 Volt, was einigen hier erfahrungsgemäß nicht reichen wird. Die Ergänzung durch je einen weiteren Wandler wäre erforderlich. Auch fehlen Gehäuse, Netzfilter, Gleichrichter und Ladekondensatoren, wozu sich Computernetzteilgehäuse anbieten. Der Zusatzwandler sollte das ripple weiter reduzieren (Zusatzkondensator). Also, nur für Bastler. Wer Einzelnicads lädt, hat natürlich die Möglichkeit, nach Einbau des Strombegrenzungswiderstandes ungleiche Akkus am gleichen Ladegerät zu laden.

Bei Nicads kann man nach Einbau eines Strombegrenzungswiderstandes 8 Einzelzellen pro Wandler laden, ohne weitere Maßnahmen. Im Datenblatt steht, man könne die Ausgangsspannung +/-10% einstellen. Wahrscheinlich durch Einfügen eines Potis. Der Strombegrenzungswiderstand besteht am besten aus einem Stück Draht. Allerdings hat das Ding einen Überhitzungsschutz, der den Strom mit unbekannter Sicherheit abschaltet, abschaltet, lese ich aus dem Datenblatt, nicht herabregelt. Damit nichts schiefgeht, muss solch ein Teil unbedingt über eine Sicherung am Ausgang abgesichert sein, ab 16 Ampere.

Die Bezeichnung heißt:
VI=Vicor 2=Wandler 6=200-400 Volt Eingangsspannung 1=12Volt+/-10% C=-25°C bis 85°C
U=200Watt
90% Wirkungsgrad
Abschaltung bei 95 Grad dann aus- und wieder einschalten
Das Ding erfüllt die Konformitätserklärung des Herstellers (CE-Zeichen) und noch so ein paar Kriterien. Erfahrungsgemäß kann ich sagen, dass unsere Experten ganz dringend vor allem warnen, was nicht bei ihnen gekauft wurde. Ein Konformitätserklärung kann zum Beispiel nur jemand abgeben, wer die Sonderschule geschafft und ein fachlich zutreffendes Handwerk erlernt hat (Meister- oder Technikerbrief). Bastler mit Hochschulabschluss machen sich strafbar, wenn etwas passiert.

Zusätzlich sind neuerdings vollkommne Leistungsfaktorkompensatoren vorgeschrieben, die kein älteres Gerät hat. Nein, Ihr dürft nicht mehr basteln.
 

Gunther Kufner

Mitglied
11.12.2004
121
Bernd

Halt doch einfach die Klappe, wenn du keine Ahnung davon hast...

Bernd Schlüter schrieb:

Das Ding erfüllt die Konformitätserklärung des Herstellers
(CE-Zeichen) und noch so ein paar Kriterien. Erfahrungsgemäß
kann ich sagen, dass unsere Experten ganz dringend vor allem
warnen, was nicht bei ihnen gekauft wurde. Ein
Konformitätserklärung kann zum Beispiel nur jemand abgeben,
wer die Sonderschule geschafft und ein fachlich zutreffendes
Handwerk erlernt hat (Meister- oder Technikerbrief). Bastler
mit Hochschulabschluss machen sich strafbar, wenn etwas
passiert.

Zusätzlich sind neuerdings vollkommne
Leistungsfaktorkompensatoren vorgeschrieben, die kein älteres
Gerät hat. Nein, Ihr dürft nicht mehr basteln.

1) Konformitätserklärung kann jeder abgeben. Nur hat er mit Konsequenzen zu rechnen, wenn das Gerät die in den Normen geforderten Eigenschaften nicht hat.
CE-Kennzeichen heisst also noch garnix - ist aber die Voraussetzung für eine Vermarktung in Europa.
2) Man kann keine Konformitätserklärung erfüllen. Höchstens abgeben kann man sie. Erfüllen kann man die darin genannten Normen (s.o.), und wenn man es richtig macht, sind das sogar die Normen, die der Gesetzgeber fordert.
3) PFC kommt langsam schon wieder aus der Mode, bzw. soll wohl das Gesetz nicht verwirklicht werden (war bisher nur eine Richtline, wenn ich nicht irre). Trotzdem macht es m.E. Sinn. Wobei das als Kleines "Zuckerl" ja quasi schon dabei ist, wenn man einen Weitbereichseingang (z.B. 90...240VAC) bei einem Netzteil macht - was wohl der wahre Grund ist, warum fast jedes Netzteil über 70W PFC hat.

Gruß, Gunther
 

Bernd Schlüter

Aktives Mitglied
19.01.2004
325
Krefeld, 02151 9287045
Gunther, Du hast schon recht. Die Konformitätserklärung ist nur die Zusicherung des Herstellers, dass das Gerät bestimmte Vereinbarungen erfüllt. Im Gegensatz zu anderen Sicherheitsprüfungsverfahren muss hier der Unterzeichnende nicht dem priviligierten Kreis der in der Handwerksrolle Eingetragenen angehören. Die Konformitätserklärung durchbricht sozusagen das Sicherheitszeichenmonopol, das bisher nur auserwählten Personen vorbehalten war. Es hat juristische Bedeutung.

Das CE- zeichen bewahrt uns davor, dass Privatinitiative in Deutschland völlig zum Erliegen kommt. Nur noch wenige TÜV-Mitarbeiter sind heute noch zu einer Einzelabnahme bereit. Alles, was nicht standardisiert und musterabgenommen ist, soll nach dem Willen vieler gar nicht mehr in den Handel kommen dürfen. Das ist eine Fehlentwicklung, deshalb der Kompromiss mit der CE.

Die meisten Prüfzeichen sind schlicht und einfach zu teuer. Dieses hier kostet praktisch nichts. Ist trotzdem nicht weniger wert, als manches TÜVzeichen.

Ich wüsste ja trotzdem gerne, ob ich als Bastler immer noch diese Wandler einfach an die Eingangskondensatoren eines PC-Netzteiles anschließen darf und damit laden. Wie Du weißt, ist dann keine wirksame PCF mehr im Gerät, weil die gängigen PCF-Teile mit dem gesamten Computernetzteil zu stark verwoben sind.
 

Gunther Kufner

Mitglied
11.12.2004
121
NEEEEEEIIIIN!
Das CE-Zeichen ist KEIN Sicherheitsprüfzeichen! Weil es nicht aussagt, dass überhaupt geprüft wurde! Man muss keine Sicherheitsprüfung durchführen, um das CE-Zeichen draufkleben zu dürfen.
Das unterscheidet es von einem TÜV Siegel oder ähnlichem. Und damit IST es weniger wert - nämlich garnix. Es sagt nur aus, dass der Hersteller / Inverkehrbringer zusichert, dass das Produkt den Normen genügt. Ob das so ist, weiss keiner.

Jeder TÜV-Prüfer macht dir eine Einzel-Abnahme - sei es im KFZ Bereich oder auch im Sicherheitsbereich oder sonst wo. Du musst es nur bezahlen. Und dass eine Einzelabnahme teurer ist als eine Standardabnahme ist ja wohl klar. Der Prüfer muss sich ja erst mal mit dem Zeug auseinandersetzen.

Klar darfst du als Bastler die Wandler an die Eingangskondensatoren eines PC-Netzteils hängen. (warum du das tun willst, ist mir nicht klar. Häng sie an den Zwischenkreiskondensator, und du hast PFC. Ich wette, das funktioniert. Andererseits kannst du bei 200W PFC auch ziemlich vergessen - solange du das Teil nicht verkaufen willst.) Nur in Verkehr bringen solltest du die Bastelei nicht, bevor du sichergestellt hast, dass du alle relevanten Normen einhältst.

Gruß, Gunther
 

peter

Neues Mitglied
12.08.2015
0
Mal an alle Bastler und Basteleiverkäufer:


SCHON WAS VON DER AKTUELLEN ELEKTROSCHROTTVERORDNUNG GEHÖRT !

Wer Elektowaren verändert und in Verkehr bringt ist automatisch Hersteller und zur Rücknahme/ Rüchstellungsbildung verpflichtet - Sonderabgabe an den Staat zur Verschrottung - Zuwiederhandlung bis 50000 Euro Strafe !!!!!!!!

Hab den kompletten Text.
 
B

Bernd M

Guest
Peter,
wo hast Du dein Elektofahrzeug angemeldet?
Da muss ich auch meins EL anmelden!

Bernd M
 

peter

Neues Mitglied
12.08.2015
0
Also Bernd, der Hinweis mit dem Elektroschrott bezog sich nicht auf Pollin - derart verallgemeinern kann man ohnehin nicht, sondern auf die Bastler im Forum, die ihre umgebauten und erweiterten Netzlader oder was auch immer, in den Verkehr bringen - sprich an andere Forummitglieder " preisgünstig abgeben " oder über eBay anbieten und hier einen Link einstellen.
 

Bernd Schlüter

Aktives Mitglied
19.01.2004
325
Krefeld, 02151 9287045
Verallgemeinern würde ich das für Pollin nicht, aber es handelt sich zweifellos um einen Surplushändler.
Wenn in unserem Lande weiterhin niemand bastelt, landen wir bald in der Steinzeit, wie unsere Bahn, die auch nur vor Unzeiten mustergeprüfte Komponenten verwendet. Alleine aus prüfungsrechtlichen Gründen hätten wir eigentlich bei den Dampfrössern bleiben sollen. Wer die Pollinwandler geprüft hat, tue bitte Laut. 10 Euro für ein 200 Watteinzelladegerät wäre gar keine dumme Sache. Mit Drehstromgleichrichterspeisung in Sternschaltung wären wir auch das leidige Problem Leistungsfaktorkorrektur los. Da reicht die Leitungsinduktivität, um die Cosinusphibedingung zu erfüllen. In ein Computernetzteigehäuse mit den normalen Ladekondensatoren passen dann bis 8 solche Wandler. Einzelsicherungen als Bastlerschutz.
Unter diesen Umständen nehme ich hiermit von jeglichen anderen Umbauprojekten Abstand.
Bernd
 

Anmelden

Neue Themen

Neueste Beiträge