Habe noch einen El stehen über den als "So-KFz Krankenfahrstuhl" mit Vmax 25km/h ein Gutachten von 1994 vorliegt.
Mittlerweile gibt es ja scheinbar die Möglichkeit dreirädrige KFZ bis 25km/h Eintrag führerscheinfrei bzw. mit Mofa-Prübescheinigung zu führen, siehe hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/gesetz-fev.pdf Die Trivelos oder deren Verwandte werden ja mittlerweile schon auf diese Art beworben:
https://www.emobil-dreirad.de/ Mich würde nur mal interessieren ob ich denn nun für mein So-KFZ zum TÜV u.Zulassungsstelle müsste zur Umschlüsselung oder ob sich mit der neuen Gesetzgebung eine automatische Umschlüsselung ergibt.............also genauso wie ein Cityel über 45km/h mittlerweile nicht mehr mit dem neuen Autoführerschein gefahren werden darf egal ob der nun als PKW im Brief ausgewiesen ist oder nicht.........???!!!
Also Sorry
Bitte mal genau Verweisen auf was man sich bezieht!
Nach Ersten Link:
§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen
sind
1.
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor–
auch ohne Tretkurbeln–
,wenn ihre Bauart
Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25
km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren
dürfen jedoch angebracht sein,
............a.
SIEHE weiter unten ........ Mobilitätshilfen im Sinne des § 1
Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung,
3.
motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich
behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von
nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm),
MobHV
§ 3 Berechtigung zum Führen
Für das Führen einer Mobilitätshilfe gilt die Fahrerlaubnis-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung mit
der Maßgabe, dass für das Führen einer Mobilitätshilfe mindestens die Berechtigung zum Führen eines Mofas
nachzuweisen ist.
FESTSTELLUNG - Es war schon immer für ein Fahrzeug das 25Km/h fahren kann ein Mofa-"Führerschein" Notwendig (körperliche oder geistige Einschränkungen; Unkontrollierter Drogenkonsum; schwerwiegende Verfehlungen; Punktekonto.....) dessen Versagen auch die gleichen Gründe hatte - wie die die zum Entzug eines Andern Lizens führte. Wer einen deutschen Pass hat kann auch als Bootsführer und sogar im Ausland diese Lizens verlieren und nachträglich alle anderen amtlichen Führerscheine hierzulande ....... aus dem selben hergeleiteten Grund. Einfach aufmerksamer Lesen und Wunsch von Wirklichkeit trennen. Wer den Lappen verloren hat - darf kein KFZ bewegen egal wie wenig Leistung oder wie Leicht es ist - daher gibt es auch höchst Richterlich unzählige male bestätigt auch keine Erlaubnis ein Mofa........ auch dieses gilt als motorisiertes KFZ.
Die Werbung aus dem anderen Link sugerriert einen bestenfalls nur - das man unter oben genanten Grund keine Fahrerlaubnis mehr hat, dann doch tun könnte. IST aber falsch
Genauso wie "MILKYWAY so "leicht" ist das es in Milch schwimmt. Oder die "Kinderschokolade" für die "extra" Portion Milch.......Dummgeschwätz ist, für die daran glauben wollen.
DER Schokoriegel hat genauso viel Kalorien wie jeder andere der das gleiche an Gewicht hat und ist genauso schlecht für die eigene Gesundheit wie die der Kinder
Und damit sind wie auch schon beim zweiten IN Kinderschokolade ist genauso viel Milch drin wie in jeder anderen - KEINE.