Na ja, ich habe meinen EL vor vielen Jahren auf 45er und kleines Versicherungskennzeichen umschreiben lassen.
45 km/h sind genug, und grundsätzlich hat sich nix geändert. Mein EL fuhr immer nur 45 bis 50 km/h, und ich empfand das ganz subjektiv als ausreichend.
Umschreibung dann hauptsächlich aus diesen Gründen:
Nie wieder TÜV
Können jetzt auch meine Enkel fahren. Also fahren ab 16 Jahren.
Porblemloses Anmelden durch einfachen Kauf eines Versicherungskennzeichens.
Umschreibung ging relativ problemlos. Der TÜV-Prüfer wußte erst nicht so richtig, wie er es anfangen sollte. Dann gings nach telefonischem Hinweis auf den § 19 oder so ähnlich, und auf einmal hieß es nur: Ja ja, kommen sie mal, das machen wir schon. Er ist dann einmal gefahren, nur wenige hundert Meter, und hat die Geschwindigkeit kontrolliert mit eigenen Messgeräten. Konnte damit auch die Bremsverzögerung messen. Beides war ok. Dann mit der Prüfbescheinigung zum Straßenverkehrsamt und die Papiere getauscht. Also alte KFZ Papiere in neue Kleinkraftrad-Papiere. So hießen die damals.
Ich habe das alles gefühlte 100 mal oder so hier im Forum gepostet inklusive Kopien der verschiedenen Bescheinigungen. Vielleicht findest Du noch was durch gezieltes Suchen.
Eine Voraussetzung ist allerdings immer zu beachten. Man muß ein Schreiben des Herstellers haben, dass eine solche Umschreibung möglich ist. Dieses Schreiben wirst Du orginal von CityCom alias Smiles schwerlich bekommen. Kopien für die jeweils eigenen Fahrzeuge hat Wolle, und ich natürlich auch. Vielleicht nützten die ja was, ganz sicher ist man da nie. Im Zweifelsfall anderen TÜV probieren.
Gruss, Roland