City EL von einem „normalen“ PKW zu einen 40 / 45 km/h Fahrzeug „herabstufen“ lassen - Papiere?, Speedkit anschliessen



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frbeho

Neues Mitglied
01.03.2019
1
Hallo liebe City EL Fahrer,

Ich bin selbst ein stolzer Besitzer eines City EL und möchte das Fahrzeug gerne von einem „normalen“ PKW zu einen 40 / 45 km/h Fahrzeug „herabstufen“ lassen.
(=> Autokennzeichen => Mofa / Moped –Kennzeichen => „Versicherungskennzeichen“)

…..und ich bitte hiermit um eure Hilfe:
  • Wo muss ich bitte Wie das „Speedkit“ anbringen (Verdrahtung) (evtl. Bilder)
  • Welche Papiere benötige ich bitte hierzu beim TÜV?
  • Könntet Ihr mir bitte die nötigen Papiere dazu zur Verfügung stellen? (Email?)
  • Die privaten Daten können selbstverständlich gerne unleserlich gemacht sein.
  • (einen KFZ Brief habe ich)
Gerne bin ich bereit für die dementsprechenden hilfreichen Information zu bezahlen.
Die Mühe soll nicht umsonst sein.
Vielen Dank für Eure eventuelle Unterstützung.

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mit mir Kontakt aufnehmen würdet.

Mfg
Franky
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
hallo franky,
meld dich mal beim spezialisten für 45er umschreibung
bitracing@gmx.de
ich brauch aber in deiner mail:
deinen namen und anschrift fahrgestellnummer und erstzulassungsdatum
und welchen motor (thrige oder perm?) und welche antriebsart (riemen oder kette)
und falls kette wieviel zähne auf den ritzeln...
ein scan deines fahrzeugbriefes oder scheines wäre vorteilhaft,
alle nötigen unterlagen usw. schick ich dir dann per mail
bye wolle
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
ahhhh jetzt hab ich das passende gefunden :)
Nach diesen Infos suchte ich.
Kann mir jemand sagen ob man für o.g. Fall auch ein Landratsamt/Zulassungsstelle benötigt ?
Danke im voraus ?
klar brauchste, denn die stellen die neuen papiere aus,
der tüv untersucht nur, die können nicht schreiben, nur gucken:ROFLMAO:
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Na Ja

45 km/h Zulassung macht eigentlich nur Sinn wenn man nicht den großen Führerschen hat oder das Fahrzeug nicht regelmäsig warten will also vergammeln lassen will. von den Kosten her machts kaum Sinn.

Versicherung 63 km/h billiger als 45 km/h bliebe also noch alle 2 Jahre Tüv und die 11€ Steuer im Jahr.

Gruß

Roman
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi, Danke der Antwort. Ist mir soweit bewusst. Hat andere Gründe warum ich es unbedingt auf 45/50km/h haben möchte. Kann ich hier aber relativ schlecht schreiben; das wäre nur
theoretisch nach Gesetz und Ordnung, praktisch gelten hier aber andere Regeln.
Wäre ein nicht gesellschaftskonformes Thema ?
Geb ich Dir vollkommen recht das es von den Kosten her keinen Sinn macht; seh ich ebenso.
Autoführerschein hab ich u.a. auch nebst Auto; an dem liegt das auch nicht.
Und vergammeln lassen würde ich das nie, ganz im Gegenteil. Habe einen Verbrenner mit 50km/h
von Bj.1999. Der ist wie neu; hatte ihn komplett zerlegt, verzinkt usw.
Ich habe meine Sachen schon immer sehr gepflegt; das kommt also ganz auf den Typen an ?
Den Berg runter läuft das Teil nachher vielleicht auch mal 63km/h ?
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.883
Na Ja

oder das Fahrzeug nicht regelmäsig warten will also vergammeln lassen will.

Gruß
Roman

willst du etwa die behauptung aufstellen,
das mein laubfrosch nicht gewartet
oder vergammelt war :eek:
na warte, wenn ich dich in sinsheim erwische,,,,,#

und zu gringo,
bei mir war V-max 98km/h mit dem versicherungskennzeichen
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hi, Danke der Antwort. Ist mir soweit bewusst. Hat andere Gründe warum ich es unbedingt auf 45/50km/h haben möchte. Kann ich hier aber relativ schlecht schreiben; das wäre nur
theoretisch nach Gesetz und Ordnung, praktisch gelten hier aber andere Regeln.
Wäre ein nicht gesellschaftskonformes Thema ?
Geb ich Dir vollkommen recht das es von den Kosten her keinen Sinn macht; seh ich ebenso.
Autoführerschein hab ich u.a. auch nebst Auto; an dem liegt das auch nicht.
Und vergammeln lassen würde ich das nie, ganz im Gegenteil. Habe einen Verbrenner mit 50km/h
von Bj.1999. Der ist wie neu; hatte ihn komplett zerlegt, verzinkt usw.
Ich habe meine Sachen schon immer sehr gepflegt; das kommt also ganz auf den Typen an ?
Den Berg runter läuft das Teil nachher vielleicht auch mal 63km/h ?


Wenn du damit erwischt wirst hast du garantiert keinen Führerschein mehr.

Großes Kennzeichen und du bist für die Rennleitung uninteressant
 

planetplasma

Mitglied
12.06.2017
241
...also ich hab den auch auf 45 km umschreiben lassen. Ich habe nämlich keine Lust immer zu den bekloppten vom Technischen Verein zu fahren. Die nörgeln nur rum und nerven. Mein El fährt sowie so gerade mal 60 (mit eingeschalteten Speed Widerstand). Das ist jetzt nicht gerade schnell. Man kann auch kaum erwarten, das ich als Verkehrshindernis unter lebensgefährlichen Bedingungen mit 45 km durch die Gegend schaukel. Das ist kompletter Unsinn. Ich hab auch noch einen verbrenner Roller als 45 er Version, der fährt 70 Km/h.

@el frbeho: ich hab einen Tüv mit jungen Leuten gefunden. Denen war das alles ziemlich egal, solange alles funktioniert: Bremse, Licht, Scheibenwischer etc. Mein Tüv sagte: "Mir ist das egal ob Du 45 oder 60 fährst, das ist Dein Problem".
Der ist eine Runde gefahren und hat eine Vollbremsung gemacht. Kurz geschaut ob alles geht und fertig. Nur die Menschen beim Straßenverkehrsamt konnten bei mir keine Betriebserlaubnis ausstellen. Also war ich wieder beim TÜV, jetzt hab ich eine Einzelgenehmigung :)

Viele Grüße,
Stefan
 
Vielen Dank für Deinen Kommentar :) Also ich bin bis jetzt noch nicht mal einen Meter EL gefahren und hab nun paar sehr unschmackhafte Dinge erfahren.
Es bereitet mir auch Rätsel mit diesen Einzelabnahmen.
Ich hab hier ein EL für welches ich ein "Gutachten" (TÜV) habe. Damit soll ich es wohl versichern können (ist 45km/h eingetragen) , wie man mir sagte.
Ich hatte ansich vor das Gerät auf 48V aufzurüsten um weiter fahren zu können und etwas mehr power zu haben.
Wie ich nun erfahren habe darf ich aber mit ner 45er-Kiste nur max. 12 Zellen haben; also z.B. max. 39V in etwa.
Soweit ich verstehe ist das bei dem EL bei mir hier auch eine Einzelabnahme gewesen und war seither mit
einem Moped-Kennzeichen (45km/h) versichert (und Standard mit Thrige und 36Volt-Akkus).
Ist das bei Dir auch so mit 45km/h eingetragen und als TÜV-"Gutachten" gekennzeichnet ?
Dann hast Du also auch keine ABE ? Bei mir steht auf dem Fahrzeugtypenschild bei ABE nichts drann;
und auch sonst wird dieser Ausdruck (ABE oder BE) nirgendwo aufgeführt.
Bei dem Gutachten von 2001 steht bei mir da noch "nach § 18 (5) StVZO" mit dabei.
 

microcar

Aktives Mitglied
02.08.2010
558
Wenn auf dem Gutachten ein Stempel vom Strassenverkehrsamt drauf ist mit "Betriebserlaubnis erteilt" könnte das sogar Gültigkeit besitzen..........ansonsten ist es nur das Gutachten vom TÜV u.das ist alleine auf keinen Fall gültig, denn mit diesem muss man erst mal zur Zulassungsstelle u.sich eine ABE ausstellen lassen welches dann erst die entgültige Berechtigung zum Betrieb im öffentl.Strassenverkehr darstellt........
Auf dem Fahrzeugtypenschild steht auch üblicherweise nichts was auf eine ABE hinweist..... da steht nur der Hersteller drauf mit Fahrgest.Nr. des KFZ u.die zul.Gesamtgewichte........evtl. noch das Bj........
 

planetplasma

Mitglied
12.06.2017
241
Ich habe einen TÜV Gutachten, da ist oben eine Kopfzeile, da steht: "Bescheinigung der Zulassungsbehörde nach §4 Abs. 1 FZV für das unten beschriebene Fahrzeug wurde die Betriebserlaubnis erteilt. Dem Fahrzeug ist das amtliche Kennzeichen - ohne - zugeteilt worden"
Das ganze wurde von der Zulassungsbehörde mit Stempeln, Unterschriften und Siegel verziert.
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Wenn auf dem Gutachten ein Stempel vom Strassenverkehrsamt drauf ist mit "Betriebserlaubnis erteilt" könnte das sogar Gültigkeit besitzen..........ansonsten ist es nur das Gutachten vom TÜV u.das ist alleine auf keinen Fall gültig, denn mit diesem muss man erst mal zur Zulassungsstelle u.sich eine ABE ausstellen lassen welches dann erst die entgültige Berechtigung zum Betrieb im öffentl.Strassenverkehr darstellt........
Auf dem Fahrzeugtypenschild steht auch üblicherweise nichts was auf eine ABE hinweist..... da steht nur der Hersteller drauf mit Fahrgest.Nr. des KFZ u.die zul.Gesamtgewichte........evtl. noch das Bj........
Es gibt fürs El keine ABE die Els haben alle eine Einzelabnahme ab Werk.

Gruß

Roman
 

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