Das Land BW fördert betriebliche Ladeinfrastruktur



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Firmen mit Sitz in Baden-Württemberg können den Bau von betrieblicher Ladeinfrastruktur fördern lassen.

Die Förderung beträgt 40% bis maximal 2.500 € je Ladepunkt.
Gefördert werden AC Ladepunkte bis 22 kW, Schnellladepunkte ab 22 kW

Förderbedigungungen sind u.a.:
  • Strom aus erneuerbaren Energieträgern
  • Ladepunkte nach aktuellstem Stand der Technik
  • Anordnung im nichtöffentlichen Raum (z. B. Mitarbeiterparkplätze, betriebliche Ladepunkte) oder öffentlichen Raum (z. B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen).
  • Ladeinfrastruktur, im Eigentum (keine Miet oder Leasingmodelle)
  • Förderung von maximal 100 Ladepunkten
  • Inbetriebnahme innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung des Zuschusses
  • Mindestbetriebsdauer 3 Jahre
  • Antragsstellung ab 1.11.2019

 

Kommentare

Ralf Wagner

Administrator
15.03.2007
4.709
Filderstadt
www.elweb.info
Firmen mit Sitz in Baden-Württemberg können den Bau von betrieblicher Ladeinfrastruktur fördern lassen.

Die Förderung beträgt 40% bis maximal 2.500 € je Ladepunkt.
Gefördert werden AC Ladepunkte bis 22 kW, Schnellladepunkte ab 22 kW

Förderbedigungungen sind u.a.:
  • Strom aus erneuerbaren Energieträgern
  • Ladepunkte nach aktuellstem Stand der Technik
  • Anordnung im nichtöffentlichen Raum (z. B. Mitarbeiterparkplätze, betriebliche Ladepunkte) oder öffentlichen Raum (z. B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen).
  • Ladeinfrastruktur, im Eigentum (keine Miet oder Leasingmodelle)
  • Förderung von maximal 100 Ladepunkten
  • Inbetriebnahme innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung des Zuschusses
  • Mindestbetriebsdauer 3 Jahre
  • Antragsstellung ab 1.11.2019

 
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Wertungen: Arno Schütz

p.hase

Aktives Mitglied
04.03.2012
1.338
alle die so arm sind, daß sie sich eine wallbox fördern lassen müssen sind registriert und werden von mutti aus dem nichts zur fahrstromsteuer gebeten! die schlinge zieht sich zu!
 

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