Cityel mit bbH 25km/h mittlerweile Führerscheinfrei?



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microcar

Aktives Mitglied
02.08.2010
558
Habe noch einen El stehen über den als "So-KFz Krankenfahrstuhl" mit Vmax 25km/h ein Gutachten von 1994 vorliegt.
Mittlerweile gibt es ja scheinbar die Möglichkeit dreirädrige KFZ bis 25km/h Eintrag führerscheinfrei bzw. mit Mofa-Prübescheinigung zu führen, siehe hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/gesetz-fev.pdf

Die Trivelos oder deren Verwandte werden ja mittlerweile schon auf diese Art beworben: https://www.emobil-dreirad.de/

Mich würde nur mal interessieren ob ich denn nun für mein So-KFZ zum TÜV u.Zulassungsstelle müsste zur Umschlüsselung oder ob sich mit der neuen Gesetzgebung eine automatische Umschlüsselung ergibt.............also genauso wie ein Cityel über 45km/h mittlerweile nicht mehr mit dem neuen Autoführerschein gefahren werden darf egal ob der nun als PKW im Brief ausgewiesen ist oder nicht.........???!!!
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Habe noch einen El stehen über den als "So-KFz Krankenfahrstuhl" mit Vmax 25km/h ein Gutachten von 1994 vorliegt.
Mittlerweile gibt es ja scheinbar die Möglichkeit dreirädrige KFZ bis 25km/h Eintrag führerscheinfrei bzw. mit Mofa-Prübescheinigung zu führen, siehe hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/gesetz-fev.pdf

Die Trivelos oder deren Verwandte werden ja mittlerweile schon auf diese Art beworben: https://www.emobil-dreirad.de/

Mich würde nur mal interessieren ob ich denn nun für mein So-KFZ zum TÜV u.Zulassungsstelle müsste zur Umschlüsselung oder ob sich mit der neuen Gesetzgebung eine automatische Umschlüsselung ergibt.............also genauso wie ein Cityel über 45km/h mittlerweile nicht mehr mit dem neuen Autoführerschein gefahren werden darf egal ob der nun als PKW im Brief ausgewiesen ist oder nicht.........???!!!

Also Sorry
Bitte mal genau Verweisen auf was man sich bezieht!
Nach Ersten Link:
§ 4 Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen
sind
1.
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor–
auch ohne Tretkurbeln–
,wenn ihre Bauart
Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25
km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren
dürfen jedoch angebracht sein,

............a.
SIEHE weiter unten ........ Mobilitätshilfen im Sinne des § 1
Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung,



3.
motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich
behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von
nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 15 km/h und einer Breite
über alles von maximal 110 cm),



MobHV
§ 3 Berechtigung zum Führen
Für das Führen einer Mobilitätshilfe gilt die Fahrerlaubnis-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung mit
der Maßgabe, dass für das Führen einer Mobilitätshilfe mindestens die Berechtigung zum Führen eines Mofas
nachzuweisen ist.​


FESTSTELLUNG - Es war schon immer für ein Fahrzeug das 25Km/h fahren kann ein Mofa-"Führerschein" Notwendig (körperliche oder geistige Einschränkungen; Unkontrollierter Drogenkonsum; schwerwiegende Verfehlungen; Punktekonto.....) dessen Versagen auch die gleichen Gründe hatte - wie die die zum Entzug eines Andern Lizens führte. Wer einen deutschen Pass hat kann auch als Bootsführer und sogar im Ausland diese Lizens verlieren und nachträglich alle anderen amtlichen Führerscheine hierzulande ....... aus dem selben hergeleiteten Grund.


Einfach aufmerksamer Lesen und Wunsch von Wirklichkeit trennen.
Wer den Lappen verloren hat - darf kein KFZ bewegen egal wie wenig Leistung oder wie Leicht es ist - daher gibt es auch höchst Richterlich unzählige male bestätigt auch keine Erlaubnis ein Mofa........ auch dieses gilt als motorisiertes KFZ.

Die Werbung aus dem anderen Link sugerriert einen bestenfalls nur - das man unter oben genanten Grund keine Fahrerlaubnis mehr hat, dann doch tun könnte. IST aber falsch

Genauso wie "MILKYWAY so "leicht" ist das es in Milch schwimmt. Oder die "Kinderschokolade" für die "extra" Portion Milch.......Dummgeschwätz ist, für die daran glauben wollen.

DER Schokoriegel hat genauso viel Kalorien wie jeder andere der das gleiche an Gewicht hat und ist genauso schlecht für die eigene Gesundheit wie die der Kinder
Und damit sind wie auch schon beim zweiten IN Kinderschokolade ist genauso viel Milch drin wie in jeder anderen - KEINE.
 
Zuletzt bearbeitet:

microcar

Aktives Mitglied
02.08.2010
558
Schon klar dass man für ein Cityel mit max.25km/h eine Prüfbescheinigung benötigt, es sei denn man ist vor 1965 geboren !
Mir ging es mehr um die Zulassung als So-KFZ mit 25km/h bbH, weil dafür jedenfalls die Mofa -Prüfbescheinigung lt.Gesetz nicht ausreichend wäre, sondern man bräuchte FS-Klasse AM.
Wenn es ein L2e FZG mit 25km/h bbH wäre dürfte man es ja mit dem Mofaschein fahren......also müsste man mit dem Teil wohl zum TÜV zum umtypisieren.........
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Da trikes inzwischen zu Motorrädern zählen sollte man vieleicht mal nachfragen was Sache ist.
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.882
..........also genauso wie ein Cityel über 45km/h mittlerweile nicht mehr mit dem neuen Autoführerschein gefahren werden darf egal ob der nun als PKW im Brief ausgewiesen ist oder nicht.........???!!!
ich habe mal versucht mich dazu etwas schlauer zu machen,
und bin (ich lass mich aber gern eines besseren belehren) zu einem etwas anderen ergebniß gekommen,
du schriebst oben rot markiertes,
dazu fand ich jedoch eine "etwas" andere darstellung auszug tüv süd

A


Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 21 Jahre


und zwar gilt dies nur für trikes ÜBER 15kw und da ein el auch mit 63er zulassung keinen 15KW motor hat dürfte es NICHT zu den dreirädrigen fahrzeugen gerechnet werden für die man einen motorradführerschein benötigt...

zum anderen noch schaut euch mal dieses teil an
https://german.alibaba.com/product-...ap-gasoline-car-with-4-seats-60472910579.html
UND NU SAGT MIR MAL JEMAND WELCHEN LAPPEN MAN DAFÜR BRAUCHT#
B/ BF17


Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.


bye wolle
 
Zuletzt bearbeitet:

microcar

Aktives Mitglied
02.08.2010
558
Cityel über 45km/h u.das gezeigte dreirädrige Auto dürfen meines Wissens nur mit dem A1 oder dem alten Autoführerschein vor 2013 gefahren werden.........
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.882
schau dir mal die letzte von mir rot markierte stelle an,,,,
das einzige was mir nicht klar wurde, war der begriff "im INLAND" heißt wohl in deutschland darf man das auto mit dem klasse wasweißich früher n3 fahren, im ausland aber nicht???
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.882
hallo jungs,
hier noch der link zu dem was ich oben schrieb (oder besser reinkopiert hab)

https://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_pruefung/fuehrerscheinklassen

und da steht bei klasse B/B17 explizit die altersbeschränkung für trike über 45km muß der fahrer älter als 21 sein, steht nix wann der seinen führerschein gemacht haben darf....
wenn ich die tage mal zeit haben sollte, werd ich mal persönlich nachfragen,,, bei den weißmützen und beim tüv,
 

microcar

Aktives Mitglied
02.08.2010
558
Na da bin ich aber gespannt...
Der TÜV sollte es eigentlich wissen, allerdings ist der nicht der Gesetzgeber !
Und leider ist nur das Gesetz in der zuletzt aktualisierten Fassung gültig..........
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.882
Und leider ist nur das Gesetz in der zuletzt aktualisierten Fassung gültig..........

problem, WO kann man diesen gesetzestext eigentlich nachlesen, oder besser gedruckt erhalten,,,
ich fand im www alles mögliche von allen (un)möglichen stellen, aber keinerlei link zum gesetzbuch,,,
bye wolle
PS: ich intressier mich aus einem bestimmten grund soooo dafür,
ich hab den klasse 3 mir wurde im alter von 57 jahren 2017 die brieftasche entwendet,
ich erhielt den plastikschein, und gockelte was ich denn so fahren darf,
und siehe da, meinen wohnwagen (gottseidank verkauft letztes jahr) mit 1200kg darf ich tatsächlich NICHT mehr fahren, wäre artztliches gedöns nötig wurde mir telefonisch auskunftiert,,)
doch
ende letzten jahres wurde im nachbarort ein seit langem leerstehendes gebäude abgerissen, und welch wunder dort fand man meine olle brieftasche, und der bauarbeiter brachte sie NICHT sonstwohin sondern direkt an meine haustür,
also plastikschein raus und grauen lappen wieder genommen,,,,
 

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